Etliche LeserInnen von Stopptdierechten haben uns im Jänner 2013 auf das Facebook-Konto „Da Leichtla“ aufmerksam gemacht. Es war auch zu deutlich, dass da einer die Justiz, das „System“ herausfordern wollte.
Michael Dully ist schon seit längerem in der Szene aktiv: er war bei der Nationalen Volkspartei (NVP) etwa bei der Demo in Brünn dabei und beim „Freikorps Allzeit getreu“, einer rechtsextremen Hooligan-Truppe aus Wiener Neustadt, aktiv – und er ist eifriger Facebook-User. Nach seinem Auftritt als „Da Leichtla“ bei Facebook habe ich ihn angezeigt wegen des Verdachts auf NS-Wiederbetätigung. Es war nicht die einzige Anzeige, die damals gegen Dully eingebracht wurde.
Faller und Dully bei Demo in Brno
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Zur Verhandlung vor dem Geschworenengericht Wiener Neustadt am 29. Oktober war ich als Zeuge geladen. Dully hatte in den polizeilichen Einvernahmen noch angegeben, dass seine Facebook-Konten gehackt, ihm sozusagen faule Eier in den braunen Schoß gelegt worden seien.
In der Hauptverhandlung bekannte sich Dully überraschenderweise schuldig im Sinne der Anklage (§ 3 g NS-Verbotsgesetz). Damit war meine Zeugeneinvernahme (und die der Beamten vom Landesamt für Verfassungsschutz NÖ) hinfällig. Ich durfte mich also unter das Publikum mischen und das Ende des Prozesses, die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger bzw. die kurze Stellungnahme des Angeklagten, mitverfolgen.
Der große Saal des Schwurgerichts war ziemlich gut gefüllt mit SchülerInnen und einigen wenigen Sympathisanten des Angeklagten. Der Staatsanwalt hielt seine Mission nach dem Geständnis von Dully offensichtlich schon für erfüllt und spulte in wenigen Sätzen herunter, warum der Angeklagte im Sinne des Verbotsgesetzes zu bestrafen sei, dass seine Unbescholtenheit als strafmindernd zu werten sei, dass aber auch die „generalpräventiven“ Gründe für die Strafbemessung heranzuziehen seien.
Dully/Freidenker/vonStrasser FPÖ-Wahlaufruf
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Dann der Auftritt des (Pflicht-)Verteidigers: er bemüht sich in seinem Plädoyer, den Angeklagten als einen Menschen darzustellen, der zwar vielleicht einige extreme, aber verständliche Ansichten habe: Türken als „Kanaken“ zu beschimpfen, sei als ‚milieubedingte Unmutsäußerung‘ zu werten, die verständlich sei, weil der Angeklagte doch in einer Wohnumgebung mit rund 50 Prozent türkischen BewohnerInnen leben müsse! Kontakte zu Küssel und damit zu Neonazis habe der Angeklagte auch keine. Auf keinen Fall sei Dully ein Neonazi – so der Anwalt. Der kleine Widerspruch dazu , dass sich der Angeklagte schuldig im Sinne der Anklage bekannte, wurde vom Anwalt nicht weiter erörtert.
Das war’s dann auch schon. Nach einem kurzen Schlusswort des Angeklagten, in dem er noch einmal darauf verwies, dass er sich ja eh für schuldig im Sinn der Anklage erklärt habe, zog sich das Gericht zur Formulierung der (zwei) Fragen an die Geschworenen zurück und danach zu den Beratungen der Geschworenen.
Das Ergebnis: schuldig im Sinne der Anklage bzw. 21 Monate bedingt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach dem Schuldspruch hat Dully bei seinen Konten aufgeräumt und ist jetzt als „Freidenker“ unterwegs. Dort kondolieren ihm auch gleich einige Gesinnungsfreunde bzw. muntern ihn auf: „Kurzfristig halt mal brav sein“ und „Na ja michl hätte a schimmer sei könna. Hom da halt für drei jahr an maulkorb verpasst“.
FPÖ-Fan
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Das sieht der „Freidenker“ auch so: unter einem Link zu dem Song der Böhsen Onkelz „Die Stunde der Sieger“ kommentiert er: „I glaub nu imma drau!“. Schon am Abend der Nationalratswahlen war er der Meinung: „Wir richtigen Österreicherinnen und Österreicher sind auf dem besten Weg!“.