Die Staatsanwaltschaft Feldkirch, die zunächst nach dem NS-Verbotsgesetz ermittelte und dann das Verfahren einstellte, hielt in ihrer Begründung für die Einstellung fest, dass eine nationalsozialistische Gesinnung „nicht erweislich“ sei, der Verkauf von Produkten mit NS-Symbolen in Österreich aber sehr wohl verboten sei. Ein klarer Hinweis, dass in diesem Fall wohl das Abzeichengesetz (das nicht in die Zuständigkeit der Straf‑, sondern der Verwaltungsbehörde fällt) betroffen ist.
Harald Walser, Abgeordneter der Grünen, richtete an das Justizministerium wegen der Einstellung der Ermittlungen deshalb eine parlamentarische Anfrage. Jetzt ist die Antwort des Justizministeriums gekommen. Bei der Antwort auf die Frage, warum aus den NS-Symbolen und den Links, die Roland M. zum Hassblog „SOS Heimat“, zum Kopp- Verlag usw. gelegt habe, kein Hinweis auf eine nationalsozialistische Gesinnung gezogen werden könne, gibt es Probleme. Die Justizministerin antwortet nämlich: „Weder den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaft Feldkirch, noch dem kriminalpolizeilichen Abschlussbericht ließen sich Hinweise entnehmen, dass der Beschuldigte auf seinem Blogspot Links zu dem in der Anfrage angeführten Verlag bzw. Blog gesetzt hätte.”
Das stimmt zwar – aber eben nur bedingt. Auf dem Blogspot-Konto waren tatsächlich nur Hitler-Wein und ‑Schnaps zu sehen, auf dem Facebook-Konto von Roland M. fanden sich aber nicht nur der Link zum Blogspot-Konto, sondern auch die erwähnten Links, dazu noch weitere zu Dieter Egger (FPÖ-Obmann Vorarlberg) und zur Heimatpartei (HPÖ). Die HPÖ ist jedenfalls nicht „dunkelblau“ so wie Gesinnung von Roland M., sondern braun.
Interessant ist jedenfalls die Antwort zu der Frage von Walser, ob der Sachverhalt von der Staatsanwaltschaft an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet wurde, „um eine Strafbarkeit nach Art III Abs 1 Z 4 EGVG und § 1 Abzeichengesetz zu überprüfen“. Die Antwort ist ein schlichtes Ja. Damit bleibt nur mehr offen, ob ein Verwaltungstrafverfahren gegen Roland M. eingeleitet oder gar schon abgeschlossen wurde.