Ternitz, Gänserndorf, Deutsch Wagram und zuletzt auch Gloggnitz: „Stoppt die Rechten“ dokumentierte in den letzten zwölf Monaten aus all diesen niederösterreichischen Orten einschlägige Facebook-Postings von FPÖ-Kandidat*innen und Funktionär*innen und erstattete Anzeige. Der Ternitzer Kurt Z. musste sich deshalb am 2. September am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Im Prozess und daher auch in der Berichterstattung der „Niederösterreichischen Nachrichten“ (3.9.25) spielte der Umstand, dass Kurt Z. ein eifriger FPÖ-Aktivist in Ternitz war, 2020 für die Partei bei der Gemeinderatswahl kandidiert hatte und auch in den Folgejahren fleißig die Trommel für die Blauen rührte, jedoch keine Rolle. Erst nach der Hausdurchsuchung, bei der mehr Braunes als die von „Stoppt die Rechten“ im August 2024 angezeigten Facebook-Postings zu Tage gefördert wurde, hatte ihn die lokale FPÖ hurtig von der Ternitzer Liste der blauen Kandidat*innen für die Gemeinderatswahl 2025 gestrichen.
„Am Oarsch“
Ob er Hobbys hat? Da muss Z. (43) etwas nachdenken, aber ja, die Kinder, mit denen er jede freie Minute verbringe, und Tennis. Politik interessiere ihn nicht mehr, damit habe er abgeschlossen. Seine politische Einstellung sei tadellos: heimatliebend und sicherlich nicht rechtsextrem. Linkslinke Gutmenschen lehne er ebenso ab wie illegale Migranten, bei denen der Staat härter durchgreifen müsse. Die Ausländerpolitik der Regierung gehe ihm „am Oarsch“.
In einer früheren Polizeibefragung hatte der Ternitzer angegeben, sich vom Holocaust zu distanzieren, obwohl nicht alles schlecht gewesen sei im Nationalsozialismus. Er habe sogar einmal das ehemalige KZ Mauthausen besichtigt, das er sehenswert und interessant gefunden hatte – natürlich auch lehrreich und abstoßend.
Auszüge aus den Sachverhaltsdarstellungen, die „Stoppt die Rechten“ 2024 an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt übermittelt hat:
Am 22.6.24 und am 8.7.24 teilte der User Z., laut Eigenangabe aus Ternitz, wohnhaft in XY, auf seinem Facebook-Account das Foto eines nackten Oberkörpers, auf dem am rechten Unterarm das Tattoo einer „Schwarzen Sonne“ zu sehen ist. Das Symbol der „Schwarzen Sonne“ entstammt dem Nationalsozialismus, stellt in einem Kreis gefasst zwölf Siegrunen oder drei übereinandergelegte Hakenkreuze dar und gilt als Symbol der SS.
Über der Brust ist der Schriftzug „Mehr sein als scheinen“ zu lesen. Das war im Nationalsozialismus das Motto der Napola (Nationalpolitische Erziehungsanstalten), das auf der Klinge des „Ehrendolchs“ eingraviert war.
Auf der Brust ist ein „Eisernes Kreuz“ mit „Gott mit uns“ zu sehen. „Gott mit uns“ wurde ab 1936 auf die Koppelschlösser der Wehrmachtsoldaten geprägt.

Ein Tattoo am linken Oberarm stellt möglicherweise eine Tyr-Rune (auch Tiwaz oder Pfeilrune) dar, die im Nationalsozialismus als Divisionsabzeichen der „32. SS-Freiwilligen-Grenadierdivision ‚30. Januar‘“, als Ärmelemblem für Absolventen der „SA-Reichsführerschulen“ und auf den Kragenspiegeln der „Sturmführer“ im Stab der „SA-Reichsführerschulen“ verwendet wurde.
Am 3. und nochmals am 5.11.24 teilte Z. ein Foto seines nackten Oberkörpers, aus dem hervorgeht, dass zu den bereits in der Sachverhaltsdarstellung vom 28.8.24 genannten Tattoos auf der Brust zwei Totenköpfe in der Form des Truppenkennzeichens der „SS-Division Totenkopf“, „der SS-Panzergrenadier-Division ‚Totenkopf‘“ und der „3. SS-Panzer-Division ‚Totenkopf‘“ hinzugekommen sind.
Pezibär mit „88“
Im Zuge der Hausdurchsuchung wurden ein Handy und diverse andere Gegenstände, wie T‑Shirts mit einschlägigen Logos und Parolen („Warum ich braun bin“), konfisziert. Auf dem Handy fanden sich eine Reihe von WhatsApp Nachrichten an eine größere Anzahl von Menschen; etwa am 20.4. eine „Einladung zu meinem Geburtstag“ mit einem Bild Adolf Hitlers oder auch ein Bild eines kopulierenden nackten Paares vor einer riesigen Hakenkreuzfahne, wobei der Mann seinen Arm zum Hitlergruß ausstreckt. Ein Hitler-Foto mit dem Text: „Du bist lustig. Dich vergas ich zuletzt.“ Ein Bild mit Hitler in der Sonne: „Langsam braun werden“
In der Herzgegend hatte Z. das Tattoo eines Pezibären mit der Zahl 88. Vor Gericht hörte sich die Erklärung so an: Natürlich liebe er den Pezi einfach nur, und 1988 war das Geburtsjahr seiner damaligen Lebensgefährtin. Dazu kamen zahllose weitere Nachrichten mit Hitler-Verherrlichungen und unverschleierter NS-Propaganda.
