Salzburg: Wiederbetätigung mit SS-Dolch

Ein arbeit­slos­er 29-jähriger Dachdeck­er hat­te seine Garage zu einem Nazi-Tre­ff­punkt umgestal­tet, über Hitler geschwärmt und über Aus­län­der geschimpft, zudem Nazi-Musik gehört und gespielt und seinen Bekan­nten von sein­er Nazi-Ide­olo­gie überzeu­gen wollen. Da der Bekan­nte sich nicht überzeu­gen lassen wollte, sei ein Stre­it ent­standen, bei dem der 24-Jährige schw­er ver­let­zt wurde, indem Sehnen und Ner­ven von zwei Fin­gern durchtren­nt wur­den – durch einen SS-Dolch mit der Inschrift „Meine Ehre heißt Treue“. Man ver­mutet sich in einem Taran­ti­no-Film, aber es ist die Anklage eines Salzburg­er Staatsanwalts!

Der Vor­fall hat sich am 12.9. 2009 im Pinz­gau ereignet, der Prozess, der im April 2010 begonnen und dann vertagt wor­den war, ging am Dien­stag, 16.10.2010 vor einem Geschwore­nen­gericht in Salzburg zu Ende. Der Angeklagte wurde von den Geschwore­nen der NS-Wieder­betä­ti­gung für schuldig befun­den, im Falle des Dolch-Ein­satzes nah­men sie aber nur eine fahrläs­sige Kör­per­ver­let­zung unter beson­ders gefährlichen Ver­hält­nis­sen an. Das Urteil, das noch nicht recht­skräftig ist: 18 Monate bed­ingte Haft.

Der Angeklagte hat­te beteuert, das Opfer habe nach dem Dolch gegrif­f­en, ihn an der Klinge ange­fasst und sich dabei ver­let­zt. Das Opfer hat­te hinge­gen aus­ge­sagt, dass der Dachdeck­er ihn in den Bauch stechen wollte. Ein Gerichtsgutachter hat­te allerd­ings geurteilt, dass das Opfer selb­st mit der Hand den Dolch ange­grif­f­en habe.

(Quellen: APA, 16.11.2010, SN 13.4.2010)