Der 15-Jährige ist ein bereits wegen Raubes vorbestrafter Schüler, der zwischen Dezember 2012 und Jänner 2013 (damals war er noch 14) seinen Auftritt auf Facebook mit einem Reichsadler samt Lorbeerkranz und Hakenkreuz unterlegt hatte. Der Jugendliche war auf Fotos auf seinem FB-Konto auch in einschlägigem Neonazi-Outfit gekleidet und hat Textauszüge einer Neonazi-Band veröffentlicht.
Zu seiner Anklage nach dem Verbotsgesetz kommt auch noch eine wegen gefährlicher Drohung und Körperverletzung hinzu, weil er im März dieses Jahres im Unterricht ein Butterfly-Messer gezückt und einen (ausländischen) Mitschüler damit bedroht hat. Im Anschluss daran hat er den Mitschüler aus Afrika durch Stöße mit dem Knie und durch Fußtritte verletzt.
Zwei Flachgauer (18 und 20) finden sich in der zweiten Anklageschrift. Der 20-Jährige soll von dem anderen aufgefordert auf die Plexiglasscheibe der Volksschule seines Heimatortes ein Hakenkreuz und „Juden raus“ gesprüht haben. Der Jüngere wird für etliche weitere Wiederbetätigungshandlungen verantwortlich gemacht: Er soll 2012 im Internet ein Chatforum eröffnet und damit zahlreichen Personen mit einschlägiger Gesinnung ein (Wieder-)Betätigungsfeld geboten haben. Das Forum diente auch zum Austausch von neonazistischen Musiktiteln und Videos. Im Chat präsentierte er sich als gewaltbereiter Neonazi und versandte auch ein Video, in dem die „extrem schockierende Tötung zweier Männer durch russische Neonazis zu sehen“ (Salzburger Nachrichten) war.
Die Termine für die beiden Verhandlungen können erst festgelegt werden, wenn die Anklagen rechtskräftig geworden sind.