Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
    • Newsletter
    • Open Data Archiv
    • Archiv aller Beiträge
    • Schlagwörter-Wolke
    • RSS-Feeds
  • Wochenrückblick
  • Gastbeitrag
  • Materialien
  • Rezension

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen

Startseite | Dokumentation

Lesezeit: 4 Minuten

Ein Hitler-Fan und ein Holocaust-Befürworter aus der Anklagebank in Wels

Der Gerichtsbezirk Wels hat sich zum Hotspot von Anklagen nach dem Verbotsgesetz entwickelt: Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht mindestens ein Prozess wegen Wiederbetätigung im Verhandlungskalender steht. Acht waren es bereits in diesem Jahr. Diesmal: ein Hitler-Fan und ein Holocaust-Befürworter.

28. Feb. 2026
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)

Die Irrtümer eines wirren Hitler-Fans

Ins Rollen brachte die Causa eine Bekannte des 61-jährigen Angeklagten Alfred K.. Frau S.M. (41) hat K. einige Male getroffen. Schon beim ersten Mal habe er über die „Scheiß Ausländer“ geschimpft. Getroffen habe man sich trotzdem noch mehrmals, aber die Ausfälle des Angeklagten seien immer ärger geworden. Es fielen auch wiederholt eindeutige Äußerungen wie „Der Hitler gehört wieder her“, „Hitler ist der Beste“ und „Es wurden zu wenige Juden vergast“.

Die antisemitische Vernichtungsphantasie geäußert zu haben, ist das einzige, was Alfred K. im Prozess am 16. Februar im Landesgericht Wels von Beginn an einräumt. Alles andere sei von Frau S. die als Zeugin einvernommen wird, erfunden worden. Seine Befragung durch den vorsitzenden Richter ergibt dann allerdings das wirre Bild eines wirren Antisemiten, der von der „Judenbörse“ in Rotterdam einen breiten Bogen an weiteren wirren Äußerungen baut bis hin zu Hitler, der „Lenzing“ gebaut habe. Gemeint war die Papier- bzw. Zellstofffabrik Lenzing. Die wurde aber nicht unter dem NS-Regime und schon gar nicht von Hitler gebaut, sondern war das wohl prominenteste Beispiel der Arisierung von Industriebetrieben durch die Nazis in Österreich.

Das war nicht der einzige Irrtum des Angeklagten. Als die Sprache auf die in einer Vitrine in seiner Wohnung ausgestellten Nazi-Devotionalien kam, wollte er die durch getönte Scheiben vor den Blicken seiner Besucher:innen geschützt sehen. Der Richter aber zeigte die Fotos der Vitrine aus den Ermittlungsakten, in denen die Gegenstände, darunter eine Hitler-Bierflasche, ungetönt erkennbar waren.

Bei seiner polizeilichen Einvernahme hatte sich K. auf die Frage, ob er rechtsextrem eingestellt sei, noch mit 50 zu 50 beurteilt. Seine Befragung durch das Gericht ergab schon klarere Ergebnisse – trotz oder gerade wegen der wirren und widersprüchlichen Antworten. Den Rest gab ihm dann die Einvernahme der Zeugin, die sich technisch ziemlich schwierig gestaltete, weil die Videokonferenz mit S.M., die gerade im Pongau kurte, erst nach Verlegung der Verhandlung in einen anderen Verhandlungsraum klappte. Das Resümee des Angeklagten nach dieser Einvernahme war: „De wü mi eiwoaka“, was man am ehesten mit „Die will mich belasten“ übersetzt. Ganz unrecht hatte er damit nicht.

Bei der Frage, ob die Gegenstände in der Vitrine vom § 3g Verbotsgesetz erfasst sind, verneinten die Geschworenen mit 3:5. Die anderen drei Hauptfragen fielen einstimmig für die Schuld des Angeklagten aus.

In der Urteilsbegründung hielt der vorsitzende Richter fest, dass der Angeklagte keinen Beitrag zur Wahrheitsfindung geleistet habe. Die neun Monate Haftstrafe bedingt auf drei Jahre sind nach Rechtsmittelverzicht von Anklage und Verteidigung rechtskräftig.

Schuldspruch nach Holocaust-Gutheißung auf Facebook

Unter ein Facebook-Posting der „Zeit im Bild“ zum „Marsch der Lebenden“ anlässlich des 80. Jahrestages der Befreiung des Vernichtunsglagers Auschwitz hatte der aus Serbien stammende I.R. am 25. April 2025 unter anderem hinterlassen, die Teilnehmer:innen seien „endlich nach Hause gekommen“, „da gehört ihr alle hin“, außerdem „ich liebe Auschwitz“ sowie einen weiteren Kommentar, in dem er bedauerte, dass „die das abgedreht haben“. Die Staatsanwaltschaft wertete die Aussagen als eindeutige Gutheißung der nationalsozialistischen Massenverbrechen und klagte R. nach § 3h (Abs. 2) Verbotsgesetz an.

Die Verteidigung kündigte beim Prozess am 24. Februar gleich zu Beginn ein Geständnis an. R. bekannte sich schuldig, verweigerte darüber hinaus aber weitgehend die Aussage. Als Hintergrund wurde von der Verteidigung angeführt, der Gaza-Krieg habe ihn aufgebracht. Auf die Frage der Staatsanwaltschaft, wie er den Zusammenhang zwischen Holocaust und Gaza-Krieg erkläre, machte der Angeklagte keine Aussage. Er räumte nur ein, seine Kommentare seien „nicht in Ordnung“ gewesen, er bereue sie.

Während der Angeklagte vorgab, ihm sei „nicht klar“ gewesen, dass seine Kommentare unter der ZiB-Seite von allen gesehen werden konnten, verwies die Staatsanwaltschaft ausdrücklich auf die große Reichweite der ZiB-Seite (rund 1,1 Millionen Follower).

Die Verteidigung plädierte auf ein mildes Urteil und versuchte das Geständnis, die familiäre Einbindung, Arbeit und eine positive Stellungnahme der Bewährungshilfe auf der Habenseite des Angeklagten zu verbuchen.

Die acht Geschworenen beantworteten die Hauptfrage einstimmig mit 8:0. Das Urteil: 20 Monate Freiheitsstrafe bedingt auf drei Jahre sowie eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je vier Euro (insgesamt 960 Euro). Einschlägige Vorstrafen lagen zwar nicht vor, das Gericht berücksichtigte aber frühere Vorstrafen als erschwerend, auch wenn diese Delikte bereits verjährt waren. Mildernd wertete die Richterin die Geständigkeit.

R. nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel – das Urteil ist damit rechtskräftig.

Danke für die Prozessbeobachtungen!

Unabhängige Recherche ermöglichen...

Jetzt unterstützen »
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Verwandte Beiträge

  • 20. Feb. 2026
    Wels, ein Tag – 2 braune Verfahren, 3 Angeklagte
    Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)
  • 12. Nov. 2024
    Wels/OÖ: Brauner Berserker, Bier, Bar, Polizei und Pizzeria
    Helmut H. am 6.11.24 vor Gericht in Wels (© SdR)

Beitragsnavigation

« „Akademikerball“: Rechtsextremes Mordor in der Hofburg
„The European Race“: Weißer Überlegenheitsrassismus als Facebook-Lifestyle und Metas Wegschauen »

» Zur erweiterten Suche

Unabhängige Recherche unterstützen...

Spenden »

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Spenden

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Newsletter
  • Open Data Archiv
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • RSS-Feeds
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer:innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter