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Salzburg: Drei Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung

Wie die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (12.7.2014) berich­ten, hat die Staats­an­walt­schaft Salz­burg zwei Ankla­gen gegen ins­ge­samt drei Jugend­li­che wegen des Ver­dachts der NS-Wie­­der­­be­­tä­­ti­­gung erho­ben. Die Ankla­gen gegen die drei Jugend­li­chen (15,18 und 20 Jah­re) sind bereits zuge­stellt, aber noch nicht rechts­kräf­tig. Der 15-Jäh­ri­­ge ist ein bereits wegen Rau­bes vor­be­straf­ter Schü­ler, der zwi­schen Dezem­ber 2012 und Jän­ner 2013 […]

14. Jul 2014

Der 15-Jäh­ri­ge ist ein bereits wegen Rau­bes vor­be­straf­ter Schü­ler, der zwi­schen Dezem­ber 2012 und Jän­ner 2013 (damals war er noch 14) sei­nen Auf­tritt auf Face­book mit einem Reichs­ad­ler samt Lor­beer­kranz und Haken­kreuz unter­legt hat­te. Der Jugend­li­che war auf Fotos auf sei­nem FB-Kon­to auch in ein­schlä­gi­gem Neo­na­zi-Out­fit geklei­det und hat Text­aus­zü­ge einer Neo­na­zi-Band veröffentlicht.

Zu sei­ner Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz kommt auch noch eine wegen gefähr­li­cher Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung hin­zu, weil er im März die­ses Jah­res im Unter­richt ein But­ter­fly-Mes­ser gezückt und einen (aus­län­di­schen) Mit­schü­ler damit bedroht hat. Im Anschluss dar­an hat er den Mit­schü­ler aus Afri­ka durch Stö­ße mit dem Knie und durch Fuß­trit­te verletzt.

Zwei Flach­gau­er (18 und 20) fin­den sich in der zwei­ten Ankla­ge­schrift. Der 20-Jäh­ri­ge soll von dem ande­ren auf­ge­for­dert auf die Ple­xi­glas­schei­be der Volks­schu­le sei­nes Hei­mat­or­tes ein Haken­kreuz und „Juden raus“ gesprüht haben. Der Jün­ge­re wird für etli­che wei­te­re Wie­der­be­tä­ti­gungs­hand­lun­gen ver­ant­wort­lich gemacht: Er soll 2012 im Inter­net ein Chat­fo­rum eröff­net und damit zahl­rei­chen Per­so­nen mit ein­schlä­gi­ger Gesin­nung ein (Wieder-)Betätigungsfeld gebo­ten haben. Das Forum dien­te auch zum Aus­tausch von neo­na­zis­ti­schen Musik­ti­teln und Vide­os. Im Chat prä­sen­tier­te er sich als gewalt­be­rei­ter Neo­na­zi und ver­sand­te auch ein Video, in dem die „extrem scho­ckie­ren­de Tötung zwei­er Män­ner durch rus­si­sche Neo­na­zis zu sehen“ (Salz­bur­ger Nach­rich­ten) war.

Die Ter­mi­ne für die bei­den Ver­hand­lun­gen kön­nen erst fest­ge­legt wer­den, wenn die Ankla­gen rechts­kräf­tig gewor­den sind.