Der Kufsteiner Brandanschlag
Für 8. September 2011 ist der Geschworenenprozess gegen jene drei Kufsteiner (15, 18 und 21 Jahre alt) geplant, die am 16. Jänner 2011 einen Molotow-Cocktail auf das Gebetshaus eines türkisch-islamischen Vereins geworfen und Hakenkreuze bzw. SS-Runen geschmiert hatten. Den Angeklagten, die nach Paragraph 3f des NS-Verbotsgesetzes angeklagt werden, drohen empfindliche Haftstrafen, die im Falle der beiden Jüngeren durch ihren Status als Jugendliche bzw. junge Erwachsene gemildert werden. (Österreich, 21.7.2011)
Der warme Nazi-Pulli
„I hab mir gar nix dabei gedacht“, sagte der Angeklagte Dominik T. (19), als er in der Gerichtsverhandlung am 13.7. gefragt wird, warum er im Jänner mit einem Pulli mit Hakenkreuz zunächst beim Faschingsumzug in Wattens und dann beim Dorffest in Fritzens aufgetaucht ist.
Weil er damals gemeinsam mit seinem Freund, einem mittlerweile inhaftierten Neonazi, in eine handfeste Schlägerei verwickelt war, gab es polizeilichen Kontakt, bei dem dann auch das Hakenkreuz am Pulli negativ auffiel. Dominik T., der vor Gericht einmal mehr beteuerte, mit dem rechten Zeug nichts mehr am Hut haben zu wollen, wurde zu milden drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Seine Rechtfertigung, den Pulli deshalb angezogen zu haben , weil er sein wärmstes Kleidungsstück sei, konnte die Geschworenen doch nicht so recht überzeugen. Der Angeklagte war bereits 2008 mit dem Verbotsgesetz in Konflikt gekommen, war damals aber nicht angeklagt worden, sondern im Wege der Diversion zu 120 Stunden Sozialarbeit und einem Geschichtskurs über die Nazi-Zeit verpflichtet worden. Den Geschichtskurs hatte er absolviert, die 120 Stunden Sozialarbeit allerdings nicht angetreten: „Die bei Neustart sagten, dass sie sich bei mir melden werden”, begründete er vor Gericht. (Österreich, Krone und Tiroler Tageszeitung, 14.7.2011)
„Ein fanatischer Depp“
Wenige Tage nach dem Prozess gegen Dominik T. stand ein 20-jähriger Wipptaler vor einem Innsbrucker Geschworenensenat. Der Monteur war bereits vor zwei Jahren „einschlägig“ tätig, als er mit einer Hakenkreuzfahne im Auto unterwegs war. Damals wurden die Ermittlungen allerdings eingestellt. Jetzt stand er vor Gericht, weil er auf Partys immer wieder mit „Heil Hitler“-Rufen und anderen Hitler-Sprüchen aufgefallen war. Auf seinem Schenkel hatte er sich den Spruch „braun is beautiful“ eintätowieren lassen und über sein Autoradio beschallte er die Umgebung gerne mit Nazi-Musik: „Ich war ein fanatischer Depp und wollte nur cool sein”, erklärte er vor Gericht und bekannte sich schuldig. Das einstimmige Urteil der Geschworenen: schuldig, 8 Monate bedingte Haft und verpflichtender Geschichtsunterricht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Krone, 16.7.2011).