Ein Abgeordneter im Flughafen-Parkhaus
In Innsbruck war am 27. März 2001 eine völlig desorientierte und verwirrte 34-jährige Frau am Flughafen in der Tiefgarage aufgegriffen worden. Büstenhalter, Slip und ein 1.000 Schilling-Schein waren neben ihr auf dem Boden gelegen. Laut Überwachungskamera war die Frau aus dem Wagen von Patrick Ortlieb gestiegen. Eine ärztliche Untersuchung ergab, dass die Frau kurz vor ihrem Auffinden Geschlechtsverkehr hatte. Ein Schnelltest auf K.O.-Tropfen verlief negativ.
Ortlieb, ehemaliger Ski-Star und ab 2000 Abgeordneter der FPÖ zum Nationalrat, erklärte über die APA damals: „Nach Rücksprache mit der Innsbrucker Bundespolizeidirektion wurde ich gebeten, dem medialen Druck nicht nachzugeben und mich gegenüber den Medien ruhig zu verhalten, denn nur so sei eine lückenlose Klärung der besagten Nacht möglich.” Er habe sich daran gehalten, „da mir seitens der ermittelnden Behörden sowieso nie ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorgeworfen wurde”, teilte der Vorarlberger mit.
Die Staatsanwaltschaft stellte im Juni 2001 die Ermittlungen gegen Ortlieb ein. In einer OTS-Aussendung von News vom 30.5.2001 wird Ortlieb aus einem Einvernahme-Protokoll zitiert. Demnach sei er mit der Frau in seiner Wohnung gewesen und habe ihr dann gesagt: „Pack schnell alles zusammen, ich muss schnell zum Flughafen. Ich nehm dich mit, am Flughafen kannst du dir ja ein Taxi nehmen.” Der Aufbruch sei derartig überstürzt vonstatten gegangen, dass die Frau nicht mehr dazu gekommen sei, sich vollständig anzuziehen und daher in der Innsbrucker Flughafengarage in einem Zustand vorgefunden wurde, der zu Spekulationen Anlass gab.
Interviewauszug „Format“ 2.4.2001:
Format: Die Dame wurde ohne Slip und Strumpfhose aufgefunden. Die Kriminalisten ermitteln daher in Richtung Sexualdelikt. Hatten Sie in dieser Nacht Sex mit ihr?
Ortlieb.: Ich war es ganz sicher nicht. Das würde sich ja ganz leicht herausfinden lassen, wenn man mich untersuchen würde. Ich verstehe die ganze Aufregung nicht – aber gut, ich weiß, ich bin der Patrick Ortlieb und dazu noch ein FPÖ-Politiker. Das kommt erschwerend dazu. Es war aber auf gar keinen Fall Ehebruch. Dieses Wort darf man da auf gar keinen Fall mit hineinziehen.
Ein Abgeordneter im Dienst
Reinhart Gaugg war einer der eifrigsten Jünger, trug Haider 1986 auf den Schultern nach der Abwahl Stegers zu Rednerpult und Parteivorsitz, buchstabierte später N.A.Z.I. mit „neu, attraktiv, zielstrebig und ideenreich“, war Sozialsprecher der FPÖ im Nationalrat und wurde 2002 nach einer bemerkenswerten Postenschacherei zwischen ÖVP und FPÖ zum stellvertretenden Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestellt – mit einer Jahresgage von 200.000 Euro. Sein Mandat als Abgeordneter zum Nationalrat wollte er dennoch nicht aufgeben.
Dann kam der 4. August 2002, als Gaugg nach einer feuchten Nacht in Schlangenlinien auf der Wörthersee- Süduferstraße fahrend, von der Polizei gestoppt wurde. Das Mandat und die Immunität halfen nur mehr kurz: „Ich bin Abgeordneter zum Nationalrat. Ich bin im Dienst”, soll Gaugg laut Polizei-Protokoll erklärt und sich darauf „unsicheren Schrittes“ entfernt haben. Einen Tag später wurde zwischen den FPÖ-Spitzen und Gaugg eine Vereinbarung getroffen, die vorsah, dass Gaugg gegen den Verzicht auf Mandat und PVA-Job eine monatliche „Rente“ in der Höhe von 10.000 Euro erhalten sollte.
