In der Causa waren schon mehrere Höchstgerichte tätig. Der Verfassungsgerichtshof hatte eine Beschwerde gegen den Entscheid der oberösterreichischen Wahlbehörde abgewiesen, die die Kandidatur der NVP als NS-Wiederbetätigung wertete, das Antreten verbot und Anzeige erstattete. Faller war am Mittwoch nicht bei der Berufungsverhandlung anwesend. Ruprechtsberger erklärte, dass er nie „Nazi“ gewesen sei und sich vom NS-Gedankengut distanziere: „Aber ich bin damit wohl zu unsensibel umgegangen und muss nun die Konsequenzen tragen.“ (APA, 28.112012)
Das Berufungsgericht reduzierte den vom Landesgericht gewährten Abzug wegen überlanger Verfahrensdauer von sechs auf vier Monate und verfügte somit rechtskräftig eine Strafhöhe von 20 Monaten bedingte Haft für die beiden Angeklagten.
Die NVP, die nach dem Abgang von Faller als Generalsekretär und Hayer als Vorsitzendem eine neue Führungsspitze erhielt, macht seither einen weiteren Schrumpfungs- bzw. Verschlankungsprozess durch: Ihr Vorstand besteht mittlerweile nur mehr aus drei Personen: Rehak, Halbwachs und Lagler.
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