Eine offizielle Begründung für die Zurücklegung der Anzeige bzw. die Einstellung des Verfahrens gab es nicht. Allgemein sei im Fall der Wiederbetätigung die subjektive Tatseite schwer nachweisbar, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Herstellung der einschlägigen Torten liege außerdem schon einige Jahre zurück. Die BestellerInnen der Hakenkreuz-Auftragsarbeiten konnten ebenfalls nicht ermittelt werden. (Quelle: APA, 7.6.2011 und noe.orf.at)
Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für Verbrechen nach dem NS-Verbotsgesetz. Möglich, dass es Gründe für die Einstellung dieses Verfahrens gab. Dass allerdings die BestellerInnen der Hakenkreuz-Torten nicht ermittelt werden konnten, macht stutzig. Es gibt allerdings nicht nur das NS-Verbotsgesetz, sondern auch das Abzeichengesetz, das eigentlich sehr klar die Darstellung oder zur Schaustellung verbietet. Für dessen Vollzug sind die Bezirksverwaltungsbehörden bzw. die Bundespolizei und das Innenministerium zuständig. Ob die in diesem Fall etwas gesehen haben? Das wird wohl über eine parlamentarische Anfrage geklärt werden müssen.