Angeblich hat schon am 18. Februar der Aufmarsch der drei „Braunschlager“ unter Zuschauern und Umzüglern für Empörung gesorgt. Warum er es erst jetzt in die Medien („NÖN“ und „Kurier“ berichteten) geschafft hat, ist unklar. Die NÖN berichtet, dass sie von einem Leser eine Mail mit Foto erhalten habe. Die Mail enthielt auch Infos über einen der Beteiligten: “Einer der ‚Akteure‘ ist bekennender FPÖ-Wähler und postet auf Facebook unter anderem rechtsextremen Inhalt, wie zB Bilder von brennenden Moscheen“ (NÖN).
Von der NÖN befragt, erklärte einer der Beteiligten, dass es sich um ganz normale Faschingsverkleidung gehandelt habe. Das Eiserne Kreuz, das auf dem NÖN-Foto zu sehen ist, sei selbstgebastelt und außerdem nicht verboten.
Der Bezirkspolizeikommandant von Gmünd hingegen erklärt im „Kurier“: “Ihr Auftreten und die Situation während des Faschingsumzugs wird nun von unseren Polizisten im Detail geprüft“ (Kurier,8.3.2012). Für den Gmünder Rechtsanwalt Edmund Kitzler ist klar: „Wenn die Verkleidung aus ideologischen Gründen gewählt wurde, liegt der Tatbestand der nationalsozialistischen Wiederbetätigung vor“ (Kurier, 8.3.2012).