Wegen 62 unterschiedlicher Delikte, von Einbruchsdiebstählen über schwere Sachbeschädigung bis hin zu Verhetzung und NS-Wiederbetätigung, standen zwei Lehrlinge in der Vorwoche in Wiener Neustadt vor Gericht. Verurteilt wurden sie aber nur wegen schwerer Sachbeschädigung und Verhetzung. Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil jetzt berufen.
Die zwei Lehrlinge waren über Monate plündernd und mit NS-Schmierereien in der Gegend von Wiener Neustadt und Neunkirchen unterwegs gewesen. Sie schmierten beispielsweise Dutzende Hakenkreuze am Parkdeck des Fisch-Parks, brachen unter anderem in ihre eigenen Lehrstätten ein und verursachten durch Drive-by-Aktionen erhebliche Schäden an geparkten Autos. Der Schaden belief sich auf zigtausende Euro.
Das Landesgericht Wiener Neustadt hatte sie in der Vorwoche zu jeweils 18 Monaten Haft verurteilt, wovon nur ein Monat unbedingt ausgesprochen wurde. Das Gericht sah den Vorwurf der NS-Wiederbetätigung nicht als erwiesen an, die Staatsanwaltschaft legte aber gegen das Urteil Berufung und Nichtigkeit ein. Da die beiden Lehrlinge während der Ermittlungen sechs Wochen in Untersuchungshaft waren, bleiben sie einstweilen auf freiem Fuß.
(Quelle: NÖN-Wiener Neustädter Zeitung, 14.11.2011)