Maria Enzersdorf (NÖ): Kein Verfahren wegen Hakenkreuz-Torte

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Die Staats­an­walt­schaft Wie­ner Neu­stadt hat die Anzei­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den Kon­di­tor aus Maria Enzers­dorf, der Tor­ten mit Haken­kreuz, „Mei­ne Ehre heißt Treue“ und der Hit­ler­gruß­hand geba­cken und bewor­ben hat, zurück­ge­legt. Die Anzei­ge war vom Maut­hau­sen-Komi­tee ein­ge­bracht wor­den.Eine offi­zi­el­le Begrün­dung für die Zurück­le­gung der Anzei­ge bzw. die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens gab es nicht. All­ge­mein sei im Fall der Wie­der­be­tä­ti­gung die sub­jek­ti­ve Tat­sei­te schwer nach­weis­bar, erklär­te der Spre­cher der Staats­an­walt­schaft. Die Her­stel­lung der ein­schlä­gi­gen Tor­ten lie­ge außer­dem schon eini­ge Jah­re zurück. Die Bestel­le­rIn­nen der Haken­kreuz-Auf­trags­ar­bei­ten konn­ten eben­falls nicht ermit­telt wer­den. (Quel­le: APA, 7.6.2011 und noe.orf.at)

Die Staats­an­walt­schaft ist zustän­dig für Ver­bre­chen nach dem NS-Ver­bots­ge­setz. Mög­lich, dass es Grün­de für die Ein­stel­lung die­ses Ver­fah­rens gab. Dass aller­dings die Bestel­le­rIn­nen der Haken­kreuz-Tor­ten nicht ermit­telt wer­den konn­ten, macht stut­zig. Es gibt aller­dings nicht nur das NS-Ver­bots­ge­setz, son­dern auch das Abzei­chen­ge­setz, das eigent­lich sehr klar die Dar­stel­lung oder zur Schau­stel­lung ver­bie­tet. Für des­sen Voll­zug sind die Bezirks­ver­wal­tungs­be­hör­den bzw. die Bun­des­po­li­zei und das Innen­mi­nis­te­ri­um zustän­dig. Ob die in die­sem Fall etwas gese­hen haben? Das wird wohl über eine par­la­men­ta­ri­sche Anfra­ge geklärt wer­den müssen.