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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Tirol: FPÖ – Königshofer und das Verbotsgesetz

Wer­ner Königs­ho­fer, der Dop­pel­dok­tor und Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te der FPÖ, hat schon wie­der ein Pro­blem mit dem Ver­bots­ge­setz. Wie die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ in ihrer Aus­ga­be vom 8.3.2011 berich­tet, hat Königs­ho­fer einen „Essay­band“ her­aus­ge­ge­ben. „Tirol im Herbst 09. Frei­heit in Ver­gan­gen­heit, Gegen­wart, Zukunft“ nennt er das Büch­lein, in dem kei­ne Essays, son­dern zumeist poli­ti­sche Trak­ta­te ver­tre­ten sind.

8. März 2011

Das Büch­lein ist his­to­risch-poli­tisch kuri­os, ver­eint es doch die Betrach­tun­gen von Frei­heit­li­chen unter einem Buch­band, die gar nicht mehr so ver­eint sind. Richard Heis, Bezirks­ob­mann Inns­bruck und Gerald Hau­ser – das geht ja noch, aber Patrick Haslwan­ter? Wur­de der nicht von Gerald Hau­ser kurz nach dem Erschei­nen des Buches wegen rechts­extre­mer Ten­den­zen aus­ge­schlos­sen aus der FPÖ? Er darf unter dem Titel „Wenn die Jugend der Frei­heit begeg­net“ über die „Vor­vä­ter“ schwärmen:

Die Frei­heit, in der wir heu­te Leben, ver­dan­ken wir dem Wir­ken unse­rer Vor­vä­ter, die in blu­ti­gen Kämp­fen für die Frei­heit zu tau­sen­den ihr Leben gaben. Umso unver­ständ­li­cher, teil­wei­se sogar beschä­mend ist es, wenn die Ver­ant­wor­tungs­trä­ger unse­res Lan­des den Hel­den­mut der Ver­gan­gen­heit abwer­ten und mit allen Mit­teln ver­su­chen, patrio­ti­sche Strö­mun­gen bereits im Keim zu ersti­cken. Hel­den­ver­eh­rung bedeu­tet nicht die Sehn­sucht nach Krieg und Tod, son­dern es ist ein Dan­ke­schön an alle Frau­en und Män­ner, die mit ihrem Stre­ben nach Frei­heit, den Weg in jenes Zeit­al­ter ebne­ten, in dem wir uns heu­te befinden.


his­to­risch-poli­tisch kuri­os: „Tirol im Herbst 09. Frei­heit in Ver­gan­gen­heit, Gegen­wart, Zukunft“

Wer wür­de da nicht gleich an den Brief des Lan­des­ob­manns Hau­ser den­ken wol­len, den die­ser über sei­nen Anwalt eini­ge Mona­te spä­ter an Haslwan­ter und gleich­zei­tig an die Sicher­heits­di­rek­ti­on schrieb und in dem es heißt, dass es im RFJ Haslwan­ters „laut einem Schrei­ben eines Mit­glieds des RFJ (…) bei diver­sen Ver­an­stal­tun­gen immer wie­der zu Vor­komm­nis­sen [kam], die eine Über­tre­tung des Ver­bots­ge­set­zes ver­mu­ten las­sen, um es vor­sich­tig aus­zu­drü­cken“ (Tiro­ler Tages­zei­tung, 22.5.2010).

Vor­sich­tig aus­ge­drückt, ist auch der Umgang Königs­ho­fers mit einem wei­te­ren Bei­trag in sei­nem Bänd­chen merk­wür­dig. Der Her­aus­ge­ber Königs­ho­fer greift zur List der Skla­ven und lässt zwei Sei­ten in dem schma­len Bänd­chen „frei“ und weiß. Der Bei­trag, der hier ste­hen hät­te sol­len, nennt sich „Die Aus­wir­kun­gen des Ver­bots­ge­set­zes auf die Frei­heit von Tiro­ler Bür­gern“.

Was will uns der Her­aus­ge­ber damit sagen? Die Tiro­ler Bür­ger (es sind immer nur die Män­ner!) kön­nen nicht frei leben, weil sie vom Ver­bots­ge­setz gekne­belt wer­den!? Königs­ho­fer for­mu­liert es so: „Der Abdruck die­ses Bei­trags ist des­halb unter­blie­ben, weil er im Hin­blick auf § 3g des ‚Ver­bots­ge­set­zes‘ für den Autor even­tu­ell ein recht­li­ches Risi­ko bedeu­tet hätte.”


Screen­shot aus: „Tirol im Herbst 09. Frei­heit in Ver­gan­gen­heit, Gegen­wart, Zukunft“ — Ankli­cken für grö­ße­res Bild

Man kann es auch so sehen: Königs­ho­fer hat einen „unge­nann­ten Autor, Stu­dent der Rechts­wis­sen­schaf­ten, Jahr­gang 1986“ zu einem Bei­trag über das Ver­bots­ge­setz ein­ge­la­den, der am Ver­bots­ge­setz anstreift. Was sol­len wir da von Königs­ho­fer hal­ten? Dass er ein beson­ders Lis­ti­ger ist, der weiß, wie man das Ver­bots­ge­setz als Zen­sur ent­larvt? Es ist jeden­falls die glei­che Metho­de wie in der Hetz­schrift „Tirol oder Türol“, in der es gleich zu Beginn heisst: „Der Ver­fas­ser hat sich lan­ge Gedan­ken gemacht wie er sei­ne Mei­nung geset­zes­kon­form aus­drü­cken soll.” Er sei sich nicht sicher, ob es ihm gelun­gen ist, da er kein Jurist sei. Der libe­ral-frei­mau­re­ri­sche Ver­het­zungs­pa­ra­graph 283 STGB sei ein unkla­rer Kau­tschuk­pa­ra­graph, der dem Mei­nungs­äu­ße­rer nicht die Sicher­heit gebe, dass das, was er mel­det, bestimmt nicht unter eine Sank­ti­on falle.

Das eine Mal ist der Ver­fas­ser kein Jurist, das ande­re Mal zumin­dest ein ange­hen­der. Königs­ho­fer hat jeden­falls ein Händ­chen dafür, genau zu jenen Schrif­ten und Autoren zu grei­fen, die mit dem Ver­bots­ge­setz und dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ihre Pro­ble­me haben.

Übri­gens: die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ berich­tet auch, dass die Staats­an­walt­schaft Inns­bruck ein Ver­fah­ren wegen des Ver­dach­tes der Ver­het­zung, das gegen Königs­ho­fer anhän­gig ist, an die Staats­an­walt­schaft Wien abge­tre­ten hat, weil dort eben­falls gegen Königs­ho­fer und wei­te­re 54 Per­so­nen wegen des Ver­dach­tes der Ver­het­zung ein Ver­fah­ren anhän­gig sein soll.

(Quel­le: Tiro­ler Tages­zei­tung, 8.3.2011)

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | RFJ | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wien

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