Bis Ende März soll der Geschworenenprozess dauern. Zehn Angeklagte werden vor Gericht stehen: die Brüder Stefan (24) und Christian J. (23), die so wie Richard P. (24) auch Funktionäre des RFJ waren, weiters Christoph G. (22) und Christoph S. (22), Markus L. (32), Gerhard T. (27), Hans Peter A. (23), Daniel S. (22) und der Oldie in der Runde, Franz Radl (45).
Vorbereitung auf den eigenen Prozess? (Bildquelle: stoplistefranz)
Vorgeworfen wird allen Angeklagten das Verbrechen der NS Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz. Daneben wird gegen einige von ihnen auch wegen absichtlicher schwerer bzw. verabredeter Körperverletzung verhandelt.
Konkret geht es um zwei Vorfälle, bei denen schwere Körperverletzung im Spiel war. Eine besonders brutale Aktion, bei der zumindest sieben Neonazis beteiligt waren, fand im Lokal „Zeppelin“ statt, die zweite Nazi-Aktion und ‑Schlägerei beim Public Viewing im Juni 2010. Radl werden etliche Wiederbetätigungsdelikte, darunter auch das Betreiben einer Homepage (honsik.com bzw. honsik.net), vorgeworfen.
Mit der Anklage und der Verhandlung ergeben sich natürlich auch interessante Aspekte über das Binnenleben im RFJ. Nach Tirol, wo schon in der Vergangenheit RFJ-Aktivisten wegen NS-Wiederbetätigung und anderer Delikte verurteilt wurden, ist der RFJ Steiermark jetzt schon mehrfach einschlägig auffällig geworden: Verurteilung von Michael Winter (Ex-RFJ-Vorsitzender) wegen Verhetzung, die bemerkenswerten Beziehungen zwischen alpen-donau.info und dem RFJ Steiermark, einige RFJ-Besteller beim „Aufruhr“-Versand und jetzt die Anklage gegen drei frühere RFJ-Funktionäre.