Kurzmann: Freispruch, aber Berufung!

Ger­hard Kurz­mann und Alex­an­der Segert wur­den heu­te in Graz vom Vor­wurf der Ver­het­zung frei­ge­spro­chen. Die Staats­an­walt­schaft hat Beru­fung und Nich­tig­keit ange­mel­det. Es gibt also noch kei­nen defi­ni­ti­ven Frei­spruch. Der „Stan­dard“ hat das Pro­zess­ge­sche­hen beob­ach­tet und über einen Live-Ticker kom­men­tiert.