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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 7 Minuten

SS-Totenkopf-Tattoo & Hitler-Chats: Ternitzer FPÖ-Ex-Kandidat verurteilt

Wie­der ein­mal trifft es einen aus der schwer rechts­extre­men FPÖ in Nie­der­ös­ter­reich: Der Ter­nit­zer Z. posier­te mit aller­lei Nazi-Tat­toos, ver­brei­te­te Hit­ler-Bil­der und wur­de nun schul­dig gespro­chen. Die FPÖ ent­fern­te Z. erst nach einer Haus­durch­su­chung von ihrer Kandidatenliste.

4. Sep. 2025
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)
Landesgericht Wiener Neustadt Schild (© SdR)

Ter­nitz, Gän­sern­dorf, Deutsch Wagram und zuletzt auch Glogg­nitz: „Stoppt die Rech­ten“ doku­men­tier­te in den letz­ten zwölf Mona­ten aus all die­sen nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Orten ein­schlä­gi­ge Face­book-Pos­tings von FPÖ-Kandidat*innen und Funktionär*innen und erstat­te­te Anzei­ge. Der Ter­nit­zer Kurt Z. muss­te sich des­halb am 2. Sep­tem­ber am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt verantworten.

Im Pro­zess und daher auch in der Bericht­erstat­tung der „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (3.9.25) spiel­te der Umstand, dass Kurt Z. ein eif­ri­ger FPÖ-Akti­vist in Ter­nitz war, 2020 für die Par­tei bei der Gemein­de­rats­wahl kan­di­diert hat­te und auch in den Fol­ge­jah­ren flei­ßig die Trom­mel für die Blau­en rühr­te, jedoch kei­ne Rol­le. Erst nach der Haus­durch­su­chung, bei der mehr Brau­nes als die von „Stoppt die Rech­ten“ im August 2024 ange­zeig­ten Face­book-Pos­tings zu Tage geför­dert wur­de, hat­te ihn die loka­le FPÖ hur­tig von der Ter­nit­zer Lis­te der blau­en Kandidat*innen für die Gemein­de­rats­wahl 2025 gestrichen.

„Am Oarsch“

Ob er Hob­bys hat? Da muss Z. (43) etwas nach­den­ken, aber ja, die Kin­der, mit denen er jede freie Minu­te ver­brin­ge, und Ten­nis. Poli­tik inter­es­sie­re ihn nicht mehr, damit habe er abge­schlos­sen. Sei­ne poli­ti­sche Ein­stel­lung sei tadel­los: hei­mat­lie­bend und sicher­lich nicht rechts­extrem. Links­lin­ke Gut­men­schen leh­ne er eben­so ab wie ille­ga­le Migran­ten, bei denen der Staat här­ter durch­grei­fen müs­se. Die Aus­län­der­po­li­tik der Regie­rung gehe ihm „am Oarsch“.

In einer frü­he­ren Poli­zei­be­fra­gung hat­te der Ter­nit­zer ange­ge­ben, sich vom Holo­caust zu distan­zie­ren, obwohl nicht alles schlecht gewe­sen sei im Natio­nal­so­zia­lis­mus. Er habe sogar ein­mal das ehe­ma­li­ge KZ Maut­hau­sen besich­tigt, das er sehens­wert und inter­es­sant gefun­den hat­te – natür­lich auch lehr­reich und abstoßend.

Auszüge aus den Sachverhaltsdarstellungen, die „Stoppt die Rechten“ 2024 an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übermittelt hat:

Am 22.6.24 und am 8.7.24 teil­te der User Z., laut Eigen­an­ga­be aus Ter­nitz, wohn­haft in XY, auf sei­nem Face­book-Account das Foto eines nack­ten Ober­kör­pers, auf dem am rech­ten Unter­arm das Tat­too einer „Schwar­zen Son­ne“ zu sehen ist. Das Sym­bol der „Schwar­zen Son­ne“ ent­stammt dem Natio­nal­so­zia­lis­mus, stellt in einem Kreis gefasst zwölf Sie­gru­nen oder drei über­ein­an­der­ge­leg­te Haken­kreu­ze dar und gilt als Sym­bol der SS.

Über der Brust ist der Schrift­zug „Mehr sein als schei­nen“ zu lesen. Das war im Natio­nal­so­zia­lis­mus das Mot­to der Napo­la (Natio­nal­po­li­ti­sche Erzie­hungs­an­stal­ten), das auf der Klin­ge des „Ehren­dolchs“ ein­gra­viert war.

Auf der Brust ist ein „Eiser­nes Kreuz“ mit „Gott mit uns“ zu sehen. „Gott mit uns“ wur­de ab 1936 auf die Kop­pel­schlös­ser der Wehr­macht­sol­da­ten geprägt.

