Gerechtere” Strafen im Neonazi-Berufungsverfahren

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Wien (OTS) — Die Urtei­le im Gra­zer Neo­na­zi-Pro­zess sind dem Grü­nen Abge­ord­ne­ten Karl Öllin­ger unver­ständ­lich: „Eini­ge der Ange­klag­ten sind gro­ße Kali­ber der Neo­na­zi-Sze­ne, die nicht zum ers­ten Mal vor Gericht stan­den. Dort, wo es Urteils­sprü­che gab, sind sie teil­wei­se unver­ständ­lich mild. Und die Frei­sprü­che — etwa für die bei­den ehe­ma­li­gen Funk­tio­nä­re der frei­heit­li­chen Jugend — hal­te ich für falsch.”


Die inzwi­schen nicht mehr exis­ten­te Web­site “gerd-honsik.net” war auch The­ma beim Pro­zess in Graz

Die Reak­ti­on der Staats­an­walt­schaft begrüßt der Grü­ne in die­sem Zusam­men­hang. „Dass sie Beru­fung und Nich­tig­keit in den meis­ten Fäl­len ange­mel­det hat, ist rich­tig. Die Ange­klag­ten haben sich zum Groß­teil — wie auch der Rich­ter im Ver­fah­ren fest­ge­stellt hat — ‚wie die SA auf­ge­führt’. Sie haben Unbe­tei­lig­te schwer ver­letzt und laut­hals Nazi-Sprü­che dekla­miert. Das sind kei­ne Kava­liers­de­lik­te, son­dern übels­te Wie­der­be­tä­ti­gung.” Öllin­ger hofft nun auf gerech­te­re Stra­fen im Berufungsverfahren.

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