Wer erinnert sich heute noch, welche freiheitlichen Mandatare in den letzten Jahren auffällig geworden sind? Dass es einen freiheitlichen Mandatar gab, der zeitweise als Freigänger einer Justizanstalt sein Mandat ausübte? Mit unserer Auflistung wollen wir an diese Mandatare erinnern –als kleine Wahlhilfe für Vergessliche.
Unterhosen- Test bei Landtagsabgeordnetem
Der damalige Landtagsabgeordnete und stellvertretende Landesparteiobmann der FPÖ NÖ, W. H., stand 2002 im Verdacht, zu einem Vaterschaftstest einen „Vertreter“ geschickt zu haben. Da H. die Vaterschaft zu dem Kind bestritt und sich weigerte, einen weiteren Test abzulegen, wollte ihm das Gericht „Unterhose und Socken“ abnehmen, um die Vaterschaft durch eine Genanalyse feststellen zu können.
In einem Gerichtsverfahren wurde zunächst H.s Vaterschaft festgestellt und er sodann wegen versuchten Betrugs, Missbrauchs fremder Ausweise und falscher Zeugenaussage zu 2 Jahren bedingter Haft verurteilt. H. , der innerhalb der FPÖ als Rechtsaußen galt, trat aus der FPÖ aus und gründete eine eigene Liste.
Parlamentarische Anfrage Petrovic zu Schmutzwäsche und Unterhosentest .
Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs nach der Wahl
Der Kandidat des BZÖ für die Nationalratswahlen 2008, Erich. F. aus NÖ, musste sich nur wenige Tage nach der Wahl wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung, des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, der pornographischen Darstellung Minderjähriger und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses vor einem Schöffengericht verantworten.
Der BZÖ-Kandidat kündigte schon vorher gegenüber den „NÖN“ an, auf seine Kandidatur zu „verzichten“ und bezeichnete die Vorwürfe als „Verschwörung von Jugendlichen in psychiatrischer Behandlung“.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht und verurteilte den Kandidaten zu vier Jahren Haft. Das Urteil 1. Instanz wurde zwar 2009 in der Berufung bestätigt, der Verurteilte musste aber dennoch nicht in Haft, weil ihm ein Gerichtsgutachter Haftunfähigkeit wegen „Klaustrophobie und depressiver Störung“ bestätigte.
Als Anfang Mai 2011 neuerlich anonyme Anzeigen gegen den Pädophilen einlangten, wurde in einer Hausdurchsuchung umfangreiches kinderpornographisches Material sichergestellt. Erich F., der als Privatlehrer und Masseur tätig war, hatte mit Heroin und Drohungen Jugendliche gefügig gemacht und Porno-Videos gedreht. Wie sich herausstellte, hatte er sogar versucht, seine früheren Opfer (aus dem Prozess von 2008) zur Rücknahme ihrer Aussagen zu nötigen.
Im April 2013 wurde F. wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs und Herstellung von Kinderpornos zu 14 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe und anschließender Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt.
Exekutor im Hohen Haus
Der FPÖ‑, dann BZÖ- und bis vor kurzem FPK-Politiker Martin Strutz war nach eigenen Angaben im Jahr 2009 fast pleite:„Ja, mein Konto ist gesperrt. Ich bin mit Unterhaltszahlungen hinten.“ Strutz schuldet seiner Ex-Gattin Unterhalt in der Höhe von rund 30.000 Euro („Heute“, 30.6.2009).
Stefan Petzner, sein BZÖ-Kollege von 2009, behauptete 2010 – nach der Trennung, dass die FPK vielleicht die Schulden von Strutz mit Steuer- oder Parteigeldern getilgt hätte. Strutz dementierte und kündigte Klage an (Krone Kärnten, 13.3.2010)
2011 berichtet „News“ (17.11.2011) neuerlich von Strutz‘ Problemen mit dem Unterhalt. Demnach hatte der Abgeordnete zum Nationalrat Unterhaltsrückstände von rund 15.000 Euro und laufende Unterhaltszahlungen für drei Kinder offen, die zu einer Gehaltsexekution bei der Parlamentsdirektion geführt hatten. Auch andere Forderungen in erheblicher Höhe waren angemeldet. Strutz begründete letztere mit einer Bürgschaft für einen Freund, die ihn in diese Lage gebracht hätte und kündigte an, dass er über Umschuldungen alle seine Verpflichtungen tilgen werde.
Parteisteuer vor Unterhalt
Im Unterschied zu Martin Strutz („Ja, ich bin mit diesen Überweisungen im Verzug. Das tut mir auch sehr leid“) hatte Werner Königshofer, Nationalratsabgeordneter der FPÖ, 2010 ein grundsätzliches Problem mit den Unterhaltsverpflichtungen für seine beiden Töchter: „Viel zu viel Geld!“ (Krone Tirol, 18.3.2010) . Der FPÖ- Rechtsaußen, durch hetzerische Aussagen später so auffällig geworden, dass ihn die Partei 2011 ausschloss, begründet seine Weigerung, den festgesetzten Unterhalt zu bezahlen, damit, dass er von seinen 4.400 Euro netto als Abgeordneter ja schon 1.000 Euro an den Klub und 500 Euro an die Tiroler Partei abliefern müsse. Seit 2008 wird deshalb sein Einkommen als Abgeordneter gepfändet.
Da Königshofer damals auch noch Einkünfte als Vermögensberater erwirtschaftete, wurde ein Gutachter beauftragt, die Einkommensverhältnisse zu durchleuchten. Welche Schlussfolgerungen das Gericht aus dem Gutachten gezogen hat, ist leider nicht bekannt.
Teil IV bzw. vorläufiges Ende folgt morgen!