NVP (IV): Strafen erhöht

Das Ver­fahren gegen die bei­den ehe­ma­li­gen Funk­tionäre der Nationalen Volkspartei (NVP), Robert Fall­er und Ste­fan Ruprechts­berg­er ist mit der Beru­fungsver­hand­lung, die am Mittwoch, 28.11. im Ober­lan­des­gericht (OLG) Linz stat­tfand, abgeschlossen wor­den. Der Ober­ste Gericht­shof hat­te zuvor den Schuld­spruch der Geschwore­nen bestätigt. Vor dem OLG wurde daher nur mehr über die Höhe der Strafe entschieden.

In der Causa waren schon mehrere Höch­st­gerichte tätig. Der Ver­fas­sungs­gericht­shof hat­te eine Beschw­erde gegen den Entscheid der oberöster­re­ichis­chen Wahlbe­hörde abgewiesen, die die Kan­di­datur der NVP als NS-Wieder­betä­ti­gung wertete, das Antreten ver­bot und Anzeige erstat­tete. Fall­er war am Mittwoch nicht bei der Beru­fungsver­hand­lung anwe­send. Ruprechts­berg­er erk­lärte, dass er nie „Nazi“ gewe­sen sei und sich vom NS-Gedankengut dis­tanziere: „Aber ich bin damit wohl zu unsen­si­bel umge­gan­gen und muss nun die Kon­se­quen­zen tra­gen.“ (APA, 28.112012)

Das Beru­fungs­gericht reduzierte den vom Lan­des­gericht gewährten Abzug wegen über­langer Ver­fahrens­dauer von sechs auf vier Monate und ver­fügte somit recht­skräftig eine Strafhöhe von 20 Monat­en bed­ingte Haft für die bei­den Angeklagten.

Die NVP, die nach dem Abgang von Fall­er als Gen­er­alsekretär und Hay­er als Vor­sitzen­dem eine neue Führungsspitze erhielt, macht sei­ther einen weit­eren Schrump­fungs- bzw. Ver­schlankung­sprozess durch: Ihr Vor­stand beste­ht mit­tler­weile nur mehr aus drei Per­so­n­en: Rehak, Halb­wachs und Lagler.

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NVP (II): Weit­ere Verschlankung
NVP (III): Nation­al­sozial­is­tis­ches Brainstorming