Kurt Z. auf Facebook: Nackter Oberkörper mit Schriftzug „Mehr sein als scheinen“, SS-Totenköpfe und Eisernes Kreuz (Screenshot FB 3.11.24)
Kurt Z. auf Face­book: Nack­ter Ober­kör­per mit Schrift­zug „Mehr sein als schei­nen“, SS-Toten­köp­fe und Eiser­nes Kreuz (Screen­shot FB 3.11.24)

Ein Tat­too am lin­ken Ober­arm stellt mög­li­cher­wei­se eine Tyr-Rune (auch Tiwaz oder Pfeil­ru­ne) dar, die im Natio­nal­so­zia­lis­mus als Divi­si­ons­ab­zei­chen der „32. SS-Frei­wil­li­gen-Gre­na­dier­di­vi­si­on ‚30. Janu­ar‘“, als Ärm­el­em­blem für Absol­ven­ten der „SA-Reichs­füh­rer­schu­len“ und auf den Kra­gen­spie­geln der „Sturm­füh­rer“ im Stab der „SA-Reichs­füh­rer­schu­len“ ver­wen­det wurde.

Am 3. und noch­mals am 5.11.24 teil­te Z. ein Foto sei­nes nack­ten Ober­kör­pers, aus dem her­vor­geht, dass zu den bereits in der Sach­ver­halts­dar­stel­lung vom 28.8.24 genann­ten Tat­toos auf der Brust zwei Toten­köp­fe in der Form des Trup­pen­kenn­zei­chens der „SS-Divi­si­on Toten­kopf“, „der SS-Pan­zer­gre­na­dier-Divi­si­on ‚Toten­kopf‘“ und der „3. SS-Pan­zer-Divi­si­on ‚Toten­kopf‘“ hin­zu­ge­kom­men sind.

Pezibär mit „88“

Im Zuge der Haus­durch­su­chung wur­den ein Han­dy und diver­se ande­re Gegen­stän­de, wie T‑Shirts mit ein­schlä­gi­gen Logos und Paro­len („War­um ich braun bin“), kon­fis­ziert. Auf dem Han­dy fan­den sich eine Rei­he von Whats­App Nach­rich­ten an eine grö­ße­re Anzahl von Men­schen; etwa am 20.4. eine „Ein­la­dung zu mei­nem Geburts­tag“ mit einem Bild Adolf Hit­lers oder auch ein Bild eines kopu­lie­ren­den nack­ten Paa­res vor einer rie­si­gen Haken­kreuz­fah­ne, wobei der Mann sei­nen Arm zum Hit­ler­gruß aus­streckt. Ein Hit­ler-Foto mit dem Text: „Du bist lus­tig. Dich ver­gas ich zuletzt.“ Ein Bild mit Hit­ler in der Son­ne: „Lang­sam braun werden“

In der Herz­ge­gend hat­te Z. das Tat­too eines Pezi­bä­ren mit der Zahl 88. Vor Gericht hör­te sich die Erklä­rung so an: Natür­lich lie­be er den Pezi ein­fach nur, und 1988 war das Geburts­jahr sei­ner dama­li­gen Lebens­ge­fähr­tin. Dazu kamen zahl­lo­se wei­te­re Nach­rich­ten mit Hit­ler-Ver­herr­li­chun­gen und unver­schlei­er­ter NS-Propaganda.

Keine Einsicht, kein Problembewusstsein

Beson­ders bemer­kens­wert war die Unein­sich­tig­keit des Ange­klag­ten und das völ­li­ge Feh­len eines Pro­blem­be­wusst­seins. Selbst nach­dem es zur Anzei­ge durch „Stoppt die Rech­ten“ und zur Haus­durch­su­chung gekom­men war, erschien der Ange­klag­te zur poli­zei­li­chen Befra­gung am Pos­ten mit auf­ge­krem­pel­ten Ärmeln, um sei­ne Tat­toos zur Schau stel­len zu kön­nen. Die ange­zeig­ten Pos­tings waren bis weni­ge Mona­te vor dem Pro­zess auf sei­nem Face­book-Account sicht­bar – eines als Profilfoto.

Von der ihm schon vor der Ver­hand­lung auf­er­leg­ten Bewäh­rungs­hil­fe nahm Z. nur zwei Ter­mi­ne wahr, einen ver­säum­te er angeb­lich auf­grund des Geburts­tags sei­ner Mut­ter. Der Bewäh­rungs­hel­fe­rin kön­ne er nicht viel abge­win­nen, um sich dann zu kor­ri­gie­ren: „Es war inter­es­sant.” Die Bewäh­rungs­hel­fe­rin bestä­tig­te eben­falls sein man­geln­des Problembewusstsein.

