Auf die Schliche waren die ermittelnden Behörden Gilbert S. (59) gekommen, nachdem sie eine Videokamera an einem zentralen Grazer Platz installiert hatten und so sehen konnten, wie der Angeklagte dort immer wieder seine Sticker klebte. Die Kleberei zog sich mindestens über ein Jahr hin und wurde von einem aufmerksamen, antifaschistischen Bürger mehrmals angezeigt, der die Sticker auch immer wieder entfernte. So kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Welche Pickerl hat Gilbert S. da geklebt? Es waren solche, zu denen er sich in der Hauptverhandlung auch bekannte und andere, an die er sich nicht erinnern wollte, die aber bei der Hausdurchsuchung bei ihm gefunden wurden. „Remigration jetzt“, „Braun ist bunt genug“ „#nohomo“, „refugees not welcome“ und „Antifaschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen“ waren Botschaften, die der Angeklagte offen verteidigte. Auch einen Sticker mit der Odalrune. Beim Sticker „Nazikiez“, bei „8. Mai – kein Grund zu feiern“ oder bei jenem, der vermutlich „Ihr Opfer, unser Auftrag. Ihr Erbe, unsere Pflicht“ als Parole hatte, hatte den Angeklagten sein Gedächtnis verlassen; er will nicht mehr gewusst haben, ob er sie geklebt hatte. Bei der Hausdurchsuchung wurden diese Sticker allerdings gefunden.
Der US-Donald hätte seine Freude mit ihm. Antifaschismus ist für Gilbert S. pure Gewalt, und die Sticker habe er auch nur geklebt, weil ihn angebliche Antifa-Sprüche in seinem Viertel (also dem, was er mit den Stickern als seinen „Nazikiez“ bezeichnete) so auf die Palme gebracht hätten. Bei der Hausdurchsuchung wurden NS-Bücher und ‑Magazine, NS-Feuerzeuge sowie NS-Buttons und jede Menge Sticker gefunden, die S. beim deutschen Neonazi Tommy Frenck über „druck 18“ bestellt hatte. Tommy Frenck ist ein Krawall-Neonazi, der sich gerne mit dem T‑Shirt „Htlr Schntzl“ ablichten ließ.
Er selbst sieht sich als Mann der Mitte, behauptete Gilbert S. vor Gericht: christlich-konservativ, also Mitte-Rechts. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen und vielleicht auch fragen, was in unserem politischen System auf eine gefährlich schiefe Ebene geraten ist.
Die Geschworenen glaubten Gilbert S. und seinem Verteidiger offensichtlich kein Wort und beantworteten die beiden Hauptfragen nach der Schuld des Angeklagten einstimmig mit Ja. Das Strafmaß: zehn Monate bedingter Haft, 6.600 Euro Geldstrafe unbedingt (300 Tagsätze zu 22 Euro, zahlbar in Raten auf zwei Jahre) und die Kosten für das Verfahren. Der Angeklagte wollte Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.
Transparenzhinweis: In einer früheren Version haben wir durch einen Fehler bei der Prozessmitschrift das Strafmaß nicht korrekt wiedergegeben und nur die unbedingte Geldstrafe erwähnt. Wir bedauern diese Inkorrektheit!
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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