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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Salzburg: Umfangreiche Anklage wegen NS-Wiederbetätigung

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat in der Vorwoche eine üppige Anklage wegen Wiederbetätigung präsentiert. Sie wirft dem Österreicher (39), der im Juni 2015 verhaftet wurde, mehr als 50 Delikte nach dem NS-Verbotsgesetz vor, die er über mehrere Jahre verteilt in Salzburg verübt hat. Ob damit alle Delikte von NS-Wiederbetätigung, die in den letzten Jahren in der Stadt Salzburg verübt worden sind, aufgeklärt bzw. angeklagt werden konnten, ist unklar.

14. Dez. 2015

53 einzelne Straftaten werden jedenfalls dem am 10. Juni 2015 verhafteten mutmaßlichen Täter in der Anklage vorgeworfen. Das sind um einige mehr, als nach seinen ersten Geständnissen nach der Verhaftung feststand. Das ist insofern bemerkenswert, als der Verdächtige ursprünglich großteils geständig war, mittlerweile sein Geständnis aber stark eingeschränkt hat.

Die Palette der ihm zur Last gelegten Delikte ist breit: mehrmals Beschmierungen des Widerstandsdenkmals am Salzburger Kommunalfriedhof, die Zerstörung des Euthanasie-Mahnmals, Beschmierungen der Parteizentralen von SPÖ und Grünen, Beschmierungen von Stolpersteinen usw..

Als Motiv nannte der zum Zeitpunkt seiner Festnahme obdachlose Verdächtige „Wut, Zorn und Hass“ gegen Polizei, caritative Einrichtungen und bestimmte Parteien, die sich nur mehr für Ausländer und Asylwerber einsetzen würden, nicht aber für Obdachlose. Der mutmaßliche Täter, der seine Kindheit bei seiner Mutter in Deutschland verbracht hatte, wurde schon vor Jahren in Deutschland wegen „Volksverhetzung“ verurteilt. Er zog daraufhin 2010 nach Vorarlberg und 2012 nach Salzburg, wo er ohne Unterkunft lebte.

Ein Termin für den Geschworenenprozess steht noch nicht fest, die Anklage ist auch noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Salzburg | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Vorarlberg | Weite Welt | Wiederbetätigung

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