Auf die Frage des Richters, ob er Nationalsozialist sei, versuchte sich E. in einer der üblichen Ausreden: „Genealogisch gesehen kann ich das nicht sein. Die Bewegung hat es von 1933 bis 1945 gegeben“, zitiert ihn der „Kurier“. Da liegt der Hobby-Historiker, der in seiner Wohnung Kindern und Jugendlichen „Nachhilfe“ erteilte und sie ideologisch schulte, wieder einmal ziemlich daneben. Ab 1933 war die NSDAP eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ eine Partei und ganz sicher keine „Bewegung“ mehr. Gegründet wurde die NSDAP übrigens 1920.
Warum er sich in einem Mail an Horst Mahler, den deutschen Neonazi, als „bekennender Nationalsozialist“ vorstellt und das damit abrundet, dass er noch hinzufügt „Burschenschafter, ehemaliger Südtirol-Aktivist und saß zweieinhalb Jahre wegen politischer Delikte in Haft“ („Der Standard“), kann er nicht so recht erklären.
Dabei sollte er eigentlich die Anklageschrift gelesen haben. In der wird aus seinen Schriften zitiert: „Der KREIS vertritt nicht die Interessen eines reaktionären Bürgertums, sondern die Interessen einer neuen Idee, einer Bewegung, eben der des Nationalsozialismus ex definitione.“
Der „Kreis“, den E. da beschreibt, war als konspirative Struktur gedacht: keine Versammlungen und öffentlichen Auftritte, keine Vereinsmeierei, Datenbanken oder Namenslisten. Und Edmund E. war in dieser konspirativen Struktur so etwas wie die graue Eminenz unter den Braunen. Zumindest in seinem Selbstverständnis. In seiner Wohnung gaben sich die braunen Größen und die jungen Aktivisten die Klinke in die Hand. E. bzw. der „Kreis“ pflegte daher in den Momenten, in denen er dennoch einen Drang zu Öffentlichkeit verspürte, gerne mit seinen Beziehungen, etwa zum Kampfbund deutscher Sozialisten, aufzutrumpfen: „Die sind keineswegs so moderat wie wir und kennen auch entschieden weniger Spaß.“
Neben den üblichen Schüben von Amnesie („Das weiß ich nicht mehr“) versuchte sich E. auch in seiner Verteidigung vor Gericht mit braunem Humor. Die Grußformel „Sieg Heilchen“ sei „witzig gemeint“ gewesen – genauso wie der KZ-Spruch „Arbeit macht frei“, der den Türstock seiner Wohnung ziert. Die Wohnung von E. war übrigens mit Nazi-Devotionalien gerammelt voll, vom Hitler-Bild bis zur Kerze mit Hakenkreuz.
Zu den Ermittlungen gegen Edmund E. war es im Zug der Ermittlungen gegen den Bund freier Jugend (BFJ) gekommen. E. war ein eifriger Unterstützer des BFJ. In einem Brief an Stefan Magnet vom BFJ bot er volle Unterstützung an, stellte den „Kreis“ vor und übermittelte eine Namensliste. Die war zwar ein Verstoß gegen die selbst auferlegten Regeln der konspirativen Struktur, aber zumindest für die weiteren Ermittlungen gegen E. nützlich. Der Brief endete „mit deutschem Gruß und Handschlag“ und enthielt auch den hetzerischen Spruch „Jede Stimme für rotgrün — ist ein Bimbo mehr in Wien“.
Das umfangreiche NS-Liedgut, das auf dem PC von E. gefunden wurde, könnte auch seine Lebensgefährtin in Bedrängnis bringen. Teile der Sammlung waren unter ihrem Namen angelegt worden. Ludwig Reinthaler war zwar ein wenig desorientiert, als er für den 4.12. einen Wiederbetätigungsprozess gegen eine „FB-Freundin” ankündigte, aber vielleicht hat er sich nur im Datum geirrt?