„Heil Hitler“ mit Vorgeschichte
Am 18. Mai 2026 stand M.J. (21) vor einem Geschworenengericht am Landesgericht Klagenfurt. Vorgeworfen wurde ihm Wiederbetätigung: Er soll im März 2025 am Rande einer Demonstration für Menschenrechte und Demokratie vor mindestens 30 Personen laut und deutlich „Heil Hitler“ gerufen haben.
Der bereits vorbestrafte, arbeits- und wohnungslose J. bekannte sich schuldig, erklärte die Tat aber mit Drogeneinfluss und dass ihn ein damaliger Freund angestiftet habe. Er entschuldigte sich mehrfach, verwies auf seine schwierige Biografie, Selbstverletzungen, harte Drogen, Substitutionsbehandlung und Betreuung durch Streetwork bzw. Neustart. Der Richter stellte ein „Bewährungsversagen“ fest. Die Verteidigung argumentierte, er habe keine nationalsozialistische Gesinnung und mache derzeit Fortschritte. Ein Zeuge bestätigte, der Hitler-Ruf sei laut und klar wahrnehmbar gewesen und eindeutig vom Angeklagten gekommen.
Unbelastet blieb diese Darstellung nicht: Im Prozess wird ein Vorfall bei der Pride in Spittal im Juni 2024 erwähnt, bei dem es zu Provokationen, Hitlergrüßen und Vergasungswünschen gekommen sein soll. Damals habe J. gegenüber der Polizei angegeben, eine rechte bis rechtsradikale Gesinnung zu haben und gemeint, Hitler habe „nicht alles falsch gemacht“. Das Verfahren wurde damals eingestellt. Der Landesverfassungsschutz habe auch keine Hinweise auf eine gefestigte Gesinnung feststellen können. Bei einer Einvernahme wurden allerdings ein Butterflymesser und zu Hause Teile einer Schreckschusspistole gefunden.
Die acht ausschließlich weiblichen Geschworenen bejahten die Hauptfrage einstimmig. Der Kärntner wurde schuldig gesprochen und nicht rechtskräftig zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Mildernd wirkten Geständnis, Reue und Alter, erschwerend seine zahlreichen, wenn auch nicht einschlägigen Vorstrafen.
Hakenkreuze gegen „die Migranten“ – mit migrantischem Kumpel
Am 19. Mai 2026 mussten sich zwei Jugendliche, beide 19 Jahre alt, beide Lehrlinge, am Landesgericht Krems vor einem Geschworenengericht verantworten. Angeklagt waren N.L. und A.D. wegen Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz. Zwischen August und Dezember 2025 hatten sie laut Anklage zahlreiche Hakenkreuze auf Verkehrsschilder, Leitplanken, einen Hochstand, Steine und andere Flächen gesprüht. Dazu kamen Online-Auftritte mit Sturmhauben, Hitlergruß, einer Reichsflagge im Hintergrund und Fotos der Beschmierungen.
Orientierungslos vor Gericht
Beide Angeklagten bekannten sich schuldig. Was sie vor Gericht allerdings als Erklärung anboten, war ein Durcheinander aus Langeweile, Nachahmung und politischer Pose. N.L. erklärte, er habe ein bereits besprühtes Schild gesehen und sich davon „inspiriert“ gefühlt. Es sei „lustig“ gewesen, immer mehr Schilder zu besprühen. Auf die Frage, was daran lustig gewesen sei, kam keine belastbare Antwort. Stattdessen: „Jetzt weiß ich, dass ich ein Trottel bin.“
Auch D. blieb im selben Muster. Man habe ein Hakenkreuz gesehen und sich gefragt: „Welcher Idiot macht das?“ Danach machte man es selbst. Warum? „Uns ist nichts anderes eingefallen.“ Immer wieder fiel der Satz, andere hätten das auch gemacht. Der eigene Beitrag zur NS-Propaganda wurde damit nicht erklärt, sondern nur weitergeschoben: auf ein erstes Schild, auf andere Jugendliche, auf das Internet, auf das angebliche Nicht-Nachdenken.
Dabei blieb es nicht bei einzelnen Schmierereien. Laut Anklage ging es um rund 30 beschädigte Verkehrsschilder und weitere Objekte in mehreren Orten, darunter Kirchberg am Walde, Hirschenbach, Hoheneich, Fürbach und Waldenstein. Nach dem Beweisverfahren war die Rollenverteilung zumindest in Teilen klar: D. sprayte, L. gab den Chauffeur. Gereinigt wurde später nur teilweise, ein Zeuge aus dem Umfeld der Jägerschaft berichtete, beim Hochstand und bei Steinen seien noch Spuren sichtbar. Die Jugendlichen müssten mit Drahtbürsten nacharbeiten.
„Angst“ vor Migranten?
Besonders absurd wurde es, als L. seine politische Selbstinszenierung zu erklären versuchte. In den Online-Auftritten sei es darum gegangen, „den Leuten die Augen zu öffnen“. Die einen würden arbeiten, die anderen nicht. Man werde „Tag für Tag abgeschlachtet von Migranten“, das mache ihm Angst. Beispiele konnte er nicht liefern, die Richterinnen verwiesen auf die unzulässige Pauschalisierung.
Der Widerspruch stand dennoch mitten im Saal: L. behauptete, Angst vor „Migranten“ zu haben und beging die Taten gemeinsam mit D., einem Kumpel mit Migrationshintergrund. Diese Konstellation entlarvte die völlige Leere hinter der Pose. „Migranten“ waren offenbar nicht konkrete Menschen, sondern ein Feindbild, das aus Chats, Videos und rechter Alltagspropaganda zusammengebastelt wurde. Dass der eigene Mittäter in dieses Schema nicht passte, störte die Erzählung nicht.
Im Auto von N.L. wurde auch ein Messer gefunden. Seine Erklärung: zur Verteidigung, aus Angst, zum Schutz vor Migranten. Auch das passte in die Mischung aus Bedrohungsfantasie und Selbstermächtigung, die im Verfahren immer wieder aufblitzte. Zugleich versuchten beide Verteidiger, ihre Mandanten aus einer gefestigten neonazistischen Szene herauszureden: Beide seien keine Neonazis, sie seien in keinen Foren aktiv gewesen, es waren unbedachte Aktionen, sozialmedial beeinflusst, kurz: eine „saublöde Aktion“.
Juristisch war entscheidend, dass die Taten öffentlich sichtbar waren und propagandistisch wirkten. Die Beschmierungen sahen zahlreiche Personen, die Online-Videos ebenfalls. Die Staatsanwaltschaft verwies auf den längeren Tatzeitraum, die Vielzahl der Taten und die Wiederholung. Mildernd wurden Unbescholtenheit, Geständnisse, Alter und Beiträge zur Aufklärung gewertet.
Die Geschworenen entschieden einstimmig: schuldig. Beide erhielten je sechs Monate bedingte Haft, Probezeit drei Jahre. Dazu kommen Bewährungshilfe, ein geführter Rundgang durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen und die Übernahme der Gerichtskosten. Rechtskräftig war das Urteil zunächst nicht, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
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