Die Ermittlungen der Polizei führten schließlich zur Anklage gegen Johannes T. und Markus F. (beide 18 Jahre) nach dem Verbotsgesetz. Einer der beiden Jugendlichen ist mittlerweile aus dem Ring Freiheitlicher Jugend (RFJ) ausgeschlossen worden. Bei den beiden waren auch Neonazi-Songs gefunden worden. Die zwei Angeklagten gaben sich reumütig und geständig – deshalb fielen die Urteile auch milde aus: 6 bzw. 5 Monate bedingt. (Quellen: Salzburger Nachrichten, Österreich,28.9.2010).
Siehe auch: stopptdierechten.at