Keine Einsicht, kein Problembewusstsein
Besonders bemerkenswert war die Uneinsichtigkeit des Angeklagten und das völlige Fehlen eines Problembewusstseins. Selbst nachdem es zur Anzeige durch „Stoppt die Rechten“ und zur Hausdurchsuchung gekommen war, erschien der Angeklagte zur polizeilichen Befragung am Posten mit aufgekrempelten Ärmeln, um seine Tattoos zur Schau stellen zu können. Die angezeigten Postings waren bis wenige Monate vor dem Prozess auf seinem Facebook-Account sichtbar – eines als Profilfoto.
Von der ihm schon vor der Verhandlung auferlegten Bewährungshilfe nahm Z. nur zwei Termine wahr, einen versäumte er angeblich aufgrund des Geburtstags seiner Mutter. Der Bewährungshelferin könne er nicht viel abgewinnen, um sich dann zu korrigieren: „Es war interessant.” Die Bewährungshelferin bestätigte ebenfalls sein mangelndes Problembewusstsein.
Nazi-Tattoos als Protest gegen die Regierung
Der Anklagezeitraum beginnt bereits mit dem Jahr 2018. 2022/23 hatte Z. damit angefangen, sich angeblich aus Protest gegen die Politik der Regierung tätowieren zu lassen. Zur rechtsextremen Szene will er allerdings nie Kontakte gepflegt haben. Diese Interpretation ist nur mit einem deutlich von der Norm abweichenden Verständnis von Rechtsextremismus möglich. Seine Tattoos habe er immer offen gezeigt, er sei nie von jemandem damit konfrontiert worden. (Auch die FPÖ hatte offenbar kein Problem mit diesen Tätowierungen, seine Odalrune am Unterarm ist auf dem Foto einer Parteiveranstaltung deutlich zu sehen.) Alleine die Chatverläufe belegen, dass seine Angabe nicht stimmen kann, worauf Z. zugab, vielleicht manches falsch eingeschätzt bzw. unterschätzt zu haben.
Der Verteidiger räumt ein, dass sich sein Mandant geständig erklären würde, da der Tatbestand eindeutig und klar erfüllt wäre, macht aber die „Lebenskrise Corona“ und die wirtschaftlichen Probleme des Angeklagten dafür verantwortlich. Und die Ausländer- und Asylpolitik der Regierung. Das habe nichts mit politischer Propaganda zu tun, man poste halt Urlaubsfotos am Strand mit entblößtem Oberkörper, und einige auffällige Tattoos hätte er sich ohnehin schon überstechen lassen.
Die Zeugeneinvernahmen bringen keine neuen Erkenntnisse. Der die Einvernahme Z.s leitende Polizeibeamte kann sich kaum konkret an Aussagen erinnern, er bezeichnet Z. als „nicht einsichtig, aber kooperativ“. Z.s Lebensgefährtin, die vom Richter unter Wahrheitspflicht genommen wird, weil sie mit ihm weder einen gemeinsamen Wohnsitz noch geteilte Finanzen hat, ist offenbar gut gecoacht und beantwortet Fragen des Richters, bevor der sie fertig stellen kann. Nein, man spreche nie über Politik, das sei kein Thema. Ähnlich läuft die Befragung eines seiner Freunde ab.
Für den Staatsanwalt unglaubwürdig, für den Verteidiger wertebewusst
Der Staatsanwalt, der sich durchaus engagiert zeigt, erklärt die Verantwortung des Angeklagten als inhaltlich und vom Verhalten her unglaubwürdig. Dieser habe über einen längeren Zeitraum über verschiedene Medien eindeutige Inhalte verbreitet und zeigte sich auch nicht einsichtig, indem er einfach nicht damit aufhörte, obwohl er schon in Konflikt mit den Behörden geraten war.
Der Verteidiger lobte in seinem Schlussplädoyer hingegen Z.s Charakter, da er die von ihm vertretenen Werte Heimat, Treue, Ehre hochhalte und dazu stehe. Gegen illegal im Land befindliche Ausländer zu sein, habe nichts mit NS-Gedankengut gemein, selbst die Grünen verträten die Ansicht, dass diese entfernt werden müssten. Dann erklärt er den Geschworenen noch, welche der fünf Hauptfragen sie positiv und welche negativ zu beantworten hätten.
Daran halten sich nicht alle Geschworenen. Selbst die beiden Fragen, die vom Verteidiger als „zweifellos schuldig” eingestuft werden, da der Tatbestand bewiesenermaßen erfüllt sei, bewerten einmal zwei, einmal drei Geschworene mit „nicht schuldig“. In drei der fünf Hauptfragen wird Z. mehrheitlich „schuldig“ gesprochen. Die Strafe: 24 Monate bedingt auf drei Jahre und verpflichtende Bewährungshilfe. Der Angeklagte verzichtet nach Rücksprache mit seinem Anwalt auf Rechtsmittel. Da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgibt, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Danke für die Prozessbeobachtung!
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