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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Eine offene Frage zum Hitler-Schnaps

Unser Bericht über den „dun­kel­blau­en“ Ver­trei­ber von Hit­ler- Wei­nen und –Schnaps aus Göt­zis hat nicht nur zu etli­chen Medi­en­be­rich­ten und dem raschen Ver­schwin­den der selt­sa­men Home­page geführt, son­dern auch die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch und das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um beschäf­tigt. Eine Fra­ge ist noch offen.

12. Apr. 2012

Die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch, die zunächst nach dem NS-Ver­bots­ge­setz ermit­tel­te und dann das Ver­fah­ren ein­stell­te, hielt in ihrer Begrün­dung für die Ein­stel­lung fest, dass eine natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung „nicht erweis­lich“ sei, der Ver­kauf von Pro­duk­ten mit NS-Sym­bo­len in Öster­reich aber sehr wohl ver­bo­ten sei. Ein kla­rer Hin­weis, dass in die­sem Fall wohl das Abzei­chen­ge­setz (das nicht in die Zustän­dig­keit der Straf‑, son­dern der Ver­wal­tungs­be­hör­de fällt) betrof­fen ist.

Harald Wal­ser, Abge­ord­ne­ter der Grü­nen, rich­te­te an das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um wegen der Ein­stel­lung der Ermitt­lun­gen des­halb eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge. Jetzt ist die Ant­wort des Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums gekom­men. Bei der Ant­wort auf die Fra­ge, war­um aus den NS-Sym­bo­len und den Links, die Roland M. zum Hass­blog „SOS Hei­mat“, zum Kopp- Ver­lag usw. gelegt habe, kein Hin­weis auf eine natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung gezo­gen wer­den kön­ne, gibt es Pro­ble­me. Die Jus­tiz­mi­nis­te­rin ant­wor­tet näm­lich: „Weder den mir vor­lie­gen­den Berich­ten der Staats­an­walt­schaft Feld­kirch, noch dem kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen Abschluss­be­richt lie­ßen sich Hin­wei­se ent­neh­men, dass der Beschul­dig­te auf sei­nem Blog­spot Links zu dem in der Anfra­ge ange­führ­ten Ver­lag bzw. Blog gesetzt hätte.”

Das stimmt zwar – aber eben nur bedingt. Auf dem Blog­spot-Kon­to waren tat­säch­lich nur Hit­ler-Wein und ‑Schnaps zu sehen, auf dem Face­book-Kon­to von Roland M. fan­den sich aber nicht nur der Link zum Blog­spot-Kon­to, son­dern auch die erwähn­ten Links, dazu noch wei­te­re zu Die­ter Egger (FPÖ-Obmann Vor­arl­berg) und zur Hei­mat­par­tei (HPÖ). Die HPÖ ist jeden­falls nicht „dun­kel­blau“ so wie Gesin­nung von Roland M., son­dern braun.

Inter­es­sant ist jeden­falls die Ant­wort zu der Fra­ge von Wal­ser, ob der Sach­ver­halt von der Staats­an­walt­schaft an die zustän­di­ge Ver­wal­tungs­be­hör­de wei­ter­ge­lei­tet wur­de, „um eine Straf­bar­keit nach Art III Abs 1 Z 4 EGVG und § 1 Abzei­chen­ge­setz zu über­prü­fen“. Die Ant­wort ist ein schlich­tes Ja. Damit bleibt nur mehr offen, ob ein Ver­wal­tungs­traf­ver­fah­ren gegen Roland M. ein­ge­lei­tet oder gar schon abge­schlos­sen wurde.

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Schlagwörter: Abzeichengesetz | FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Vorarlberg

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