Die inzwischen nicht mehr existente Website “gerd-honsik.net” war auch Thema beim Prozess in Graz
Die Reaktion der Staatsanwaltschaft begrüßt der Grüne in diesem Zusammenhang. „Dass sie Berufung und Nichtigkeit in den meisten Fällen angemeldet hat, ist richtig. Die Angeklagten haben sich zum Großteil — wie auch der Richter im Verfahren festgestellt hat — ‚wie die SA aufgeführt’. Sie haben Unbeteiligte schwer verletzt und lauthals Nazi-Sprüche deklamiert. Das sind keine Kavaliersdelikte, sondern übelste Wiederbetätigung.” Öllinger hofft nun auf gerechtere Strafen im Berufungsverfahren.
⇒ orf.at — NS-Prozess: Zwei Jahre teilbedingte Haft für Radl
⇒ kleinezeitung.at — Urteil: 24 Monate für Radl