Allerdings: Eine offene und unverhohlene Unterstützung einer rechtsextremen Organisation, deren wesentliche Funktionäre wegen des Verdachts der Wiedererrichtung einer NS-Organisation vor Gericht standen (§ 3a Verbotsgesetz, in 1. Instanz freigesprochen), das hat es noch nicht gegeben!
Weiterlesen SdR-Dossier: Der „Bund freier Jugend“ und seine Nazis
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