Nazi-Tattoos als Protest gegen die Regierung

Der Ankla­ge­zeit­raum beginnt bereits mit dem Jahr 2018. 2022/23 hat­te Z. damit ange­fan­gen, sich angeb­lich aus Pro­test gegen die Poli­tik der Regie­rung täto­wie­ren zu las­sen. Zur rechts­extre­men Sze­ne will er aller­dings nie Kon­tak­te gepflegt haben. Die­se Inter­pre­ta­ti­on ist nur mit einem deut­lich von der Norm abwei­chen­den Ver­ständ­nis von Rechts­extre­mis­mus mög­lich. Sei­ne Tat­toos habe er immer offen gezeigt, er sei nie von jeman­dem damit kon­fron­tiert wor­den. (Auch die FPÖ hat­te offen­bar kein Pro­blem mit die­sen Täto­wie­run­gen, sei­ne Odal­ru­ne am Unter­arm ist auf dem Foto einer Par­tei­ver­an­stal­tung deut­lich zu sehen.) Allei­ne die Chat­ver­läu­fe bele­gen, dass sei­ne Anga­be nicht stim­men kann, wor­auf Z. zugab, viel­leicht man­ches falsch ein­ge­schätzt bzw. unter­schätzt zu haben.

Der Ver­tei­di­ger räumt ein, dass sich sein Man­dant gestän­dig erklä­ren wür­de, da der Tat­be­stand ein­deu­tig und klar erfüllt wäre, macht aber die „Lebens­kri­se Coro­na“ und die wirt­schaft­li­chen Pro­ble­me des Ange­klag­ten dafür ver­ant­wort­lich. Und die Aus­län­der- und Asyl­po­li­tik der Regie­rung. Das habe nichts mit poli­ti­scher Pro­pa­gan­da zu tun, man pos­te halt Urlaubs­fo­tos am Strand mit ent­blöß­tem Ober­kör­per, und eini­ge auf­fäl­li­ge Tat­toos hät­te er sich ohne­hin schon über­ste­chen lassen.

Die Zeu­gen­ein­ver­nah­men brin­gen kei­ne neu­en Erkennt­nis­se. Der die Ein­ver­nah­me Z.s lei­ten­de Poli­zei­be­am­te kann sich kaum kon­kret an Aus­sa­gen erin­nern, er bezeich­net Z. als „nicht ein­sich­tig, aber koope­ra­tiv“. Z.s Lebens­ge­fähr­tin, die vom Rich­ter unter Wahr­heits­pflicht genom­men wird, weil sie mit ihm weder einen gemein­sa­men Wohn­sitz noch geteil­te Finan­zen hat, ist offen­bar gut gecoacht und beant­wor­tet Fra­gen des Rich­ters, bevor der sie fer­tig stel­len kann. Nein, man spre­che nie über Poli­tik, das sei kein The­ma. Ähn­lich läuft die Befra­gung eines sei­ner Freun­de ab.

Für den Staatsanwalt unglaubwürdig, für den Verteidiger wertebewusst

Der Staats­an­walt, der sich durch­aus enga­giert zeigt, erklärt die Ver­ant­wor­tung des Ange­klag­ten als inhalt­lich und vom Ver­hal­ten her unglaub­wür­dig. Die­ser habe über einen län­ge­ren Zeit­raum über ver­schie­de­ne Medi­en ein­deu­ti­ge Inhal­te ver­brei­tet und zeig­te sich auch nicht ein­sich­tig, indem er ein­fach nicht damit auf­hör­te, obwohl er schon in Kon­flikt mit den Behör­den gera­ten war.

Der Ver­tei­di­ger lob­te in sei­nem Schluss­plä­doy­er hin­ge­gen Z.s Cha­rak­ter, da er die von ihm ver­tre­te­nen Wer­te Hei­mat, Treue, Ehre hoch­hal­te und dazu ste­he. Gegen ille­gal im Land befind­li­che Aus­län­der zu sein, habe nichts mit NS-Gedan­ken­gut gemein, selbst die Grü­nen ver­trä­ten die Ansicht, dass die­se ent­fernt wer­den müss­ten. Dann erklärt er den Geschwo­re­nen noch, wel­che der fünf Haupt­fra­gen sie posi­tiv und wel­che nega­tiv zu beant­wor­ten hätten.

Dar­an hal­ten sich nicht alle Geschwo­re­nen. Selbst die bei­den Fra­gen, die vom Ver­tei­di­ger als „zwei­fel­los schul­dig” ein­ge­stuft wer­den, da der Tat­be­stand bewie­se­ner­ma­ßen erfüllt sei, bewer­ten ein­mal zwei, ein­mal drei Geschwo­re­ne mit „nicht schul­dig“. In drei der fünf Haupt­fra­gen wird Z. mehr­heit­lich „schul­dig“ gespro­chen. Die Stra­fe: 24 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und ver­pflich­ten­de Bewäh­rungs­hil­fe. Der Ange­klag­te ver­zich­tet nach Rück­spra­che mit sei­nem Anwalt auf Rechts­mit­tel. Da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgibt, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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