Es ist tatsächlich ein merkwürdiges Urteil, das da von der Richterin verhängt wurde. Sprüche wie „Der Islam ist feindselig“, „Der Koran ist böse“, „Die Muslime wollen Krieg, sie hassen uns“ oder „Die Moslems lügen uns allen tagtäglich ins Gesicht. Es steht im Koran, dass sie das tun müssen“, fand die Richterin vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit, die „nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen abgezielt hätten“ (APA, 15.2.11), gedeckt.
Der Urteilsspruch stützte sich auf abfällige Bemerkungen der FBI- Referentin über Mohammed, der „gern mit Kindern ein bisschen was“ gehabt habe. Die Richterin fand die Äußerungen für geeignet, „ein berechtigtes Ärgernis zu erregen“ und sah den Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren erfüllt.
Sabaditsch-Wolff, die zuletzt in der BRD und in England vor Rassisten gesprochen hatte, verteidigte sich mit Sprüchen wie „Ich bin der Meinung, die Wahrheit muss die Wahrheit bleiben. Wie auch drei mal drei neun bleiben muss“ und erklärte, dass sie das wiedergegeben habe, was sie erlebt habe. Den SeminarteilnehmerInnen habe sie „Erklärungen liefern und Informationen geben“ wollen. Das Islam-Seminar des FBI hatte sich 2009 explizit an JungwählerInnen gerichtet, die von Heinz-Christian Strache mit einem persönlich gehaltenen Schreiben dazu eingeladen worden waren.
Die Sprüche von Sabaditsch-Wolff waren von einer „News“-Redakteurin, die das Seminar besucht hatte, protokolliert und mitgeschnitten worden. Das FBI hatte das Seminar mit Sabaditsch-Wolff auch 2010 in seinem Programm.
Der Urteilsspruch ist mehr als unbefriedigend und unverständlich. Er umschifft gezielt die Frage, was ein Mensch erreichen will, der behauptet, „die Muslime wollen den Krieg, sie hassen uns“. Millionen von Muslimen auf diesem Planeten wollen weder Krieg noch hassen sie „uns“. Die Aussage ist also objektiv falsch. Es fällt schwer, darin etwas anderes zu erkennen als eine „in einem Appell an Gefühle und Leidenschaften bestehende tendenziöse Aufreizung zum Haß und zur Verachtung gegen“ Muslime. Und genau so beschreibt der OGH das Tatbild der „Verhetzung“ (15Os203/98). Bleibt zu hoffen, dass die Berufungsinstanz zu einem besseren Urteil findet.
Siehe auch:
Luton (GB): RassistInnen demonstrieren mit Sabaditsch-Wolff
FPÖ –Islam-Expertin: Prozess vertagt
FPÖ: Der Kreuzzug geht weiter