Vom Vorwurf der Verhetzung war sie bereits in erster Instanz freigesprochen worden. Einen Schuldspruch gab’s aber wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und eine unbedingte Geldstrafe von 480 Euro. Das will Sabaditsch-Wolff nicht akzeptieren und sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden. ↳ Weiter mit derstandard.at — Urteil zur Geldstrafe bestätigt, Sabaditsch-Wolff will „kämpfen”
Berichte zu Sabaditsch Wolff auf Stopptdierechten.at:
↳ Elisabeth Sabaditsch-Wolff verlangt folgende Gegendarstellung
↳ Eine unglaubliche Geschichte: Das FBI, die Heimatschutzbehörde und die Muslimbrüder!
↳ Wien: Ein merkwürdiges Urteil
↳ Luton (GB): RassistInnen demonstrieren mit Sabaditsch-Wolff