Der Vorfall hat sich am 12.9. 2009 im Pinzgau ereignet, der Prozess, der im April 2010 begonnen und dann vertagt worden war, ging am Dienstag, 16.10.2010 vor einem Geschworenengericht in Salzburg zu Ende. Der Angeklagte wurde von den Geschworenen der NS-Wiederbetätigung für schuldig befunden, im Falle des Dolch-Einsatzes nahmen sie aber nur eine fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an. Das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist: 18 Monate bedingte Haft.
Der Angeklagte hatte beteuert, das Opfer habe nach dem Dolch gegriffen, ihn an der Klinge angefasst und sich dabei verletzt. Das Opfer hatte hingegen ausgesagt, dass der Dachdecker ihn in den Bauch stechen wollte. Ein Gerichtsgutachter hatte allerdings geurteilt, dass das Opfer selbst mit der Hand den Dolch angegriffen habe.
(Quellen: APA, 16.11.2010, SN 13.4.2010)