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Lesezeit: 5 Minuten

Wels, ein Tag – 2 braune Verfahren, 3 Angeklagte

10. Febru­ar 2026, vor­mit­tags und nach­mit­tags: In Wels sit­zen gleich drei Ange­klag­te wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung. Erst Nazi-Pickerl aus Tom­my Frencks „Druck 18“ samt „klei­nem Rück­fall“ mit Hit­ler­gruß-Video. Dann „Führer88“ und „Land­ser“ auf Social Media.

20. Feb. 2026
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)
Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels (© SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wels-Vor­mit­tag: Ein Defen­der mit klei­nem Rückfall
  • Wels-Nach­mit­tag: Brau­ner Pul­li und brau­nes Leiberl

Wels-Vormittag: Ein Defender mit kleinem Rückfall

Bei einer Mini-Kund­ge­bung der Jungna­zi-Grup­pe „Defend Aus­tria“ am Lin­zer Haupt­bahn­hof am 22. Sep­tem­ber 2024, ball­te er noch die Fäus­te, als er foto­gra­fiert wur­de. Jetzt, als er sich am 10.2. mit einem zwei­ten Ange­klag­ten wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung am Lan­des­ge­richt Wels ver­ant­wor­ten muss­te, mach­te er sich ganz klein. „Abge­rutscht“ sei er.

Die öffent­li­che Prä­senz der Jungna­zi-Grup­pe „Defend Aus­tria“ währ­te nur weni­ge Wochen. Weil sie zuerst bei der Iden­ti­tä­ren-Demo im Juli 2024 in Wien öffent­lich auf­ge­taucht waren, wur­den sie von eini­gen auch dort poli­tisch ein­ge­ord­net, wo sie „völ­lig ver­mummt neben FPÖ-Funk­tio­nä­ren, AfD-Leu­ten und ande­ren mili­tan­ten Neo­na­zis durch Wien mar­schier­ten“ (derstandard.at, 25.9.24).

Im Sep­tem­ber gab’s dann den Mini­auf­marsch der Jungna­zis in Linz. Weni­ger als ein Dut­zend hat­te sich beim Haupt­bahn­hof kurz ver­sam­melt, um die Kund­ge­bung „Demo­kra­tie ver­tei­di­gen“ zu stö­ren. Andre­as D., mitt­ler­wei­le 36 Jah­re alt, war damals dabei – und jetzt wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klagt. Aber nicht wegen sei­ner Akti­vi­tä­ten bei „Defend Aus­tria“. Die kamen nicht zur Spra­che, spiel­ten anschei­nend in den Ermitt­lun­gen kei­ne Rol­le. Wie geht das? Wir wis­sen es nicht.

Andre­as D. und dem Zweit­an­ge­klag­ten Fabi­an U. (26) wur­de „nur“ vor­ge­wor­fen, im Zeit­raum Anfang Febru­ar bis Ende März 2025 in Gries­kir­chen Nazi-Pickerl geklebt zu haben. Die Pickerl hat­ten sie als „Akti­vis­ten­pa­ket“ bei Tom­my Frencks Nazi-Shop „Druck 18“ ein­ge­kauft, des­sen alte Domain mitt­ler­wei­le von einer anti­fa­schis­ti­schen Initia­ti­ve über­nom­men wurde.

Der Bestell­vor­gang war etwas kom­pli­ziert, weil Andre­as D. kei­ne Kre­dit­kar­te hat­te. Also bestell­te der Zweit­an­ge­klag­te, Fabi­an U., der nicht gewusst haben will, was er da eigent­lich geor­dert hat. D. wie­der­um erklär­te, von U. radi­ka­li­siert wor­den zu sein, was schließ­lich dazu geführt habe, dass er „abge­rutscht“ ist.

Dann führ­te Fabi­an U. noch einen Kon­ter aus, der es in sich hat­te. D. habe ihn per SMS bedroht. Wes­halb? U. habe Ende Jän­ner 26 vom Mat­thi­as K. ein Video erhal­ten, das Andre­as D. beim Hit­ler­gruß zeigt. D. ver­such­te noch abzu­weh­ren mit dem Hin­weis, dass er die Jacke, mit der er auf dem Video zu sehen ist, schon min­des­tens drei oder vier Mona­te nicht mehr habe, aber er bestritt nicht, den Hit­ler­gruß nach sei­ner Ein­ver­nah­me im März 2025, bei der er schon mit dem Rechts­extre­mis­mus nichts mehr zu tun haben woll­te, aus­ge­führt zu haben. „Ein klei­ner Rück­fall“ sei das wohl gewesen.

