Die Sachverhaltsdarstellung:
Karl Öllinger, Abg. z. NR
Grüner Klub im Parlament
Löwelstr. 12
1017 Wien
An die
Staatsanwaltschaft Salzburg
Rudolfsplatz 2
5020 Salzburg
Wien, 6.7.2010
Betreff: Andreas Zehentmayr wg. Verdacht auf gefährliche Drohung bzw. Verstoß gegen das Verbotsgesetz
Sachverhaltsdarstellung
Mir wurde nachstehender Sachverhalt bekannt, der einen strafbaren Tatbestand nach dem Strafgesetz, möglicherweise auch nach dem Verbotsgesetz begründen könnte.
Verdächtigter: Andreas Zehentmayr, Wals, geb. 20.9.1980 (näheres unbekannt)
Ausgangsbasis der mutmaßlich strafbaren Handlungen bildete das zunächst für Henndorf angesagte Konzert der mutmaßlichen Neonazi ‑Band „Kategorie C“. Das Konzert, das am 26. Juni 2010 in Henndorf stattfinden hätte sollen, wurde nach öffentlichen Protesten und der Vertragsauflösung durch den Saalvermieter in diversen Internetforen für Oberösterreich avisiert. Nachdem dort eine Veranstaltung ebenfalls nicht möglich war, wurde eine Verlagerung nach Ulm (BRD) angedacht. Zehentmayr, der vermutliche Organisator des „Kategorie C“-Konzerts in Österreich, machte via E‑Mail darauf aufmerksam:
„So an alle die linken haben es leider geschafft das dieses konzert nicht in Österreich über die bühne gehen kann es wurde in Deutschland nach ersatz gesucht und eventuell auch gefunden aber da es von österreich ca 2 stunden entfernt sein wird organisieren das jetz andere leute wenn es dort klappen sollte gibt es infos auf der kc homepage freitag oder samstag soviel ich weiss wäre dort dann auch abendkasse und man kann einfach spontan dort hin fahren Ich hoffe wir bekommen es irgendwan man hin das Kc auch in Österreich mal spielen kann wir lassen uns von Linken nicht unterkriegen Mit freundlichen Grüßen andi”
Die Veranstaltung bzw. das Konzert, das für Ulm geplant war, konnte wegen Einwänden der dortigen Polizei ebenfalls nicht stattfinden und wurde einstweilen verschoben.
Mutmaßlicher Initiator des Konzertes in Österreich war der schon erwähnte Andreas Zehentmayr. Auf Facebook
http://www.facebook.com/#!/profile.php?id=100000559353438
zeigte er sich wegen der Absage des Konzertes sehr aufgebracht und verdächtigte einen Mitarbeiter der GPA namens Mike Huber als jenen „Judas“, der darüber in Blogs im Internet berichtet haben soll. Zehentmayr, der möglicherweise für den Fanclub „Tough Guys“ des SV Austria Salzburg die Veranstaltung organisieren wollte, war nicht nur sehr aufgebracht, sondern drohte über Facebook dem Mike Huber persönlich bzw. über andere Gewalt antun zu wollen (siehe unten).
Zehentmayr posierte im Internet auf Facebook mit einem T‑Shirt von „Die braunen Stadtmusikanten“ bzw. mit einer Hitler-Tätowierung. Dies bzw. die Vorbereitung des Konzerts mit „Kategorie C“ begründet auch den Verdacht des Verstoßes nach dem Verbotsgesetz.
Die von Andreas Zehentmayr gemachten Äußerungen begründen den Verdacht der gefährlichen Drohung (§ 107 StGB). Dass dieser Verdacht gerechtfertigt ist, zeigt auch der Umstand, dass einige Personen auf Facebook Zehentmayr von seinem Vorhaben abhalten wollten.
Zehentmayr hat seinen Facebook-Account nach den Drohungen zunächst eingeschränkt und mittlerweile offensichtlich komplett gelöscht.. Die entsprechenden Sicherungen können beigebracht werden.
Um Information über alle verfahrensrelevanten Ermittlungsschritte wird ersucht.
Hochachtungsvoll
Karl Öllinger, Abg. z.NR