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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

„Heil Hitler“-Gebrüll, Hakenkreuze und hohle Erklärungen

Ein vor­be­straf­ter jun­ger Kärnt­ner fass­te nach „Heil Hitler“-Gebrüll eine def­ti­ge unbe­ding­te Haft­stra­fe aus, zwei nie­der­ös­ter­rei­chi­sche Jugend­li­che sprüh­ten mona­te­lang Haken­kreu­ze insze­nier­ten sich mit Hit­ler­gruß und erklär­ten das mit Lan­ge­wei­le, Nach­ma­chen und poli­ti­scher Ahnungs­lo­sig­keit. Der Krem­ser Pro­zess zeig­te auch, wie rech­te poli­ti­sche Het­ze in kon­kre­te Taten mündet.

31. Mai 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

„Heil Hitler“ mit Vorgeschichte

Am 18. Mai 2026 stand M.J. (21) vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt. Vor­ge­wor­fen wur­de ihm Wie­der­be­tä­ti­gung: Er soll im März 2025 am Ran­de einer Demons­tra­ti­on für Men­schen­rech­te und Demo­kra­tie vor min­des­tens 30 Per­so­nen laut und deut­lich „Heil Hit­ler“ geru­fen haben.

Der bereits vor­be­straf­te, arbeits- und woh­nungs­lo­se J. bekann­te sich schul­dig, erklär­te die Tat aber mit Dro­gen­ein­fluss und dass ihn ein dama­li­ger Freund ange­stif­tet habe. Er ent­schul­dig­te sich mehr­fach, ver­wies auf sei­ne schwie­ri­ge Bio­gra­fie, Selbst­ver­let­zun­gen, har­te Dro­gen, Sub­sti­tu­ti­ons­be­hand­lung und Betreu­ung durch Street­work bzw. Neu­start. Der Rich­ter stell­te ein „Bewäh­rungs­ver­sa­gen“ fest. Die Ver­tei­di­gung argu­men­tier­te, er habe kei­ne natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung und mache der­zeit Fort­schrit­te. Ein Zeu­ge bestä­tig­te, der Hit­ler-Ruf sei laut und klar wahr­nehm­bar gewe­sen und ein­deu­tig vom Ange­klag­ten gekommen.

Unbe­las­tet blieb die­se Dar­stel­lung nicht: Im Pro­zess wird ein Vor­fall bei der Pri­de in Spit­tal im Juni 2024 erwähnt, bei dem es zu Pro­vo­ka­tio­nen, Hit­ler­grü­ßen und Ver­ga­sungs­wün­schen gekom­men sein soll. Damals habe J. gegen­über der Poli­zei ange­ge­ben, eine rech­te bis rechts­ra­di­ka­le Gesin­nung zu haben und gemeint, Hit­ler habe „nicht alles falsch gemacht“. Das Ver­fah­ren wur­de damals ein­ge­stellt. Der Lan­des­ver­fas­sungs­schutz habe auch kei­ne Hin­wei­se auf eine gefes­tig­te Gesin­nung fest­stel­len kön­nen. Bei einer Ein­ver­nah­me wur­den aller­dings ein But­ter­fly­mes­ser und zu Hau­se Tei­le einer Schreck­schuss­pis­to­le gefunden.

Die acht aus­schließ­lich weib­li­chen Geschwo­re­nen bejah­ten die Haupt­fra­ge ein­stim­mig. Der Kärnt­ner wur­de schul­dig gespro­chen und nicht rechts­kräf­tig zu 20 Mona­ten unbe­ding­ter Haft ver­ur­teilt. Mil­dernd wirk­ten Geständ­nis, Reue und Alter, erschwe­rend sei­ne zahl­rei­chen, wenn auch nicht ein­schlä­gi­gen Vorstrafen.

Hakenkreuze gegen „die Migranten“ – mit migrantischem Kumpel

Am 19. Mai 2026 muss­ten sich zwei Jugend­li­che, bei­de 19 Jah­re alt, bei­de Lehr­lin­ge, am Lan­des­ge­richt Krems vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten. Ange­klagt waren N.L. und A.D. wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz. Zwi­schen August und Dezem­ber 2025 hat­ten sie laut Ankla­ge zahl­rei­che Haken­kreu­ze auf Ver­kehrs­schil­der, Leit­plan­ken, einen Hoch­stand, Stei­ne und ande­re Flä­chen gesprüht. Dazu kamen Online-Auf­trit­te mit Sturm­hau­ben, Hit­ler­gruß, einer Reichs­flag­ge im Hin­ter­grund und Fotos der Beschmierungen.

