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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Klagenfurt: Der braune Entsorger

Seine Heimatgemeinde im Bezirk Villach-Land ist uns bereits wegen einiger verurteilter Neonazis bekannt, der Angeklagte selbst noch nicht. Auch bei ihm, der beruflich mit Waffen hantiert, geht es um NS-Wiederbetätigung. Um Dutzende braune WhatsApp-Nachrichten und um NS-Devotionalien, die er zur Entsorgung erhalten haben will. Nicht klar ist die Rolle seiner Ex-Frau. Die ist nämlich Polizistin und wurde durch den Angeklagten belastet.

10. Jan. 2025
Landesgericht Klagenfurt
Landesgericht Klagenfurt

Die Verhandlung wegen NS-Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz fand am 18.12. vor einem Geschworenengericht in Klagenfurt statt. Vorgeworfen wurde dem Kärntner (32), dass er zwischen Dezember 2016 und Dezember 2018 über WhatsApp mehr als 50 Nachrichten mit Fotos geteilt bzw. an seinen Freundeskreis weitergeleitet habe. Die meisten davon waren braune „Memes“ – also Fotos mit Texten, die nur dumme oder rechtsextreme Menschen lustig finden können. Zum 20.4. verschickte der Angeklagte auch ein Geburtstagsposting. Als er vom vorsitzenden Richter gefragt wird, was denn das für ein Tag für ihn sei, apportiert der Angeklagte brav mit „Geburtstag des Führers“. Das veranlasst den beisitzenden Richter zu der trockenen Feststellung: „Jeder Normalsterbliche hätte gesagt, Geburtstag von Hitler und nicht vom Führer.“

Normal war es auch nicht, dass der Angeklagte in seiner Wohnung einen Biedermeier-Schrank herumstehen hatte, der mit NS-Devotionalien befüllt war. Die „Kronen Zeitung“ (krone.at, 20.12.24) beschrieb das gute Stück, das von der Schwiegermutter stammte, etwas despektierlich als „NS-Kasten mit Dolch, SS-Emblem und anderem Hitlerkram“.

Bei einer Hausdurchsuchung im Jahr 2023 wurden der „NS-Kasten“ entdeckt und die Devotionalien sichergestellt. Als Erklärung für seinen braunen Schatz gab der Angeklagte an, dass er die einzelnen Stücke, unter ihnen auch „Führerwein“ und Hitler-Häferl, von Bekannten erhalten habe, die die Dinge aus Nachlässen über ihn entsorgen wollten. Der Nazi-Kram im Kasten wäre gewissermaßen ein altruistischer Akt gewesen? Zum Bild des braven Entsorgers passen die zahlreichen braunen Postings schlecht dazu. Die Verteidigung versuchte es mit dem Hinweis, dass es ja seit Dezember 2018 keine Einträge mehr auf WhatsApp gegeben habe.

Der Angeklagte versuchte es mit einer anderen Erklärung. Seine Ex-Frau, die Polizeibeamtin, habe die NS-Devotionalien im Kasten für Fotos, die sie angefertigt habe, drapiert, um sie im Scheidungsverfahren gegen ihren Mann verwenden könne. Anzeige habe sie aber jahrelang nicht erstattet. Das ist freilich mehr als ein nebensächlicher Vorwurf.

Während der Kärntner acht Monate bedingt erhielt, muss seine Ex, die Polizeibeamtin, laut „Kronen Zeitung“ jetzt mit Ermittlungen rechnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Update 20.8.25: Das Urteil wurde wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und der Mann erhielt einen Freispruch.

Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Kärnten/Koroška | Neonazismus/Neofaschismus | Polizei | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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