Die FPÖ zahlte zunächst auch brav (insgesamt 115.000 Euro), stellte ihre Zahlungen aber nach der vernichtenden Wahlniederlage 2002 ein. Gaugg klagte dagegen, erhielt vom Erstgericht weitere 352.000 Euro zugesprochen, verlor aber in der Berufung alles und wurde zur Rückzahlung von insgesamt 150.000 Euro verpflichtet. (Presse, 13.11.2007) Damit war Reinhart Gaugg nach Walter Meischberger der zweite freiheitliche Abgeordnete, der gegen Geld sein Mandat zurücklegte bzw. sich abkaufen ließ. Der Verkauf eines Mandats ist in Österreich nicht strafbar.
Der von seiner Partei fallengelassene Gaugg erhielt 2005 über Vermittlung von Jörg Haider dann doch noch eine Geldzuwendung. Jörg Haider verhalf ihm zu einem Auftrag für eine „Studie“ über Pensionen. Die Firma Valora des Peter Hochegger zahlte anstandslos 30.000 Euro (plus Mehrwertsteuer) für das Pensionskonzept (Österreich, 30.4.2012), das mittlerweile nicht mehr auffindbar ist und von der Telekom bestellt worden sein dürfte. Eine weitere Zahlung von 30.000 Euro wurde von Valora abgelehnt. 2013 stellte Gaugg einen Antrag auf Mitgliedschaft in der SPÖ – die SPÖ lehnte ab.
Trotz Verurteilung wegen falscher Zeugenaussage in den Nationalrat
Der ehemalige FPÖ-Generalsekretär und derzeit noch Nationalratsabgeordnete des BZÖ, Peter Westenthaler, wurde Ende Juli 2008 wegen falscher Zeugenaussage zu einer bedingten Haftstrafe von neun Monaten verurteilt. Das Berufungsverfahren bestätigte den Schuldspruch, reduzierte aber die Strafe auf sechs Monate. Westenthalers Leibwächter hatte auf einer Wahlparty den Sprecher der Justizministerin Gastinger verprügelt, angeblich im Auftrag Westenthalers. Im Zuge des Verfahrens gegen den Leibwächter tätigte Westenthaler eine Falschaussage. (profil, 8.8.2011)
Westenthaler bezeichnete den Urteilsspruch in erster Instanz als „politisches Urteil, der nächste Akt einer Hetze“ und sich als „Opfer einer politisch gefärbten Justiz“ (Kurier, 30.7.2008). Herbert Scheibner( BZÖ) gab nach der Verurteilung seines damaligen Parteiobmannes Westenthaler auf Pro 7 (29.7.2008) Folgendes von sich: „Ein Politiker sollte nach seiner Politik, die er betreibt, beurteilt werden und nicht nach dem, was irgendein Gericht sagt!”
2008 wurde gegen Westenthaler auch noch wegen Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ermittelt. Nach einem EM-Fußballmatch im Ernst-Happel-Stadion wurde Westenthaler anscheinend ungeduldig und wollte mit seinem Auto nicht warten, bis die Kolonne der deutschen Kanzlerin abgefertigt war. Westenthaler wählte einen alternativen Weg, dabei war leider ein Polizist im Weg. Der Polizist gab an, am Knie von Westenthalers Auto gerammt worden zu sein. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt, 2010 wurde von einer weiteren Verfolgung wegen Widerstands gegen die Staatgewalt aus „verfahrensökonomischen Gründen“ abgesehen.
Weitgehend vergessen ist die „Trottel“-Affäre von Westenthaler. Anfang 1999, gerade als Meischbergers Verurteilung bestätigt wurde, wurde eine Verwaltungsstrafe des damaligen FPÖ-Generalsekretärs öffentlich bekannt. Im Juli 1996 war Westenthaler wegen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit von einer Funkstreife angehalten worden. Der Generalsekretär und Landtagsabgeordnete der Partei, die sich sonst immer für Recht und Ordnung und für die Polizei ausspricht, ging mit den Beamten wenig zimperlich um. Er bezeichnete sie zunächst als „Scherzkekse“ und wenig später dann als „Idiot“, „Vollkoffer“ und „Trottel“.
➡️ Die Partei der Saubermänner (I)
➡️ Die Partei der Saubermänner (III)
➡️ Die Partei der Saubermänner (IV)