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Lesezeit: 2 Minuten

Ein Mann der Mitte mit Nazi-Pickerl

Vor Gericht muss ein Ange­klag­ter nicht die Wahr­heit sagen. Aber bes­ser wäre es schon, wenn man ihm abneh­men könn­te, was er sagt. Bei einem nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g) Ange­klag­ten wie Gil­bert S. passt eini­ges nicht zusam­men. Am 17.11. ver­such­te er, sich vor den Geschwo­re­nen am Lan­des­ge­richt Graz mit einer erstaun­li­chen poli­ti­schen Ein­ord­nung für sei­ne Nazi-Pickerl zu recht­fer­ti­gen. Bei den Geschwo­re­nen hat das nicht verfangen.

9. Dez. 2025
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)
Landesgericht Graz Eingang (© SdR)

Auf die Schli­che waren die ermit­teln­den Behör­den Gil­bert S. (59) gekom­men, nach­dem sie eine Video­ka­me­ra an einem zen­tra­len Gra­zer Platz instal­liert hat­ten und so sehen konn­ten, wie der Ange­klag­te dort immer wie­der sei­ne Sti­cker kleb­te. Die Kle­be­rei zog sich min­des­tens über ein Jahr hin und wur­de von einem auf­merk­sa­men, anti­fa­schis­ti­schen Bür­ger mehr­mals ange­zeigt, der die Sti­cker auch immer wie­der ent­fern­te. So kamen die Ermitt­lun­gen ins Rollen.

Wel­che Pickerl hat Gil­bert S. da geklebt? Es waren sol­che, zu denen er sich in der Haupt­ver­hand­lung auch bekann­te und ande­re, an die er sich nicht erin­nern woll­te, die aber bei der Haus­durch­su­chung bei ihm gefun­den wur­den. „Remi­gra­ti­on jetzt“, „Braun ist bunt genug“ „#noho­mo“, „refu­gees not wel­co­me“ und „Anti­fa­schis­mus ist kei­ne Mei­nung, son­dern ein Ver­bre­chen“ waren Bot­schaf­ten, die der Ange­klag­te offen ver­tei­dig­te. Auch einen Sti­cker mit der Odal­ru­ne. Beim Sti­cker „Nazi­kiez“, bei „8. Mai – kein Grund zu fei­ern“ oder bei jenem, der ver­mut­lich „Ihr Opfer, unser Auf­trag. Ihr Erbe, unse­re Pflicht“ als Paro­le hat­te, hat­te den Ange­klag­ten sein Gedächt­nis ver­las­sen; er will nicht mehr gewusst haben, ob er sie geklebt hat­te. Bei der Haus­durch­su­chung wur­den die­se Sti­cker aller­dings gefunden.

Der US-Donald hät­te sei­ne Freu­de mit ihm. Anti­fa­schis­mus ist für Gil­bert S. pure Gewalt, und die Sti­cker habe er auch nur geklebt, weil ihn angeb­li­che Anti­fa-Sprü­che in sei­nem Vier­tel (also dem, was er mit den Sti­ckern als sei­nen „Nazi­kiez“ bezeich­ne­te) so auf die Pal­me gebracht hät­ten. Bei der Haus­durch­su­chung wur­den NS-Bücher und ‑Maga­zi­ne, NS-Feu­er­zeu­ge sowie NS-But­tons und jede Men­ge Sti­cker gefun­den, die S. beim deut­schen Neo­na­zi Tom­my Frenck über „druck 18“ bestellt hat­te. Tom­my Frenck ist ein Kra­wall-Neo­na­zi, der sich ger­ne mit dem T‑Shirt „Htlr Schntzl“ ablich­ten ließ.

Er selbst sieht sich als Mann der Mit­te, behaup­te­te Gil­bert S. vor Gericht: christ­lich-kon­ser­va­tiv, also Mit­te-Rechts. Das muss man sich auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen und viel­leicht auch fra­gen, was in unse­rem poli­ti­schen Sys­tem auf eine gefähr­lich schie­fe Ebe­ne gera­ten ist.

Die Geschwo­re­nen glaub­ten Gil­bert S. und sei­nem Ver­tei­di­ger offen­sicht­lich kein Wort und beant­wor­te­ten die bei­den Haupt­fra­gen nach der Schuld des Ange­klag­ten ein­stim­mig mit Ja. Das Straf­maß: zehn Mona­te beding­ter Haft, 6.600 Euro Geld­stra­fe unbe­dingt (300 Tag­sät­ze zu 22 Euro, zahl­bar in Raten auf zwei Jah­re) und die Kos­ten für das Ver­fah­ren. Der Ange­klag­te woll­te Bedenk­zeit, die Staats­an­walt­schaft eben­so. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

Trans­pa­renz­hin­weis: In einer frü­he­ren Ver­si­on haben wir durch einen Feh­ler bei der Pro­zess­mit­schrift das Straf­maß nicht kor­rekt wie­der­ge­ge­ben und nur die unbe­ding­te Geld­stra­fe erwähnt. Wir bedau­ern die­se Inkorrektheit!

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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