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Lesezeit: 3 Minuten

Im Suff kommt der Hitler

Der Alko­hol­kon­sum in Öster­reich ist hoch. Auch die Zahl jener, die im Rausch den rech­ten Arm zum Hit­ler­gruß recken oder den ein­schlä­gi­gen Gruß brül­len, ist beträcht­lich. Schuld an den NS-Ges­ten ist aber nicht der Alko­hol, der in zwei Pro­zes­sen in Ober­ös­ter­reich als Erklä­rung her­hal­ten musste.

5. Mai 2026
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Table of Contents

Togg­le
  • Linz: Ent­schul­di­gung am nächs­ten Tag
  • Wels: Voll­rausch als Verteidigungslinie
  • Steyr: Hit­ler­bild per Face Swap

Linz: Entschuldigung am nächsten Tag

Zunächst waren es aus­län­der­feind­li­che Paro­len, mit denen der Ange­klag­te Micha­el P. in einem Lin­zer Lokal auf­ge­fal­len war. Spä­ter kamen Nazi-Sprü­che dazu. Immer wie­der. Zwi­schen Dezem­ber 2022 und Anfang Mai 2025 – so die Ankla­ge. Wenn ihm der Wirt die Sprü­che ver­bot, ent­schul­dig­te er sich am nächs­ten Tag. Bis zur Anzei­ge. In einem Video war ein NS-Vor­fall doku­men­tiert wor­den. Der Ange­klag­te gab sich in der Ver­hand­lung am 22. April vor dem Lan­des­ge­richt Linz zer­knirscht, bekann­te sich schul­dig und ver­sprach einen Ent­zug. Damit war die Schuld­fra­ge rasch ent­schie­den: ein­stim­mig schul­dig und zwölf Mona­te bedingt, bei einer Pro­be­zeit von drei Jah­ren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wels: Vollrausch als Verteidigungslinie

Gabri­el D., gera­de 25 Jah­re alt gewor­den, muss­te am 22. April ins Lan­des­ge­richt Wels. Er war ange­klagt, weil er am 25. Dezem­ber 2025 im Spei­se­wa­gen eines Zuges auf der Stre­cke Linz–Salzburg den Hit­ler­gruß gezeigt und dazu den ein­schlä­gi­gen Gruß gebrüllt haben soll. D. war alko­ho­li­siert. Wie stark, konn­te auch sein Beglei­ter im Zug nicht ein­schät­zen: „Nicht extrem“, mein­te er, hat­te aber sonst kei­ne Erin­ne­rung an den Vor­fall. Sei­ne Befra­gung per Video­kon­fe­renz klapp­te erst im zwei­ten Anlauf. War­um Video­kon­fe­renz? Weil der Zeu­ge gera­de in einer deut­schen Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt sitzt.

Ein zwei­ter Zeu­ge hat­te aller­dings eine recht prä­zi­se Erin­ne­rung an den Vor­fall und erzähl­te, der Beglei­ter habe Gabri­el D. den Arm beim Hit­ler­gruß hin­un­ter­ge­drückt. Er erin­ner­te sich auch, dass der Ange­klag­te irgend­et­was von Güter­zü­gen, die Depor­ta­ti­ons­zü­ge sei­en, gebrab­belt habe. Gabri­el D. konn­te sich aber an gar nichts mehr erin­nern, kam aber immer­hin zu einer wich­ti­gen Erkennt­nis: „Man soll dem Alko­hol nicht die Schuld geben.“

Die Ver­tei­di­ge­rin sah das anders, plä­dier­te durch­ge­hend für einen Frei­spruch, weil Gabri­el D. „dicht“, also im Voll­rausch, gewe­sen sei. Auch sei­ne noch nicht abge­ar­bei­te­ten Vor­stra­fen stan­den im Raum. Sechs der acht Geschwo­re­nen ent­schie­den für sei­ne Schuld. Es setz­te eine für eine Pro­be­zeit von drei Jah­ren bedingt nach­ge­se­he­ne Frei­heits­stra­fe von 13 Mona­ten, eine mil­de Geld­stra­fe von 120 Tages­sät­zen zu je vier Euro und eine Ver­län­ge­rung der Pro­be­zeit für sei­ne Vor­stra­fen auf fünf Jah­re. Von einem Wider­ruf der beding­ten Vor­stra­fen nahm das Gericht Abstand, in der Hoff­nung, dass Gabri­el D. „die Kur­ve kriegt“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Steyr: Hitlerbild per Face Swap

Bei Rag­nar K. (23) fand eine Haus­durch­su­chung statt, weil man zuvor im Zuge einer Raz­zia bei Samu­el R. sei­nen Namen und Gesprächs­pro­to­kol­le gefun­den hat­te, die den Ver­dacht auf eine NS-affi­ne Ein­stel­lung von K. nahe­leg­ten. Der Ange­klag­te, der bereits sei­nen Vor­na­men gewech­selt hat­te, beschäf­tig­te sich damals mit der Fra­ge, ob er nicht auch sei­nen tsche­chi­schen Nach­na­men ändern soll­te: „Kann mich nicht ent­schei­den, Himm­ler oder Wag­ner.“ Ob mit Wag­ner der Kom­po­nist Richard Wag­ner wegen des­sen aus­ge­präg­tem Anti­se­mi­tis­mus gemeint war, bleibt Spekulation.

Bei K. wur­den jeden­falls eini­ge NS-Devo­tio­na­li­en gefun­den. War­um aber fand die aus­lö­sen­de Haus­durch­su­chung bei Samu­el R. statt? Gegen ihn wur­de ermit­telt, weil er als Mit­glied des staats­feind­li­chen „Staa­ten­bun­des Österreich“versucht haben soll, einer Voll­zugs­be­am­tin Geld abzupressen.

In der Ver­hand­lung, die am 27. April am Lan­des­ge­richt Steyr statt­fand, wur­de noch eine wei­te­re Text­nach­richt ver­le­sen, die Rag­nar K. einem tsche­chi­schen Anti­qui­tä­ten­händ­ler nach einem Besuch in des­sen Laden vol­ler Begeis­te­rung geschrie­ben hat­te: „WTF wie geil, dafür kommst in Öster­reich in den Häfen.“

Dann war auch noch ein Foto ange­klagt, das er via Snap­chat ver­schickt hat­te: sein Gesicht, per Face Swap auf Hit­ler umge­mo­delt, dazu noch die ein­schlä­gi­ge Gruß­ges­te. Es war also nicht ein ein­zi­ger Vor­fall, der den Ver­dacht auf Wie­der­be­tä­ti­gung begrün­det hat­te. Drei Ermitt­lungs­be­am­te, die als Zeu­gen ein­ver­nom­men wur­den, bestä­tig­ten in der Befra­gung vor Gericht, dass es sich eigent­lich um zwei bear­bei­te­te Hit­ler­fo­tos gehan­delt habe: eines mit, eines ohne Hit­ler­gruß. In sei­nem Schluss­wort erklär­te K., es tue ihm leid und er wol­le sich bes­sern: Es sei eine Dumm­heit gewesen.

Das Gericht ent­schied sich für eine Diver­si­on mit zwei Jah­ren Pro­be­zeit, weil man dem Ange­klag­ten, der ab 4. Mai wie­der eine Arbeits­stel­le habe, die Zukunft nicht ver­bau­en wol­le, er außer­dem Bewäh­rungs­hil­fe habe und in Psy­cho­the­ra­pie sei. Bei­de Sei­ten erklär­ten sich ein­ver­stan­den – die Ent­schei­dung ist rechtskräftig.

Wir dan­ken unse­ren Prozessbeobachter:innen!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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