Das ist wahrer Mannesmut eines rechten Recken: ein 30-Jähriger, der ohne Grund auf einen 13-Jährigen losgeht, ihn zu Boden schlägt, den Red-Bull-Fan-Schal entreißt, diesen anzündet und dann seine rechte Hand nach oben – zum Hitlergruß? – reißt. Jetzt wurde gegen den mehrfach vorbestrafen Gerüstbauer aus Tirol verhandelt: wegen NS-Wiederbetätigung, Körperverletzung, Nötigung und Sachbeschädigung.
Sieben Vorstrafen hat der 30-jährige Wacker-Innsbruck-Fan schon am Buckel, darunter auch eine wegen Wiederbetätigung, die anderen sind auch „einschlägig” – im Bereich der Körperverletzung. Als er 2009 wegen des mehrmaligen Brüllens (und Zeigens) des Hitler-Grußes und des Schmierens von NS-Parolen zu 18 Monaten Haft verurteilt wurde , wurde ihm vom Landesgericht Innsbruck bei seiner vorzeitigen Entlassung die Auflage erteilt, einen Kurs an der Uni über den Wahn der Nazi-Ideologie zu besuchen. Die Salzburger Richterin will dazu etwas wissen: „Welchen Einfluss hatte der Kurs auf Sie? – Ich seh’ schon, Sie schmunzeln …“ (Salzburger Nachrichten, 28.3.14).

Am 19. Oktober 2013 – Wacker Innsbruck hatte gerade gegen Red Bull Salzburg mit 0:6 Toren verloren- hatte der Tiroler Gerüstbauer seinen großen Auftritt. In der Taxhamer S‑Bahn-Station warteten eine Salzburger Kindergruppe und Innsbruck-Fans. „Unter dem Gejohle der anderen Innsbrucker Fans“ (SN) traktierte er den 13-jährigen Red-Bull-Fan mit Schlägen und hob dann die Hand zur Nazigeste. Die bestritt der Angeklagte und sein Verteidiger, der Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger, assistierte ihm: „Bei Fußball-Schlachtgesängen haben alle die Arme in der Höhe“ (SN). Das Problem bei dieser Erklärung: das Match war schon längst vorbei.
Der Angeklagte, der die NS-Wiederbetätigung, nicht aber den Rest der Anklage bestreitet, bemüht die Standard- Erklärung: “Es tut mir leid, was mit dem Buben war, ich hab net g’wusst, dass er 13 ist, i war b’soff’n und die Niederlage und alles…..“ (SN, 28.3.14).
Unter „alles“ fielen dann auch noch seine Rechtfertigungen für einschlägiges Material in seiner Wohnung (T‑Shirts und 800 rechtsextreme Musikdateien) und einschlägige Tattoos („White Power“, „88“ usw) : noch nicht dazugekommen, sie zu entfernen.

Schon dazugekommen ist er, einem ihm völlig unbekannten Menschen an einer Bar ins Gesicht zu schlagen, weil er ihn für einen „Linken“ gehalten hat. Auch dieses Faktum war Gegenstand der Anklage.
Vom Vorwurf der NS- Wiederbetätigung wurde der Angeklagte zwar freigesprochen, wegen der anderen Delikte und des Widerrufs einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten wandert er dennoch für insgesamt 13 Monate in Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Ein Nachtrag: ein Blick in die Zeitungsarchive ergibt, dass der Angeklagte nicht nur ein testosterongetriebener dummer Nazi-Hooligan ist. Die Verhandlung vor dem Innsbrucker Landesgericht 2009 legte offen, dass er ein gern- und vielgesehener Gast im Zirler Neonazi-Klub war. Der war wiederum ein Anlaufzentrum für die „Blood & Honour“-Szene aus Tirol, Südtirol und Bayern. Als bei dem Angeklagten damals eine Hausdurchsuchung stattfand, bemerkte er dazu, dass „so ein Verrat wohl doch nur in einer Judenrepublik vorkommen könne”. Auch damals verantwortete er sich damit, dass sein Nazi-Gegröle wohl im Vollrausch passiert sei.