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Lesezeit: 2 Minuten

Jede Menge Vorstrafen und Nazi-Memes

Auf sei­nem Face­book-Pro­fil ist die Zeit ste­hen­ge­blie­ben. Der letz­te öffent­li­che Ein­trag stammt aus 2015. Das sind bloß zehn Jah­re. Bei Jür­gen W. selbst, der am 11.2. als Ange­klag­ter wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Steyr stand, ist der Zei­ger schon vor 80 Jah­ren hän­gen­ge­blie­ben. Über Nazi-Memes drück­te er sei­ne Hal­tung aus.

17. Feb. 2025
Landesgericht Steyr (© SdR)
Landesgericht Steyr (© SdR)

Die Ankla­ge warf ihm vor, ins­ge­samt 15 NS-Memes bzw. Whats­App-Sti­cker an einen Nazi-Kame­ra­den ver­schickt zu haben. Sol­che von der wider­lichs­ten Art – zum Beispiel:

Ein abge­ma­ger­tes schwar­zes Klein­kind in einer Toi­let­te — Text: Wenn die Schei­ße so lan­ge im Klo liegt, dass sie leben­dig wird.
Ein Bild mit Hit­ler und eine Men­ge Kin­der; Text: West Coast — East Coast – Holo­caust.- Das Bild einer Bus­hal­te­stel­le Sta­ti­on Buchen­wald; Text: Nur Ausstieg.

Auch die wei­te­ren Fotos und Tex­te sind so letzt­klas­sig, dass sie für das Publi­kum im Gerichts­saal nur schwer erträg­lich waren. Für Freund Gerald S., dem er die­se Bil­der wei­ter­ge­schickt hat­te, waren sie das sicher nicht. Auch wenn der Ange­klag­te treu­her­zig vor Gericht behaup­te­te, dass der schon vor län­ge­rer Zeit aus der Sze­ne aus­ge­stie­gen sei – wir wis­sen es bes­ser! Was Jür­gen W. mit S. ver­bin­det, sind auch die ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen. W. selbst fal­len für sich fünf bis sechs ein, was vom Rich­ter mit dem Hin­weis ergänzt wird: „No a paar mehr.“ Zumin­dest eine ein­schlä­gi­ge aus 2016 ist dabei.

Jür­gen W. hat aber nicht nur einen ein­schlä­gi­gen Freund, den er mit den Nazi-Memes ver­sorgt hat, son­dern auch einen Bru­der, der tief in der brau­nen Sze­ne ver­wur­zelt ist. Was die sons­ti­gen per­sön­li­chen und fami­liä­ren Lebens­um­stän­de des Ange­klag­ten betrifft, sieht es düs­ter aus: gewal­ti­ge Schul­den und ein schma­les Ein­kom­men, das sich dar­aus erklärt, dass er der­zeit beim AMS geparkt ist mit Aus­sicht auf Reha-Geld und dann Inva­li­di­täts­pen­si­on. Die­sen Lebens­sta­tus teilt W. mit sei­nen 46 Jah­ren mit über­durch­schnitt­lich vie­len brau­nen Kame­ra­den, die sich vor Gericht ver­ant­wor­ten müssen.

Die Staats­an­wäl­tin wies ihn dezent dar­auf hin, dass das von ihm so hoch ver­ehr­te Nazi-Regime mit Lang­zeit­ar­beits­lo­sen und Rand­grup­pen gene­rell sehr bru­tal umge­gan­gen ist. Der Fra­ge nach den vie­len Kin­der­be­zü­gen in sei­nen Nazi-Memes begeg­ne­te W., der Vater eines mitt­ler­wei­le erwach­se­nen Soh­nes ist, verständnislos.

Kei­nen Zwei­fel offen ließ die Staats­an­wäl­tin in ihrem Plä­doy­er auch dar­an, dass die Erklä­rung der Ver­tei­di­gung, wonach sich W. zu den Memes „hin­rei­ßen“ habe las­sen, ange­sichts der Zahl von 15 nicht ver­fan­gen könne.

Das sahen dann dies­mal auch die Geschwo­re­nen so – in Steyr hat es bei Ver­bots­pro­zes­sen in den letz­ten Mona­ten etwas merk­wür­di­ge Ent­schei­dun­gen gege­ben; aus­ge­rech­net im Fall von Mario W., dem Bru­der von Jür­gen. In den 15 Fra­gen, die den Geschwo­re­nen zur Beur­tei­lung der Schuld oder Unschuld des Ange­klag­ten vor­ge­legt wur­den, ent­schie­den sie sich in 14 Fäl­len ein­stim­mig für schul­dig. Ledig­lich bei einer Fra­ge stimm­ten sie mit 6:2 für schul­dig. Die Stra­fe wur­de auf 18 Mona­te fest­ge­setzt, von denen sechs Mona­te unbe­dingt zu ver­bü­ßen sind. Da kei­ne Rechts­mit­tel von Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung ein­ge­legt wur­den, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

Die abschlie­ßen­de Bemer­kung unse­rer Pro­zess­be­ob­ach­tung: „Kurz nach der Ver­hand­lung wur­de W. mit einem Freund gemein­sam in schal­len­dem Geläch­ter unweit des Lan­des­ge­richts gese­hen, das rela­tiv mil­de Urteil dürf­te er also gut ver­kraf­tet haben.“

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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