Die Partei der Saubermänner (III)

Wer erin­nert sich heute noch, welche frei­heitlichen Man­datare in den let­zten Jahren auf­fäl­lig gewor­den sind? Dass es einen frei­heitlichen Man­datar gab, der zeitweise als Freigänger ein­er Jus­ti­zanstalt sein Man­dat ausübte? Mit unser­er Auflis­tung wollen wir an diese Man­datare erin­nern –als kleine Wahlhil­fe für Vergessliche.

Unterhosen- Test bei Landtagsabgeordnetem

Der dama­lige Land­tagsab­ge­ord­nete und stel­lvertre­tende Lan­desparteiob­mann der FPÖ NÖ, W. H., stand 2002 im Ver­dacht, zu einem Vater­schaft­stest einen „Vertreter“ geschickt zu haben. Da H. die Vater­schaft zu dem Kind bestritt und sich weigerte, einen weit­eren Test abzule­gen, wollte ihm das Gericht „Unter­hose und Sock­en“ abnehmen, um die Vater­schaft durch eine Gen­analyse fest­stellen zu können.

In einem Gerichtsver­fahren wurde zunächst H.s Vater­schaft fest­gestellt und er sodann wegen ver­sucht­en Betrugs, Miss­brauchs fremder Ausweise und falsch­er Zeu­ge­naus­sage zu 2 Jahren bed­ingter Haft verurteilt. H. , der inner­halb der FPÖ als Recht­saußen galt, trat aus der FPÖ aus und grün­dete eine eigene Liste.

Par­la­men­tarische Anfrage Petro­vic zu Schmutzwäsche und Unter­ho­sen­test .

Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs nach der Wahl

Der Kan­di­dat des BZÖ für die Nation­al­ratswahlen 2008, Erich. F. aus NÖ, musste sich nur wenige Tage nach der Wahl wegen des Vor­wurfs der ver­sucht­en Verge­wal­ti­gung, des schw­eren sex­uellen Miss­brauchs von Unmündi­gen, der pornographis­chen Darstel­lung Min­der­jähriger und des Miss­brauchs eines Autoritätsver­hält­niss­es vor einem Schöf­fen­gericht verantworten.

Der BZÖ-Kan­di­dat kündigte schon vorher gegenüber den „NÖN“ an, auf seine Kan­di­datur zu „verzicht­en“ und beze­ich­nete die Vor­würfe als „Ver­schwörung von Jugendlichen in psy­chi­a­trisch­er Behand­lung“.

Das Gericht fol­gte dieser Argu­men­ta­tion nicht und verurteilte den Kan­di­dat­en zu vier Jahren Haft. Das Urteil 1. Instanz wurde zwar 2009 in der Beru­fung bestätigt, der Verurteilte musste aber den­noch nicht in Haft, weil ihm ein Gerichtsgutachter Haf­tun­fähigkeit wegen „Klaus­tro­pho­bie und depres­siv­er Störung“ bestätigte.

Als Anfang Mai 2011 neuer­lich anonyme Anzeigen gegen den Pädophilen ein­langten, wurde in ein­er Haus­durch­suchung umfan­gre­ich­es kinder­pornographis­ches Mate­r­i­al sichergestellt. Erich F., der als Pri­vatlehrer und Masseur tätig war, hat­te mit Hero­in und Dro­hun­gen Jugendliche gefügig gemacht und Porno-Videos gedreht. Wie sich her­ausstellte, hat­te er sog­ar ver­sucht, seine früheren Opfer (aus dem Prozess von 2008) zur Rück­nahme ihrer Aus­sagen zu nötigen.

Im April 2013 wurde F. wegen mehrfachen sex­uellen Miss­brauchs und Her­stel­lung von Kinder­pornos zu 14 Jahren und 6 Monat­en Frei­heitsstrafe und anschließen­der Ein­weisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechts­brech­er verurteilt.

Exekutor im Hohen Haus

Der FPÖ‑, dann BZÖ- und bis vor kurzem FPK-Poli­tik­er Mar­tin Strutz war nach eige­nen Angaben im Jahr 2009 fast pleite:„Ja, mein Kon­to ist ges­per­rt. Ich bin mit Unter­halt­szahlun­gen hin­ten.“ Strutz schuldet sein­er Ex-Gat­tin Unter­halt in der Höhe von rund 30.000 Euro („Heute“, 30.6.2009).

Ste­fan Pet­zn­er, sein BZÖ-Kol­lege von 2009, behauptete 2010 – nach der Tren­nung, dass die FPK vielle­icht die Schulden von Strutz mit Steuer- oder Parteigeldern getil­gt hätte. Strutz demen­tierte und kündigte Klage an (Kro­ne Kärn­ten, 13.3.2010)

2011 berichtet „News“ (17.11.2011) neuer­lich von Strutz‘ Prob­le­men mit dem Unter­halt. Dem­nach hat­te der Abge­ord­nete zum Nation­al­rat Unter­halt­srück­stände von rund 15.000 Euro und laufende Unter­halt­szahlun­gen für drei Kinder offen, die zu ein­er Gehalt­sex­eku­tion bei der Par­la­ments­di­rek­tion geführt hat­ten. Auch andere Forderun­gen in erhe­blich­er Höhe waren angemeldet. Strutz begrün­dete let­ztere mit ein­er Bürgschaft für einen Fre­und, die ihn in diese Lage gebracht hätte und kündigte an, dass er über Umschul­dun­gen alle seine Verpflich­tun­gen tilgen werde.

Parteisteuer vor Unterhalt

Im Unter­schied zu Mar­tin Strutz („Ja, ich bin mit diesen Über­weisun­gen im Verzug. Das tut mir auch sehr leid“) hat­te Wern­er Königshofer, Nation­al­ratsab­ge­ord­neter der FPÖ, 2010 ein grund­sät­zlich­es Prob­lem mit den Unter­haltsverpflich­tun­gen für seine bei­den Töchter: „Viel zu viel Geld!“ (Kro­ne Tirol, 18.3.2010) . Der FPÖ- Recht­saußen, durch het­zerische Aus­sagen später so auf­fäl­lig gewor­den, dass ihn die Partei 2011 auss­chloss, begrün­det seine Weigerung, den fest­ge­set­zten Unter­halt zu bezahlen, damit, dass er von seinen 4.400 Euro net­to als Abge­ord­neter ja schon 1.000 Euro an den Klub und 500 Euro an die Tirol­er Partei abliefern müsse. Seit 2008 wird deshalb sein Einkom­men als Abge­ord­neter gepfändet.

Da Königshofer damals auch noch Einkün­fte als Ver­mö­gens­ber­ater erwirtschaftete, wurde ein Gutachter beauf­tragt, die Einkom­mensver­hält­nisse zu durch­leucht­en. Welche Schlussfol­gerun­gen das Gericht aus dem Gutacht­en gezo­gen hat, ist lei­der nicht bekannt.

Teil IV bzw. vor­läu­figes Ende fol­gt morgen!