Wels-Vormittag: Ein Defender mit kleinem Rückfall
Bei einer Mini-Kundgebung der Jungnazi-Gruppe „Defend Austria“ am Linzer Hauptbahnhof am 22. September 2024, ballte er noch die Fäuste, als er fotografiert wurde. Jetzt, als er sich am 10.2. mit einem zweiten Angeklagten wegen NS-Wiederbetätigung am Landesgericht Wels verantworten musste, machte er sich ganz klein. „Abgerutscht“ sei er.
Die öffentliche Präsenz der Jungnazi-Gruppe „Defend Austria“ währte nur wenige Wochen. Weil sie zuerst bei der Identitären-Demo im Juli 2024 in Wien öffentlich aufgetaucht waren, wurden sie von einigen auch dort politisch eingeordnet, wo sie „völlig vermummt neben FPÖ-Funktionären, AfD-Leuten und anderen militanten Neonazis durch Wien marschierten“ (derstandard.at, 25.9.24).
Im September gab’s dann den Miniaufmarsch der Jungnazis in Linz. Weniger als ein Dutzend hatte sich beim Hauptbahnhof kurz versammelt, um die Kundgebung „Demokratie verteidigen“ zu stören. Andreas D., mittlerweile 36 Jahre alt, war damals dabei – und jetzt wegen Wiederbetätigung angeklagt. Aber nicht wegen seiner Aktivitäten bei „Defend Austria“. Die kamen nicht zur Sprache, spielten anscheinend in den Ermittlungen keine Rolle. Wie geht das? Wir wissen es nicht.
Andreas D. und dem Zweitangeklagten Fabian U. (26) wurde „nur“ vorgeworfen, im Zeitraum Anfang Februar bis Ende März 2025 in Grieskirchen Nazi-Pickerl geklebt zu haben. Die Pickerl hatten sie als „Aktivistenpaket“ bei Tommy Frencks Nazi-Shop „Druck 18“ eingekauft, dessen alte Domain mittlerweile von einer antifaschistischen Initiative übernommen wurde.
Der Bestellvorgang war etwas kompliziert, weil Andreas D. keine Kreditkarte hatte. Also bestellte der Zweitangeklagte, Fabian U., der nicht gewusst haben will, was er da eigentlich geordert hat. D. wiederum erklärte, von U. radikalisiert worden zu sein, was schließlich dazu geführt habe, dass er „abgerutscht“ ist.
Dann führte Fabian U. noch einen Konter aus, der es in sich hatte. D. habe ihn per SMS bedroht. Weshalb? U. habe Ende Jänner 26 vom Matthias K. ein Video erhalten, das Andreas D. beim Hitlergruß zeigt. D. versuchte noch abzuwehren mit dem Hinweis, dass er die Jacke, mit der er auf dem Video zu sehen ist, schon mindestens drei oder vier Monate nicht mehr habe, aber er bestritt nicht, den Hitlergruß nach seiner Einvernahme im März 2025, bei der er schon mit dem Rechtsextremismus nichts mehr zu tun haben wollte, ausgeführt zu haben. „Ein kleiner Rückfall“ sei das wohl gewesen.
Der „kleine Rückfall“ wird noch zusätzlich in die Anklage aufgenommen. Der Schlagstock von Andreas D. war schon drinnen – war dann aber in der Urteilsfindung der einzige Punkt, bei dem die Geschworenen gegen eine Schuld entscheiden. Die Strafen sind nicht ganz verständlich: Andreas D. kommt mit zwölf Monaten bedingt und einer Geldstrafe für die Sachbeschädigung günstiger davon als Fabian U., der 14 Monate bedingt kassiert.
P.S.: Ein Zeuge wurde auch befragt. Dennis S. (23) trägt nicht viel zur Wahrheitsfindung bei, belastet eher D., vor allem aber entlastet er sich selbst: Früher einmal sei er mit den beiden unterwegs gewesen, dann hätten sich die beiden aber radikalisiert, und er habe deswegen nicht mehr viel mit ihnen zu tun gehabt. „Früher einmal“ war auch Dennis S. für „Defend Austria“ aktiv, aber auch das war bei der Verhandlung kein Thema.
Wels-Nachmittag: Brauner Pulli und braunes Leiberl
So ein Zufall aber auch! D. L., der am Nachmittag des 10. Februar als Angeklagter vor dem Welser Landesgericht erscheinen musste, ist mit dem Angeklagten Andreas D., der am Vormittag in Wels 12 Monate bedingt wegen NS-Wiederbetätigung kassiert hat, auf Facebook befreundet. Muss nichts heißen, ist aber irritierend, weil sich L. auch wegen NS-Wiederbetätigung verantworten musste. Allerdings hatte er mehr Glück.
Die Anklage warf dem L., der aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurde, vor, auf Facebook im Sommer 2025 ein Foto von sich in einem T‑Shirt mit der Aufschrift „Führer88“ online gestellt zu haben. Nach einer Woche habe sein Bruder interveniert und ihm geraten, das Foto sofort zu löschen.
Das war, bevor sich der L. dann in die U‑Haft begeben musste, weil er – wieder einmal – Probleme mit dem Suchtmittelgesetz hatte. Wegen Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz und wegen Sachbeschädigung hat er schon Vorstrafen ausgefasst.
Am 10.2. ging es aber um das T‑Shirt auf FB und zusätzlich um einen Pullover, mit dem er auf Instagram posiert hatte. Aufschrift „Landser“ und „Deutsche Wut“. Für einschlägige Kenner eine klare Sache: „Landser“ war eine Nazi-Rockband, ihr Album „Deutsche Wut“ beinhaltete Titel wie „Sturmführer“, „Rudolf Heß“, „Polacken-Tango“, also puren braunen Müll. Dass es die „Landser“ seit ihrer behördlich verfügten Auflösung 2003 als kriminelle Vereinigung nicht mehr gibt, tut da nicht viel zur Sache, denn ihre Titel sind nach wie vor im Umlauf.
D.L. gibt sich vor dem Geschworenensenat zerknirscht. Das Leiberl habe er gleich einmal – nach der Intervention des Bruders – weggeschmissen, den Pulli hat die Polizei beschlagnahmt. Das hinter der Inschrift „Deutsche Wut“ ein Album steckt, habe er nicht gewusst. Der Verteidiger will das T‑Shirt- Foto als „bsoffene Gschicht“ darstellen, aber L. bot noch seinen Bruder als Zeugen auf, der ihn geschickter verteidigt. Er kenne seinen Bruder und habe auch eine Ahnung von Rechtsextremismus und Neonazismus, was er mit seiner Intervention zu belegen versucht, daher wisse er auch: Ein Nazi sei der Bruder sicher nicht.
Das sehen auch die Geschworenen so, und zwar einstimmig. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft auf Bedenkzeit und Rechtsmittel verzichtet. Auf L. wartet noch ein Verfahren, bei dem er vermutlich mit weniger Nachsicht zu rechnen hat.
Danke für die Prozessbeobachtungen!
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