Der „klei­ne Rück­fall“ wird noch zusätz­lich in die Ankla­ge auf­ge­nom­men. Der Schlag­stock von Andre­as D. war schon drin­nen – war dann aber in der Urteils­fin­dung der ein­zi­ge Punkt, bei dem die Geschwo­re­nen gegen eine Schuld ent­schei­den. Die Stra­fen sind nicht ganz ver­ständ­lich: Andre­as D. kommt mit zwölf Mona­ten bedingt und einer Geld­stra­fe für die Sach­be­schä­di­gung güns­ti­ger davon als Fabi­an U., der 14 Mona­te bedingt kassiert.

P.S.: Ein Zeu­ge wur­de auch befragt. Den­nis S. (23) trägt nicht viel zur Wahr­heits­fin­dung bei, belas­tet eher D., vor allem aber ent­las­tet er sich selbst: Frü­her ein­mal sei er mit den bei­den unter­wegs gewe­sen, dann hät­ten sich die bei­den aber radi­ka­li­siert, und er habe des­we­gen nicht mehr viel mit ihnen zu tun gehabt. „Frü­her ein­mal“ war auch Den­nis S. für „Defend Aus­tria“ aktiv, aber auch das war bei der Ver­hand­lung kein Thema.

Wels-Nachmittag: Brauner Pulli und braunes Leiberl

So ein Zufall aber auch! D. L., der am Nach­mit­tag des 10. Febru­ar als Ange­klag­ter vor dem Wel­ser Lan­des­ge­richt erschei­nen muss­te, ist mit dem Ange­klag­ten Andre­as D., der am Vor­mit­tag in Wels 12 Mona­te bedingt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung kas­siert hat, auf Face­book befreun­det. Muss nichts hei­ßen, ist aber irri­tie­rend, weil sich L. auch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten muss­te. Aller­dings hat­te er mehr Glück.

Die Ankla­ge warf dem L., der aus der Unter­su­chungs­haft vor­ge­führt wur­de, vor, auf Face­book im Som­mer 2025 ein Foto von sich in einem T‑Shirt mit der Auf­schrift „Führer88“ online gestellt zu haben. Nach einer Woche habe sein Bru­der inter­ve­niert und ihm gera­ten, das Foto sofort zu löschen.

Das war, bevor sich der L. dann in die U‑Haft bege­ben muss­te, weil er – wie­der ein­mal – Pro­ble­me mit dem Sucht­mit­tel­ge­setz hat­te. Wegen Ver­stö­ßen gegen das Sucht­mit­tel­ge­setz und wegen Sach­be­schä­di­gung hat er schon Vor­stra­fen ausgefasst.

Am 10.2. ging es aber um das T‑Shirt auf FB und zusätz­lich um einen Pull­over, mit dem er auf Insta­gram posiert hat­te. Auf­schrift „Land­ser“ und „Deut­sche Wut“. Für ein­schlä­gi­ge Ken­ner eine kla­re Sache: „Land­ser“ war eine Nazi-Rock­band, ihr Album „Deut­sche Wut“ beinhal­te­te Titel wie „Sturm­füh­rer“, „Rudolf Heß“, „Pola­cken-Tan­go“, also puren brau­nen Müll. Dass es die „Land­ser“ seit ihrer behörd­lich ver­füg­ten Auf­lö­sung 2003 als kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung nicht mehr gibt, tut da nicht viel zur Sache, denn ihre Titel sind nach wie vor im Umlauf.

D.L. gibt sich vor dem Geschwo­re­nen­se­nat zer­knirscht. Das Lei­berl habe er gleich ein­mal – nach der Inter­ven­ti­on des Bru­ders – weg­ge­schmis­sen, den Pul­li hat die Poli­zei beschlag­nahmt. Das hin­ter der Inschrift „Deut­sche Wut“ ein Album steckt, habe er nicht gewusst. Der Ver­tei­di­ger will das T‑Shirt- Foto als „bsof­fe­ne Gschicht“ dar­stel­len, aber L. bot noch sei­nen Bru­der als Zeu­gen auf, der ihn geschick­ter ver­tei­digt. Er ken­ne sei­nen Bru­der und habe auch eine Ahnung von Rechts­extre­mis­mus und Neo­na­zis­mus, was er mit sei­ner Inter­ven­ti­on zu bele­gen ver­sucht, daher wis­se er auch: Ein Nazi sei der Bru­der sicher nicht.

Das sehen auch die Geschwo­re­nen so, und zwar ein­stim­mig. Der Frei­spruch ist bereits rechts­kräf­tig, weil die Staats­an­walt­schaft auf Bedenk­zeit und Rechts­mit­tel ver­zich­tet. Auf L. war­tet noch ein Ver­fah­ren, bei dem er ver­mut­lich mit weni­ger Nach­sicht zu rech­nen hat.

Dan­ke für die Prozessbeobachtungen!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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