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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Ex-FPÖ-Nationalratsabgeordneter Höbart vor Gericht

Manch­mal tau­chen Gestal­ten aus älte­ren Bei­trä­gen völ­lig uner­war­tet wie­der auf. Am 11.10., bei einem Pro­zess gegen den ehe­ma­li­gen FPÖ-Natio­nal­rats­rats­ab­ge­ord­ne­ten Chris­ti­an Höbart, fie­len plötz­lich Namen, die wir bereits aus unse­rer Geschich­te zum blaubrau­nen Immo-Busi­ness ken­nen, in der es um äußerst selt­sa­me Geschäf­te geht. Höbart steht vor Gericht, weil er im Zuge eines Grund­stück­ver­kaufs ein Amts­ge­heim­nis ver­ra­ten haben soll.

15. Okt. 2023
Christian Höbart vor Gericht (© SdR)
Christian Höbart vor Gericht (© SdR)

Chris­ti­an Höbart, der in sei­ner Zeit als blau­er Natio­nal­rat vor allem durch het­ze­ri­sche Bemer­kun­gen auf­ge­fal­len ist, muss­te am 11.10.23 dem Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt einen unfrei­wil­li­gen Besuch abstat­ten. Die Ankün­di­gung im Ver­hand­lungs­ka­len­der fass­te die Ankla­ge zusammen:

Ver­ge­hen der Ver­let­zung des Amts­ge­heim­nis­ses nach § 310 Abs 1 StGB
Wesent­li­cher Anklagevorwurf:
Wei­ter­ga­be der geplan­ten Ände­rung des Flä­chen­wid­mungs- bzw. Bebau­un­ga­pla­nes (sic!) an den Eigen­tü­mer der Lie­gen­schaft durch den geschäfts­füh­ren­den Gemeinderat
Tat­zeit und Tat­ort: Sep­tem­ber 2021 in Gun­trams­dorf (Ver­hand­lungs­ka­len­der LG Wie­ner Neu­stadt, KW 41)

Herr Ingenieur, sind Sie schuldig?

Der „geschäfts­füh­ren­de Gemein­de­rat“ ist der gelern­te HTL-Inge­nieur und Ankün­di­gungs­un­ter­neh­mer Chris­ti­an Höbart, Frak­ti­ons­füh­rer der Lis­te „Frei­heit­li­che & Unab­hän­gi­ge“, mit der er in Gun­trams­dorf zu der Gemein­de­rats­wahl 2020 in Abgren­zung zur FPÖ gegan­gen war – irgend­wie abge­grenzt, denn letzt­lich stand doch „FPÖ“ am Stimm­zet­tel. Aus der erhoff­ten über­re­gio­na­len Polit-Kar­rie­re an der Sei­te von Heinz-Chris­ti­an Stra­che ist nichts gewor­den. Das gestand Höbart bei der Auf­nah­me der Gene­ral­da­ten auch ein: Gene­ral­se­kre­tär des „THC“ sei er auf dem Papier, da die Par­tei nur mehr aus ein paar Bezirks­rä­ten bestün­de. Die Fra­ge des Rich­ters, „Herr Inge­nieur, sind Sie schul­dig“*, beant­wor­te­te Höbart wenig über­ra­schand mit: „Nicht schul­dig.“*

FPÖ-Funk­tio­när war auch der ehe­ma­li­ge Grund­stücks­be­sit­zer Franz H., dem Höbart von der bevor­ste­hen­den Ände­rung des Bebau­ungs­plans, so die Ankla­ge, erzählt haben soll. H. war 2017 als Gemein­de­rats­spit­zen­kan­di­dat bei der Wahl ähn­lich erfolg­los wie Höbarts „Team HC“ 2020 in Wien: Der Ein­zug in den Gemein­de­rat gelang bei­den Lis­ten nicht. Höbart ver­mu­te­te denn auch, das Vor­ge­hen der Gemein­de gegen H. sei des­sen Par­tei­zu­ge­hö­rig­keit zu ver­dan­ken. Glück­los agier­te H. eben­falls mit einem Heu­ri­gen, den er in Gun­trams­dorf betrie­ben hat­te und wie­der zusper­ren muss­te. H.s Plä­ne, auf sei­nem Grund­stück Woh­nun­gen zu errich­ten, durch­kreuz­te die Gemein­de mit einer vor­läu­fi­gen Bau­sper­re, was H. letzt­end­lich dazu bewog, das Are­al zu verkaufen.

Höbart, das „Hascherl”

Die Gemein­de plan­te für den Herbst 2021 schließ­lich eine Ände­rung des Bebau­ungs­plans für das Grund­stück: Durch eine Neu­auf­tei­lung in grö­ße­re Par­zel­len soll­te eine all­zu dich­te Ver­bau­ung am Rand des Gun­trams­dor­fer Zen­trums ver­hin­dert wer­den. Höbart habe, so der Vor­wurf der Ankla­ge, den bevor­ste­hen­den Gemein­de­rats­be­schluss an H. und an den poten­ti­el­len Grund­stücks­käu­fer Mar­kus Pospich­al verraten.

