Salzburg: Keine Trendumkehr bei Neonazi

Daniel F. (22) weiß mit­tler­weile schon, wie man sich vor Gericht präsen­tiert. Er stand schließlich am 19. Sep­tem­ber nicht zum ersten Mal wegen NS-Wieder­betä­ti­gung vor Gericht. Am besten ist es, wenn man reuig und geständig ist und für den Rest die Alko­holisierung ver­ant­wortlich macht. Geholfen hat es ihm nichts.

Schon im Vor­jahr stand Daniel F. wegen NS- Wieder­betä­ti­gung vor einem Salzburg­er Schwurg­ericht. Er war im Juli 2011 in der Salzburg­er Alt­stadt aufge­fall­en, als er bei einem Info-Stand für einen Vere­in (welchen eigentlich ?) Spenden für miss­brauchte Kinder und für Tier-und Umweltschutz sam­meln half. Pas­san­ten fie­len seine ein­schlägi­gen Tat­toos (ein Hitler­pro­trät am Waden­bein, ein Hak­enkreuz am Knöchel usw.) auf, sie began­nen mit ihm darüber und über den Holo­caust zu disku­tieren. In der Dik­tion des Staat­san­walts: “Er hat den Holo­caust rel­a­tiviert und Gaskam­mern und Konzen­tra­tionslager geleugnet“ (Kuri­er, 21.3.2012).

Bei der oblig­at­en Haus­durch­suchung nach der Anzeige wegen NS- Wieder­betä­ti­gung wur­den 24.000 Musik­dateien, viele davon von Neon­azi-Bands wie „Landser“, gefun­den. Die Texte will Daniel F. gar nicht beachtet haben, “es war eher die Musik“ (Kuri­er). Schon bei dem Prozess im Vor­jahr sprach er von ein­er Tren­dumkehr, die er mit­tler­weile – nach der Lek­türe von Büch­ern über den Holo­caust – vol­l­zo­gen habe. Auch die Tat­toos wollte er sich bald ent­fer­nen lassen und mit sein­er Fre­undin eine Fam­i­lie grün­den. Volles Pro­gramm also. Das Schwurg­ericht wollte dem schon damals ein­schlägig Vorbe­straften, der ger­ade wegen ander­er Delik­te eine Haft­strafe absolvierte, nicht glauben und verurteilte ihn zu 24 Monat­en Haft, davon 6 Monate unbe­d­ingt. Außer­dem erteilte es ihm die Auflage, das KZ Mau­thausen zu besuchen und darüber einen Bericht zu schreiben.

Wed­er die Buch­lek­türe noch der Besuch von Mau­thausen haben bei Daniel F. dieangekündigte „Tren­dumkehr“ bewirkt. Acht Tage nach dem Besuch des KZ Mau­thausen, den er mit seinem Bewährung­shelfer absolvierte, hängte er an der Obertrumer Lan­desstraße die deutsche Reich­skriegs­flagge mit Hak­enkreuz auf und pro­duzierte sich mit dem „Hit­ler­gruß“. Auch Neon­azi- Musik wurde bei ihm wieder gefun­den. Als ihn der vor­sitzende Richter über die Ein­drücke seines KZ-Besuchs befragt, spult der Angeklagte wieder das volle Pro­gramm herunter: „furcht­bar“ sei es dort gewe­sen, ein „Wahnsinn!“ (Salzburg­er Nachricht­en, 20.9.2013). Für die Ent­fer­nung sein­er Nazi-Tat­toos habe er lei­der noch nicht genü­gend Geld ges­part usw.

Das Urteil lautete dies­mal: zwei Jahre unbe­d­ingt und Wider­ruf ein­er im Jahr 2007 bed­ingt aus­ge­sproch­enen Haft­strafe wegen NS-Wieder­betä­ti­gung: macht ins­ge­samt drei Jahre unbe­d­ingte Haft. Ob das Urteil bere­its recht­skräftig ist, geht aus dem Bericht der „Salzburg­er Nachricht­en“ nicht hervor.