Der Prozess wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung, der heute, am 16.2. 2011 in Wiener Neustadt stattfand, wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Die Angeklagten Roman H, Dominik F. und Benjamin S. hatten sich damit zu verantworten versucht, dass sie im Zustand der Volltrunkenheit und damit Unzurechnungsfähigkeit gehandelt hätten. Deshalb wird noch versucht, über ein Gutachten das Stadium der (Un-)Zurechnungsfähigkeit abzuklären.
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