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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 3 Minuten

Salzburg: „Wolke“ wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Das ist aber eine net­te Über­ra­schung! Damit hät­ten wir wirk­lich nicht gerech­net. Unter den vie­len Usern des Neo­na­zi-Por­tals thiazi.net, die in Öster­reich noch ihre Pro­zes­se erwar­ten dür­fen, befin­det sich auch „Wol­ke“, einer der flei­ßigs­ten Thia­zi-Schrei­ber. Über­rascht sind wir des­halb, weil „Wol­ke“ in sei­nen öffent­lich ein­seh­ba­ren Daten kei­nen Hin­weis auf sei­ne Salz­bur­ger Her­kunft gege­ben hat. „Deutsch­land“ war da nur zu lesen. Wie sich das für einen stram­men Nazi ziemt.

3. Juni 2016

Die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (28.5. 2016) schrei­ben von einer „mas­si­ven Ankla­ge“ gegen den Salz­bur­ger Unter­neh­mer, der hin­ter dem Nick­na­me „Wol­ke“ steckt. „Wol­ke“ war tat­säch­lich einer der flei­ßigs­ten Schrei­ber im Thia­zi-Forum, der bei den inter­nen Ran­kings jeden­falls zeit­wei­se unter den bes­ten fünf Ver­fas­sern und bei den ger­ma­ni­schen „Dank­sa­gun­gen“ (Likes) auch ganz vor­ne lag. Rund 1,4 Mil­lio­nen Bei­trä­ge wur­den im Thia­zi-Forum bis zu sei­ner Abschal­tung im Juni 2012 gepos­tet. Im April 2009 lag „Wol­ke“ bei 6.739 Bei­trä­gen – bis 2012 sind wohl noch eini­ge Tau­send dazugekommen.

Sei­ne unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit dürf­te „Wol­ke“, der im Forum die dort ehren­de Bezeich­nung „Freund der Reichs­treu­en“, „Freund der Ger­ma­nen“ und den Hin­weis „för­dern­des Thia­zi-Mit­glied“ erhal­ten hat, wohl nicht beson­ders aus­ge­las­tet haben. „Wol­ke“ fun­gier­te jeden­falls auch als Mode­ra­tor. Die Spre­che­rin der Staats­an­walt­schaft Salz­burg zu den „SN“: „Laut Ankla­ge war der Salz­bur­ger einer der Foren­be­treu­er. Er war für die Über­wa­chung der Regeln zustän­dig, konn­te Bei­trä­ge ändern, löschen und selbst verfassen.“


Mot­to von Wolke

Zur Ankla­ge schreibt die „SN“ wei­ter, dass „Wol­ke“ „in Kom­men­ta­ren zu ande­ren Bei­trä­gen oder in vie­len eige­nen Bei­trä­gen den Holo­caust geleug­net, die Zie­le und Füh­rungs­ka­der der NSDAP ver­herr­licht oder gegen Juden und ande­re, für die Nazis ras­sisch min­der­wer­ti­ge Grup­pen gehetzt“ habe. Das kön­nen wir bestä­ti­gen. So kom­men­tiert „Wol­ke“ etwa die Bericht­erstat­tung des „Stan­dard“ zu dem Pro­zess gegen den Holo­caust-Leug­ner und Neo­na­zi Gerd Hon­sik so: „Die­ser Stan­dard-Bericht ist eine dre­cki­ge lüg­ne­risch-ten­den­ziö­se Berichterstattung.
Ver­gleicht die­ses ver­bre­che­ri­sche Jewr­na­lis­ten­ge­schmie­re (sic!) mal mit unten­ste­hen­dem Bericht.“


Wol­ke zum Honsik-Prozess

Die Bezeich­nung „ver­bre­che­ri­sche Jewr­na­lis­ten­ge­schmie­re“ ent­hält kei­nen Tipp­feh­ler, son­dern einen Hin­weis auf die anti­se­mi­ti­sche Ein­stel­lung von „Wol­ke“. Was er von der Jus­tiz hält, bringt er im glei­chen Bei­trag zum Aus­druck. In schlech­tem Deutsch schreibt er, dass am dar­auf­fol­gen­den Mon­tag „die Show der öster­rei­chi­schen Ver­bre­cher im Talar ver­mut­lich sein (sic!) Ende“ fin­den wer­de. Da hat er noch nicht geahnt, dass er in eini­gen Jah­ren selbst vor Gericht lan­den würde!

„Wol­ke“ war im Vor­ver­fah­ren nicht gestän­dig – er kann auch noch gegen die Ankla­ge, die ihm jetzt zuge­stellt wur­de, Rechts­mit­tel ein­le­gen. Im Bei­trag der „SN“ heißt es, dass er nach § 3d Ver­bots­ge­setz ange­klagt ist. Der lautet:

Wer öffent­lich oder vor meh­re­ren Leu­ten, in Druck­wer­ken, ver­brei­te­ten Schrif­ten oder bild­li­chen Dar­stel­lun­gen zu einer der nach § 1 oder § 3 ver­bo­te­nen Hand­lun­gen auf­for­dert, anei­fert oder zu ver­lei­ten sucht, ins­be­son­de­re zu die­sem Zweck die Zie­le der NSDAP, ihre Ein­rich­tun­gen oder Maß­nah­men ver­herr­licht oder anpreist, wird, sofern sich dar­in nicht ein schwe­rer ver­pön­tes Ver­bre­chen dar­stellt, mit Frei­heits­stra­fe von fünf bis zu zehn Jah­ren, bei beson­de­rer Gefähr­lich­keit des Täters oder der Betä­ti­gung bis zu zwan­zig Jah­ren, bestraft.

Die Straf­an­dro­hung bei § 3d unter­schei­det sich von der nach § 3g oder 3h durch die Min­dest­stra­fe von fünf Jah­ren (sonst ein Jahr). Da kommt eine dunk­le Wol­ke auf den Unter­neh­mer zu! Auch für die ande­ren öster­rei­chi­schen Thia­zi-User, deren Daten von den deut­schen Ermitt­lungs­be­hör­den an den öster­rei­chi­schen Ver­fas­sungs­schutz über­mit­telt wur­den, gibt es noch kei­ne Entwarnung.

Rund 50 Pro­zes­se gegen öster­rei­chi­sche Use­rIn­nen waren im Novem­ber 2015 laut „Tiro­ler Tages­zei­tung“ noch aus­stän­dig. Da ist noch eini­ges abzu­ar­bei­ten, und wir erwar­ten unter ande­rem schon gespannt die Ankla­ge von „Prinz Eugen“ und „Eis­pi­ckel“.

Der ist auch noch fällig!

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Verbotsgesetz | Verfassungsschutz | Wiederbetätigung

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