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Lesezeit: 3 Minuten

Tirol: FPÖ – Königshofer und das Verbotsgesetz

Werner Königshofer, der Doppeldoktor und Nationalratsabgeordnete der FPÖ, hat schon wieder ein Problem mit dem Verbotsgesetz. Wie die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Ausgabe vom 8.3.2011 berichtet, hat Königshofer einen „Essayband“ herausgegeben. „Tirol im Herbst 09. Freiheit in Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft“ nennt er das Büchlein, in dem keine Essays, sondern zumeist politische Traktate vertreten sind.

8. März 2011

Das Büchlein ist historisch-politisch kurios, vereint es doch die Betrachtungen von Freiheitlichen unter einem Buchband, die gar nicht mehr so vereint sind. Richard Heis, Bezirksobmann Innsbruck und Gerald Hauser – das geht ja noch, aber Patrick Haslwanter? Wurde der nicht von Gerald Hauser kurz nach dem Erscheinen des Buches wegen rechtsextremer Tendenzen ausgeschlossen aus der FPÖ? Er darf unter dem Titel „Wenn die Jugend der Freiheit begegnet“ über die „Vorväter“ schwärmen:

Die Freiheit, in der wir heute Leben, verdanken wir dem Wirken unserer Vorväter, die in blutigen Kämpfen für die Freiheit zu tausenden ihr Leben gaben. Umso unverständlicher, teilweise sogar beschämend ist es, wenn die Verantwortungsträger unseres Landes den Heldenmut der Vergangenheit abwerten und mit allen Mitteln versuchen, patriotische Strömungen bereits im Keim zu ersticken. Heldenverehrung bedeutet nicht die Sehnsucht nach Krieg und Tod, sondern es ist ein Dankeschön an alle Frauen und Männer, die mit ihrem Streben nach Freiheit, den Weg in jenes Zeitalter ebneten, in dem wir uns heute befinden.

Wer würde da nicht gleich an den Brief des Landesobmanns Hauser denken wollen, den dieser über seinen Anwalt einige Monate später an Haslwanter und gleichzeitig an die Sicherheitsdirektion schrieb und in dem es heißt, dass es im RFJ Haslwanters „laut einem Schreiben eines Mitglieds des RFJ (…) bei diversen Veranstaltungen immer wieder zu Vorkommnissen [kam], die eine Übertretung des Verbotsgesetzes vermuten lassen, um es vorsichtig auszudrücken“ (Tiroler Tageszeitung, 22.5.10).

Vorsichtig ausgedrückt, ist auch der Umgang Königshofers mit einem weiteren Beitrag in seinem Bändchen merkwürdig. Der Herausgeber Königshofer greift zur List der Sklaven und lässt zwei Seiten in dem schmalen Bändchen „frei“ und weiß. Der Beitrag, der hier stehen hätte sollen, nennt sich „Die Auswirkungen des Verbotsgesetzes auf die Freiheit von Tiroler Bürgern“.

Was will uns der Herausgeber damit sagen? Die Tiroler Bürger (es sind immer nur die Männer!) können nicht frei leben, weil sie vom Verbotsgesetz geknebelt werden!? Königshofer formuliert es so: „Der Abdruck dieses Beitrags ist deshalb unterblieben, weil er im Hinblick auf § 3g des ‚Verbotsgesetzes‘ für den Autor eventuell ein rechtliches Risiko bedeutet hätte.“

Man kann es auch so sehen: Königshofer hat einen „ungenannten Autor, Student der Rechtswissenschaften, Jahrgang 1986“ zu einem Beitrag über das Verbotsgesetz eingeladen, der am Verbotsgesetz anstreift. Was sollen wir da von Königshofer halten? Dass er ein besonders Listiger ist, der weiß, wie man das Verbotsgesetz als Zensur entlarvt? Es ist jedenfalls die gleiche Methode wie in der Hetzschrift „Tirol oder Türol“, in der es gleich zu Beginn heisst: „Der Verfasser hat sich lange Gedanken gemacht wie er seine Meinung gesetzeskonform ausdrücken soll.“ Er sei sich nicht sicher, ob es ihm gelungen ist, da er kein Jurist sei. Der liberal-freimaurerische Verhetzungsparagraph 283 STGB sei ein unklarer Kautschukparagraph, der dem Meinungsäußerer nicht die Sicherheit gebe, dass das, was er meldet, bestimmt nicht unter eine Sanktion falle.

Das eine Mal ist der Verfasser kein Jurist, das andere Mal zumindest ein angehender. Königshofer hat jedenfalls ein Händchen dafür, genau zu jenen Schriften und Autoren zu greifen, die mit dem Verbotsgesetz und dem Verhetzungsparagrafen ihre Probleme haben.

Übrigens: Die „Tiroler Tageszeitung“ berichtet auch, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Verfahren wegen des Verdachts der Verhetzung, das gegen Königshofer anhängig ist, an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten hat, weil dort ebenfalls gegen Königshofer und weitere 54 Personen wegen des Verdachts der Verhetzung ein Verfahren anhängig sein soll.

(Quelle: Tiroler Tageszeitung, 8.3.11)

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | RFJ | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wien

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