Wiener Neustadt: Berufung gegen „Spraymers“-Urteil

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Wegen 62 unter­schied­li­cher Delik­te, von Ein­bruchs­dieb­stäh­len über schwe­re Sach­be­schä­di­gung bis hin zu Ver­het­zung und NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, stan­den zwei Lehr­lin­ge in der Vor­wo­che in Wie­ner Neu­stadt vor Gericht. Ver­ur­teilt wur­den sie aber nur wegen schwe­rer Sach­be­schä­di­gung und Ver­het­zung. Die Staats­an­walt­schaft hat gegen das Urteil jetzt berufen.

Die zwei Lehr­lin­ge waren über Mona­te plün­dernd und mit NS-Schmie­re­rei­en in der Gegend von Wie­ner Neu­stadt und Neun­kir­chen unter­wegs gewe­sen. Sie schmier­ten bei­spiels­wei­se Dut­zen­de Haken­kreu­ze am Park­deck des Fisch-Parks, bra­chen unter ande­rem in ihre eige­nen Lehr­stät­ten ein und ver­ur­sach­ten durch Dri­ve-by-Aktio­nen erheb­li­che Schä­den an gepark­ten Autos. Der Scha­den belief sich auf zig­tau­sen­de Euro.

Das Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt hat­te sie in der Vor­wo­che zu jeweils 18 Mona­ten Haft ver­ur­teilt, wovon nur ein Monat unbe­dingt aus­ge­spro­chen wur­de. Das Gericht sah den Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nicht als erwie­sen an, die Staats­an­walt­schaft leg­te aber gegen das Urteil Beru­fung und Nich­tig­keit ein. Da die bei­den Lehr­lin­ge wäh­rend der Ermitt­lun­gen sechs Wochen in Unter­su­chungs­haft waren, blei­ben sie einst­wei­len auf frei­em Fuß.

(Quel­le: NÖN-Wie­ner Neu­städ­ter Zei­tung, 14.11.2011)