Ori­en­tie­rungs­los vor Gericht

Bei­de Ange­klag­ten bekann­ten sich schul­dig. Was sie vor Gericht aller­dings als Erklä­rung anbo­ten, war ein Durch­ein­an­der aus Lan­ge­wei­le, Nach­ah­mung und poli­ti­scher Pose. N.L. erklär­te, er habe ein bereits besprüh­tes Schild gese­hen und sich davon „inspi­riert“ gefühlt. Es sei „lus­tig“ gewe­sen, immer mehr Schil­der zu besprü­hen. Auf die Fra­ge, was dar­an lus­tig gewe­sen sei, kam kei­ne belast­ba­re Ant­wort. Statt­des­sen: „Jetzt weiß ich, dass ich ein Trot­tel bin.“

Auch D. blieb im sel­ben Mus­ter. Man habe ein Haken­kreuz gese­hen und sich gefragt: „Wel­cher Idi­ot macht das?“ Danach mach­te man es selbst. War­um? „Uns ist nichts ande­res ein­ge­fal­len.“ Immer wie­der fiel der Satz, ande­re hät­ten das auch gemacht. Der eige­ne Bei­trag zur NS-Pro­pa­gan­da wur­de damit nicht erklärt, son­dern nur wei­ter­ge­scho­ben: auf ein ers­tes Schild, auf ande­re Jugend­li­che, auf das Inter­net, auf das angeb­li­che Nicht-Nachdenken.

Dabei blieb es nicht bei ein­zel­nen Schmie­re­rei­en. Laut Ankla­ge ging es um rund 30 beschä­dig­te Ver­kehrs­schil­der und wei­te­re Objek­te in meh­re­ren Orten, dar­un­ter Kirch­berg am Wal­de, Hir­schen­bach, Hohen­eich, Für­bach und Wal­den­stein. Nach dem Beweis­ver­fah­ren war die Rol­len­ver­tei­lung zumin­dest in Tei­len klar: D. spray­te, L. gab den Chauf­feur. Gerei­nigt wur­de spä­ter nur teil­wei­se, ein Zeu­ge aus dem Umfeld der Jäger­schaft berich­te­te, beim Hoch­stand und bei Stei­nen sei­en noch Spu­ren sicht­bar. Die Jugend­li­chen müss­ten mit Draht­bürs­ten nacharbeiten.

„Angst“ vor Migranten?

Beson­ders absurd wur­de es, als L. sei­ne poli­ti­sche Selbst­in­sze­nie­rung zu erklä­ren ver­such­te. In den Online-Auf­trit­ten sei es dar­um gegan­gen, „den Leu­ten die Augen zu öff­nen“. Die einen wür­den arbei­ten, die ande­ren nicht. Man wer­de „Tag für Tag abge­schlach­tet von Migran­ten“, das mache ihm Angst. Bei­spie­le konn­te er nicht lie­fern, die Rich­te­rin­nen ver­wie­sen auf die unzu­läs­si­ge Pauschalisierung.

Der Wider­spruch stand den­noch mit­ten im Saal: L. behaup­te­te, Angst vor „Migran­ten“ zu haben und beging die Taten gemein­sam mit D., einem Kum­pel mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund. Die­se Kon­stel­la­ti­on ent­larv­te die völ­li­ge Lee­re hin­ter der Pose. „Migran­ten“ waren offen­bar nicht kon­kre­te Men­schen, son­dern ein Feind­bild, das aus Chats, Vide­os und rech­ter All­tags­pro­pa­gan­da zusam­men­ge­bas­telt wur­de. Dass der eige­ne Mit­tä­ter in die­ses Sche­ma nicht pass­te, stör­te die Erzäh­lung nicht.

Im Auto von N.L. wur­de auch ein Mes­ser gefun­den. Sei­ne Erklä­rung: zur Ver­tei­di­gung, aus Angst, zum Schutz vor Migran­ten. Auch das pass­te in die Mischung aus Bedro­hungs­fan­ta­sie und Selbst­er­mäch­ti­gung, die im Ver­fah­ren immer wie­der auf­blitz­te. Zugleich ver­such­ten bei­de Ver­tei­di­ger, ihre Man­dan­ten aus einer gefes­tig­ten neo­na­zis­ti­schen Sze­ne her­aus­zu­re­den: Bei­de sei­en kei­ne Neo­na­zis, sie sei­en in kei­nen Foren aktiv gewe­sen, es waren unbe­dach­te Aktio­nen, sozi­al­me­di­al beein­flusst, kurz: eine „sau­blö­de Aktion“.

Juris­tisch war ent­schei­dend, dass die Taten öffent­lich sicht­bar waren und pro­pa­gan­dis­tisch wirk­ten. Die Beschmie­run­gen sahen zahl­rei­che Per­so­nen, die Online-Vide­os eben­falls. Die Staats­an­walt­schaft ver­wies auf den län­ge­ren Tat­zeit­raum, die Viel­zahl der Taten und die Wie­der­ho­lung. Mil­dernd wur­den Unbe­schol­ten­heit, Geständ­nis­se, Alter und Bei­trä­ge zur Auf­klä­rung gewertet.

Die Geschwo­re­nen ent­schie­den ein­stim­mig: schul­dig. Bei­de erhiel­ten je sechs Mona­te beding­te Haft, Pro­be­zeit drei Jah­re. Dazu kom­men Bewäh­rungs­hil­fe, ein geführ­ter Rund­gang durch die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen und die Über­nah­me der Gerichts­kos­ten. Rechts­kräf­tig war das Urteil zunächst nicht, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab.

Wir dan­ken für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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