Linz: Verfahren gegen Burschenschaft eingestellt

Sev­erin Mayr, Gemein­der­at der Grü­nen in Linz, hat der Staat­san­waltschaft Linz mit ein­er Sachver­halts­darstel­lung auf die Sprünge helfen wollen, als die Burschen­schaft Arminia Czer­nowitz am 30. April 2010 mit dem Recht­sex­trem­is­ten Richard Melisch einen Vor­tragsabend machte und dafür mit ein­er Ein­ladungskarte warb, die ein ger­ingfügig verän­dertes Nazi-Sujet zeigte. Das Nazi-Sujet tauchte auch bei ein­er Demo von Neon­azis in der BRD wieder auf.


Orig­i­nal­su­jet eines Plakates der NSDAP

Nach einem hal­ben Jahr Ermit­tlun­gen hat jet­zt die Staat­san­waltschaft Linz das Ver­fahren gegen die Armi­nen eingestellt: Eine Wieder­betä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz sei nicht „erweis­lich“ gewe­sen. Für Sev­erin Mayr ist diese Entschei­dung beschä­mend (Aussendung siehe unten!). Für uns ebenfalls.
Dabei darf aber nicht vergessen wer­den, dass sich der Gasthof, in dem die Ver­anstal­tung stattge­fun­den hat, nachträglich klar dis­tanziert hat. Es hat­te dutzende empörte Ein­träge im Gäste­buch des beliebten Gasthofs gegeben.


Fly­er eines Vor­trages der Arminia Czernowitz

Und auch die Burschen­schaft Arminia Czer­nowitz hat ihr Fett abbekom­men. Die Burschen­schaft, bei der der Linz­er FPÖ-Stad­trat Detlev Wim­mer und der FPÖ-Gemein­der­at Markus Hein kor­pori­ert sind, hat­te in den let­zten Jahren immer wieder ver­sucht, ihre Dis­tanz zu recht­sex­tremen Posi­tio­nen zu beto­nen. Durch die Ver­anstal­tung mit Melisch und das retuschierte Nazi-Sujet ste­hen die Armi­nen in der Öffentlichkeit wieder dort, wo sie auch hinge­hören: im recht­sex­tremen Eck.

Siehe auch: OÖN — Ver­fahren nach Burschen­schafter-Vor­trag in Linz eingestellt

Aussendung von Sev­erin Mayr, Gemein­der­at der Grü­nen in Linz

Grün­er Bezirkssprech­er Sev­erin Mayr:

Arminia Czer­nowitz-Ver­anstal­tung: Staat­san­waltschaft stellt Ermit­tlun­gen wegen Wieder­betä­ti­gung trotz ein­deutiger Ver­wen­dung von Nazi-Sym­bo­l­ik grund­los ein

„Ermit­tlungsver­fahren nach Grün­er Sachver­halts­darstel­lung völ­lig unver­ständlich und ohne Begrün­dung eingestellt – ‚kein Grund zur weit­eren Ver­fol­gung’ — Ver­wen­dung von ein­deutig nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en und Inhal­ten sowie stüm­per­haft wegre­tuschierten Hak­enkreuze für Staat­san­waltschaft offen­sichtlich kein Problem“

Die Akademis­che Burschen­schaft Arminia Czer­nowitz ver­anstal­tete am 30. April 2010 einen Vor­trag mit dem recht­sex­tremen Pub­lizis­ten Richard Melisch. Bekan­nt ist Melisch bere­its durch Vor­tragstätigkeit­en bei FPÖ und NPD.

Für die Ein­ladungskarte zu dieser Ver­anstal­tung wurde ein NSDAP-Sujet ver­wen­det, das beispiel­sweise auch schon zur Bewer­bung ein­er NSDAP-Ver­anstal­tung am 8. August 1931 einge­set­zt wurde. Dafür wurde das Sujet nur ger­ingfügig geän­dert, Worte wie Marx­is­mus durch Fremd­herrschaft erset­zt“, so Mayr. Der auf dem Sujet zu sehende „deutsche Arm“ soll der Schlange die Leben­skräfte abdrück­en. „Selb­st das Hak­enkreuz wurde mit Hil­fe eines Grafikpro­gramms der­maßen stüm­per­haft über­malt, dass die Über­malung in der Ver­größerung noch ein­deutig zu erken­nen ist“.

Die Grü­nen Linz haben daraufhin bei der Staat­san­waltschaft Linz wegen des begrün­de­ten Ver­dachts des Ver­stoßes gegen das Ver­bots­ge­setz eine Sachver­halts­darstel­lung einge­bracht. Heute über­mit­telte die Staat­san­waltschaft die Benachrich­ti­gung über die Ein­stel­lung des Ver­fahrens, es „bestünde kein tat­säch­lich­er Grund zur weit­eren Ver­fol­gung“, der Ver­dacht des Ver­stoßes gegen das Ver­bots­ge­set­zes sei „nicht erweislich“.

„Es ist bere­its eine Schande, dass Burschen­schaften wie die Arminia immer wieder ver­suchen, mit mehr oder weniger ver­steck­ten NS-Sym­bol­en ihre Gesin­nung zu ver­mit­teln, und promi­nente Arminia-Mit­glieder wie FP-Stad­trat Detlef Wim­mer oder auch FP-Gemein­der­at Markus Hein (vor­mals Noves­ka), der im amtlichen Vere­in­sreg­is­ter sog­ar als Vor­sitzen­der der Arminia aus­gewiesen ist, diese wider­lichen Agi­ta­tio­nen offen­sichtlich unter­stützen“, so Mayr.

„Noch viel beschä­mender ist aber, dass selb­st die Staat­san­waltschaft kein Prob­lem darin sieht, wenn mit offen­sichtlich nation­al­sozial­is­tis­chen Sym­bol­en Wer­bung für Ver­anstal­tun­gen gemacht wird. Dass Nazi-Rhetorik und Nazi-Sym­bo­l­ik in Öster­re­ich damit wieder bewusst salon­fähig gemacht wird, und den recht­en Het­zern damit sog­ar eine rechtliche Grund­lage gegeben wird, ist ein riesen­großer Skan­dal“, so Mayr.