In der Grundausbildung für Präsenzdiener soll auch die Auseinandersetzung mit Nationalsozialismus und Rassismus stattfinden. Im Falle des 18-jährigen Steirers, der im Mai in die Mistelbacher Kaserne einrückte, kam es nicht mehr dazu. Nach drei Tagen wurde er vom Dienst enthoben und angezeigt: wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung.
In den letzten Jahren reagierte man beim Bundesheer rasch und konsequent im Falle des Verdachts nationalsozialistischer Wiederbetätigung – auch jetzt in Mistelbach. Am 5. Mai trat der 18-jährige Steirer seinen Präsenzdienst in der Mistelbacher Kaserne an, am 8. Mai wurde er vom Dienst enthoben und gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet bzw. eine Strafanzeige wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung eingeleitet.
Dazwischen waren einige Tage, in denen der Steirer den Verdacht, dass es sich bei ihm um einen ziemlich aggressiven Neonazi handeln dürfte, voll rechtfertigte. Offensichtlich war er schon von Anfang an einschlägig auffällig, beschimpfte einen anderen Grundwehrdiener als „Negersau“, äußerte Morddrohungen gegen andere Grundwehrdiener und zeigte mehrfach vor Publikum den Hitlergruß.
Als er dann auch noch in der Unterkunft ein riesiges Hakenkreuz an die Wand malte, reagierte das Bundesheer mit den erwähnten Maßnahmen. Sollte der Neonazi darauf spekuliert haben, dass er sich durch seine Aktionen vom Präsenzdienst „befreien“ könnte, hat er sich möglicherweise getäuscht.
Unabhängig davon, ob die Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung noch weitere Entdeckungen bei dem Steirer zu Tage fördern, ist in seinem Fall eine Anklage bzw. Verurteilung nach dem NS-Verbotsgesetz ziemlich sicher. Danach wird das Heeresabwehramt überprüfen, ob der Steirer diensttauglich ist.