Salzburg: Drei Anklagen wegen NS-Wiederbetätigung

Wie die „Salzburg­er Nachricht­en“ (12.7.2014) bericht­en, hat die Staat­san­waltschaft Salzburg zwei Ankla­gen gegen ins­ge­samt drei Jugendliche wegen des Ver­dachts der NS-Wieder­betä­ti­gung erhoben. Die Ankla­gen gegen die drei Jugendlichen (15,18 und 20 Jahre) sind bere­its zugestellt, aber noch nicht rechtskräftig.

Der 15-Jährige ist ein bere­its wegen Raubes vorbe­strafter Schüler, der zwis­chen Dezem­ber 2012 und Jän­ner 2013 (damals war er noch 14) seinen Auftritt auf Face­book mit einem Reich­sadler samt Lor­beerkranz und Hak­enkreuz unter­legt hat­te. Der Jugendliche war auf Fotos auf seinem FB-Kon­to auch in ein­schlägigem Neon­azi-Out­fit gek­lei­det und hat Tex­tauszüge ein­er Neon­azi-Band veröffentlicht.

Zu sein­er Anklage nach dem Ver­bots­ge­setz kommt auch noch eine wegen gefährlich­er Dro­hung und Kör­per­ver­let­zung hinzu, weil er im März dieses Jahres im Unter­richt ein But­ter­fly-Mess­er gezückt und einen (aus­ländis­chen) Mitschüler damit bedro­ht hat. Im Anschluss daran hat er den Mitschüler aus Afri­ka durch Stöße mit dem Knie und durch Fußtritte verletzt.

Zwei Flach­gauer (18 und 20) find­en sich in der zweit­en Anklageschrift. Der 20-Jährige soll von dem anderen aufge­fordert auf die Plex­i­glass­cheibe der Volkss­chule seines Heima­tortes ein Hak­enkreuz und „Juden raus“ gesprüht haben. Der Jün­gere wird für etliche weit­ere Wieder­betä­ti­gung­shand­lun­gen ver­ant­wortlich gemacht: Er soll 2012 im Inter­net ein Chat­fo­rum eröffnet und damit zahlre­ichen Per­so­n­en mit ein­schlägiger Gesin­nung ein (Wieder-)Betätigungsfeld geboten haben. Das Forum diente auch zum Aus­tausch von neon­azis­tis­chen Musik­titeln und Videos. Im Chat präsen­tierte er sich als gewalt­bere­it­er Neon­azi und ver­sandte auch ein Video, in dem die „extrem schock­ierende Tötung zweier Män­ner durch rus­sis­che Neon­azis zu sehen“ (Salzburg­er Nachricht­en) war.

Die Ter­mine für die bei­den Ver­hand­lun­gen kön­nen erst fest­gelegt wer­den, wenn die Ankla­gen recht­skräftig gewor­den sind.