Pospich­al, der 2015 bei der FPÖ ange­dockt hat­te, ken­nen wir bereits: Er spielt bei den selt­sa­men Immo­bi­li­en-Deals in der blau-brau­nen Sze­ne eine zen­tra­le Rol­le. Bei einem Mee­ting im Juni 2021 sei er, Höbart, wie ein „Hascherl“ dabei­ge­ses­sen, denn da habe er sich in der Mate­rie, im Zuge derer 20.000 Euro Ver­mitt­lungs­pro­vi­si­on geflos­sen sind, noch nicht aus­ge­kannt. Inzwi­schen ist Höbart selbst im Immo­bi­li­en­ge­wer­be tätig – auch mit Pospich­al als Geschäftspartner.

Noch ein Name fiel im Pro­zess: ein Herr Schmidt, der im Zusam­men­hang mit Pospich­al genannt wur­de. Zufall, dass es auch einen Schmidt gibt, der im blaubrau­nen Immo-Busi­ness eben­falls eine gewich­ti­ge Rol­le spielt?

Brauche dich in Guntramsdorf

Weni­ge Wochen vor dem Gemein­de­rats­be­schluss funk­te Höbart via Whats­App an Pospich­al: „Brau­che dich in Gun­trams­dorf. Pro­ble­me.“ Da sei es aller­dings um eine ande­re Sache gegan­gen – wor­um, wuss­ten Pospich­al und Höbart nicht mehr. Pospich­al wur­de mit H. han­dels­eins, schloss im Sep­tem­ber 2021 über die Fir­ma „Raum-Invest“ einen Kauf­ver­trag mit H.. Der Kauf sei dann jedoch wegen einer man­geln­den Finan­zie­rung geschei­tert, eben­falls ein zwei­ter Ver­such durch den oben erwähn­ten Herrn Schmidt, der sei­ne 200.000€ Anzah­lung in den Wind schrei­ben musste.

Zuge­schla­gen hat schließ­lich über die Ver­mitt­lung von Pospich­al eine Fir­ma von Sieg­fried S., der dem Pro­zess jedoch nicht bei­woh­nen konn­te, da er sich gera­de in Dubai befun­den habe. S. war vor­ran­gig dadurch bekannt gewor­den, weil er zusam­men mit Stra­che in der „Cau­sa Asfi­nag“ wegen des Ver­dachts, sich einen Auf­sichts­rats­pos­ten über eine Spen­de an einen FPÖ-nahen Ver­ein gekauft zu haben, vor Gericht saß, dort aber frei­ge­spro­chen wur­de. Eini­ge Mil­lio­nen konn­te die Fir­ma von S. aus dem Deal in Gun­trams­dorf jeden­falls mit­neh­men: Das Grund­stück wur­de mitt­ler­wei­le mit nicht uner­heb­li­chem Gewinn an eine nie­der­ös­ter­rei­chi­sche Immo­mi­li­en­fir­ma weiterverkauft.

Umwidmung steht an

Gegen Ende des ers­ten Pro­zess­ta­ges sag­te ein invol­vier­ter Archi­tekt aus, Höbart und H. sei­en bei ihm im Sep­tem­ber 21 vor­stel­lig gewor­den, weil drin­gend ein Tei­lungs­plan not­wen­dig wäre, da im Gemein­de­rat eine Umwid­mung anste­he. Und ein eben­falls invol­vier­ter Rechts­an­walt berich­te­te als Zeu­ge vor Gericht von einer ähn­li­chen Aus­sa­ge im September.

Fest­steht: Der Beschluss des Gemein­de­rats kam dann tat­säch­lich im Umlauf­ver­fah­ren Anfang Okto­ber zustan­de. Höbart hat­te sich damals mit einem zwei­ten Man­da­tar aus der ÖVP der Stim­me ent­hal­ten, alle ande­ren Gemeinderät*innen stimm­ten für den Antrag:

Bis zur Erlas­sung eines Bebau­ungs­pla­nes sind Bau­vor­ha­ben im Gel­tungs­be­reich der Bau­sper­re nur dann zuläs­sig, wenn sie nicht im Wider­spruch zu dem Ent­wurf des Bebau­ungs­plans (Geschoß­flä­chen­zahl 0,5, offe­ne Bau­wei­se, Bau­klas­se I/II, div. Bau­flucht­li­ni­en) ste­hen und im Zuge von Grund­stücks­tei­lun­gen oder Grund­stücks­zu­sam­men­le­gun­gen neu geschaf­fe­ne Bau­plät­ze eine Min­dest­grö­ße von 1700 m² aufweisen.

Der Pro­zess ende­te nach fünf Stun­den schließ­lich mit einer Ver­ta­gung. Mit einem Urteil ist am zwei­ten Ver­hand­lungs­tag, dem 19. Okto­ber, zu rechnen.

➡️ Höbart, die zwei­te: Schuldspruch

➡️ Das blaubrau­ne Immo-Business
➡️ Blaubrau­nes Immo-Busi­ness: ers­ter Nachschlag

Dan­ke an prozess.report für Beob­ach­tung und Bericht!

* Alle Zita­te aus dem Pro­zess stam­men aus dem uns vor­lie­gen­den Prozessbericht.

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