Schon 2007 und nochmals im Vorjahr stand Daniel F. wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht. Er war im Juli 2011 in der Salzburger Altstadt aufgefallen, als er bei einem Info-Stand für einen Verein (welchen eigentlich?) Spenden für missbrauchte Kinder und für Tier- und Umweltschutz sammeln half. Passanten fielen seine einschlägigen Tattoos (ein Hitlerproträt am Wadenbein, ein Hakenkreuz am Knöchel usw.) auf, sie begannen mit ihm darüber und über den Holocaust zu diskutieren. In der Diktion des Staatsanwalts: „Er hat den Holocaust relativiert und Gaskammern und Konzentrationslager geleugnet.” (Kurier, 21.3.12, S. 19)
Bei der obligaten Hausdurchsuchung nach der Anzeige wegen NS-Wiederbetätigung wurden 24.000 Musikdateien, viele davon von Neonazi-Bands wie „Landser“, gefunden. Die Texte will Daniel F. gar nicht beachtet haben, „es war eher die Musik” (Kurier). Schon bei dem Prozess im Vorjahr sprach er von einer Trendumkehr, die er mittlerweile – nach der Lektüre von Büchern über den Holocaust – vollzogen habe. Auch die Tattoos wollte er sich bald entfernen lassen und mit seiner Freundin eine Familie gründen. Volles Programm also. Das Schwurgericht wollte dem schon damals einschlägig Vorbestraften, der gerade wegen anderer Delikte eine Haftstrafe absolvierte, nicht glauben und verurteilte ihn zu 24 Monaten Haft, davon sechs Monate unbedingt. Außerdem erteilte es ihm die Auflage, das KZ Mauthausen zu besuchen und darüber einen Bericht zu schreiben.
Weder die Buchlektüre noch der Besuch von Mauthausen haben bei Daniel F. die angekündigte „Trendumkehr“ bewirkt. Acht Tage nach dem Besuch des KZ Mauthausen, den er mit seinem Bewährungshelfer absolvierte, hängte er an der Obertrumer Landesstraße die deutsche Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz auf und produzierte sich mit dem „Hitlergruß“. Auch Neonazi-Musik wurde bei ihm wieder gefunden. Als ihn der vorsitzende Richter über die Eindrücke seines KZ-Besuchs befragt, spult der Angeklagte wieder das volle Programm herunter: „Furchtbar“ sei es dort gewesen, ein „Wahnsinn!“ (Salzburger Nachrichten, 20.9.13, S. 23) Für die Entfernung seiner Nazi-Tattoos habe er leider noch nicht genügend Geld gespart usw.
Das Urteil lautete diesmal: zwei Jahre unbedingt und Widerruf einer im Jahr 2007 bedingt ausgesprochenen Haftstrafe wegen NS-Wiederbetätigung. Macht insgesamt drei Jahre unbedingte Haft. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht der „Salzburger Nachrichten“ nicht hervor.