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Lesezeit: 3 Minuten

Alpen-Donau: Urteile fertig, viele Fragen offen

Die Urteile im NS-Wiederbetätigungsprozess gegen die mutmaßlichen Betreiber von Alpen-Donau sind da: neun Jahre unbedingt für Gottfried Küssel, sieben Jahre unbedingt für Felix Budin und 4,5 Jahre für Christian Anderle (die Urteilssprüche sind nicht rechtskräftig). Trotz eines aufwendigen und teilweise langatmigen Prozesses bleiben einstweilen etliche Fragen ungeklärt.

11. Jan. 2013


Die Hetzer von Alpen-Donau.info wurden (nicht rechtskräftig) verurteilt

Das Meinungsbild bei den Geschworenen, die sechs Fragen zur Verantwortung der Angeklagten zu beantworten hatten, macht deutlich, dass es trotz eines beeindruckenden Schlussplädoyers des Staatsanwalts einige Unsicherheiten gab. Die wichtigsten Fragen an die Geschworenen lauteten in etwa: War Küssel Initiator von Alpen-Donau.Info (ADI) und des Forums alinfodo (ADF) (5 Ja, 3 Nein). Vom Vorwurf, die beiden Seiten betrieben zu haben, wird Küssel freigesprochen.

Budin wird als Administrator von ADI, Superuser von ADF und Autor NS-verherrlichender Beiträge schuldig gesprochen (6 Ja, 2 Nein). Auch hat Budin nach Ansicht der Geschworenen (7 Ja, 1 Nein) eine Hitler-Huldigungsrede gehalten, den Hitler-Gruß gezeigt und als „Prinz Eugen“ gepostet.


Logo der behördlich aufgelösten “Wiener Akademischen Ferialverbindung Reich”, während einer Veranstaltung soll Budin eine Hitler-Huldigungsrede gehalten und den Hitler-Gruß gezeigt haben

Anderle wird für die Registrierung der beiden Seiten und für die Postings als „Heidegger“ verantwortlich gemacht (6 Ja, 2 Nein).

Das Strafausmaß wurde bei Küssel und Anderle im Wesentlichen mit den einschlägigen Vorstrafen, bei Küssel aber auch mit dessen Führungsrolle in der Neonazi-Szene, bei Budin mit dem Ausmaß der ihm zugeschriebenen NS-Postings begründet.

Eine ausführliche Beurteilung des Prozesses wird noch später nachgereicht. Schon jetzt aber ist eines sicher: Die drei Angeklagten sind nicht die einzigen Verantwortlichen für Alpen-Donau. Im Prozess wurde mehrmals auf die Rolle von Franz Radl und Richard Pfingstl (der an einem Prozesstag auch als Zuhörer teilnahm) verwiesen. Auch bei weiteren Personen, wie etwa dem Hamburger Robert Marquardt, bleibt einstweilen deren Verantwortung ungeklärt.

Die politisch brisante Frage der Beziehungen zwischen FPÖ-Aktivisten und den Alpen-Donau-Nazis und des Transports von Informationen aus dem FPÖ-Bereich zu Alpen-Donau blieb völlig ausgeklammert: keine offengelegten Ermittlungsergebnisse, keine Fragen und daher auch keine Antworten dazu.

Offen bleibt auch, wie es – unabhängig von den Rechtsmitteln, die die Angeklagten eingelegt haben – weitergeht. Gegen Felix Budin wird wegen einer gefährlichen Drohung auf thiazi-net, die gegen den früheren Landtagsabgeordneten der Grünen, Gunther Trübswasser, gegen den Sprecher des „Netzwerkes gegen Rechtsextremismus“, Robert Eiter und gegen den DÖW-Mitarbeiter Andreas Peham gerichtet war, ein Verfahren geführt. Gottfried Küssel wird sich wegen unerlaubten Waffenbesitzes auch noch einmal vor Gericht verantworten müssen. Einige Prozesse gegen User des Forums alinfodo wegen NS-Wiederbetätigung haben bereits stattgefunden, andere sind noch ausständig. Ob und wann Anklage gegen die mutmaßlichen weiteren Betreiber und Verantwortlichen von Alpen-Donau erhoben wird, bleibt einstweilen ebenfalls offen.

⇒ Alpen-Nazis: Der dritte Mann (II) – und wie weiter?
⇒ FPÖ im Parlament (I) : Martin Grafs auffällige Mitarbeiter
⇒ Donau-Nazis angeklagt, Mur-Nazis nicht?
⇒ Der RSD der Alpen-Donau-Mur-Nazis
⇒ Küssels Kameraden
⇒ Sonnwendfeier in Küssels untergegangenem „Reich“

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Schlagwörter: Alpen Donau Info | FPÖ | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Österreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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