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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Innsbruck: Wiederbetätigungs-Prozesse haben Konjunktur

Das Lan­des­ge­richt Inns­bruck wird heu­er durch Straf­pro­zes­se nach dem NS-Ver­bots­ge­setz ziem­lich beschäf­tigt. Gab es im Jahr 2010 ins­ge­samt fünf Pro­zes­se, so liegt die Zahl heu­er nach sie­ben Mona­ten bereits bei neun, und 20 wei­te­re Anzei­gen bzw. Straf­an­trä­ge war­ten noch auf ihre Erle­di­gung. (Tiro­ler Tages­zei­tung, 16.7.2011)

24. Juli 2011

Der Kuf­stei­ner Brandanschlag

Für 8. Sep­tem­ber 2011 ist der Geschwo­re­nen­pro­zess gegen jene drei Kuf­stei­ner (15, 18 und 21 Jah­re alt) geplant, die am 16. Jän­ner 2011 einen Molo­tow-Cock­tail auf das Gebets­haus eines tür­kisch-isla­mi­schen Ver­eins gewor­fen und Haken­kreu­ze bzw. SS-Runen geschmiert hat­ten. Den Ange­klag­ten, die nach Para­graph 3f des NS-Ver­bots­ge­set­zes ange­klagt wer­den, dro­hen emp­find­li­che Haft­stra­fen, die im Fal­le der bei­den Jün­ge­ren durch ihren Sta­tus als Jugend­li­che bzw. jun­ge Erwach­se­ne gemil­dert wer­den. (Öster­reich, 21.7.2011)

Der war­me Nazi-Pulli

„I hab mir gar nix dabei gedacht“, sag­te der Ange­klag­te Domi­nik T. (19), als er in der Gerichts­ver­hand­lung am 13.7. gefragt wird, war­um er im Jän­ner mit einem Pul­li mit Haken­kreuz zunächst beim Faschings­um­zug in Wat­tens und dann beim Dorf­fest in Frit­zens auf­ge­taucht ist.

Weil er damals gemein­sam mit sei­nem Freund, einem mitt­ler­wei­le inhaf­tier­ten Neo­na­zi, in eine hand­fes­te Schlä­ge­rei ver­wi­ckelt war, gab es poli­zei­li­chen Kon­takt, bei dem dann auch das Haken­kreuz am Pul­li nega­tiv auf­fiel. Domi­nik T., der vor Gericht ein­mal mehr beteu­er­te, mit dem rech­ten Zeug nichts mehr am Hut haben zu wol­len, wur­de zu mil­den drei Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Sei­ne Recht­fer­ti­gung, den Pul­li des­halb ange­zo­gen zu haben , weil er sein wärms­tes Klei­dungs­stück sei, konn­te die Geschwo­re­nen doch nicht so recht über­zeu­gen. Der Ange­klag­te war bereits 2008 mit dem Ver­bots­ge­setz in Kon­flikt gekom­men, war damals aber nicht ange­klagt wor­den, son­dern im Wege der Diver­si­on zu 120 Stun­den Sozi­al­ar­beit und einem Geschichts­kurs über die Nazi-Zeit ver­pflich­tet wor­den. Den Geschichts­kurs hat­te er absol­viert, die 120 Stun­den Sozi­al­ar­beit aller­dings nicht ange­tre­ten: „Die bei Neu­start sag­ten, dass sie sich bei mir mel­den wer­den”, begrün­de­te er vor Gericht. (Öster­reich, Kro­ne und Tiro­ler Tages­zei­tung, 14.7.2011)

„Ein fana­ti­scher Depp“

Weni­ge Tage nach dem Pro­zess gegen Domi­nik T. stand ein 20-jäh­ri­ger Wipp­ta­ler vor einem Inns­bru­cker Geschwo­re­nen­se­nat. Der Mon­teur war bereits vor zwei Jah­ren „ein­schlä­gig“ tätig, als er mit einer Haken­kreuz­fah­ne im Auto unter­wegs war. Damals wur­den die Ermitt­lun­gen aller­dings ein­ge­stellt. Jetzt stand er vor Gericht, weil er auf Par­tys immer wie­der mit „Heil Hitler“-Rufen und ande­ren Hit­ler-Sprü­chen auf­ge­fal­len war. Auf sei­nem Schen­kel hat­te er sich den Spruch „braun is beau­tiful“ ein­tä­to­wie­ren las­sen und über sein Auto­ra­dio beschall­te er die Umge­bung ger­ne mit Nazi-Musik: „Ich war ein fana­ti­scher Depp und woll­te nur cool sein”, erklär­te er vor Gericht und bekann­te sich schul­dig. Das ein­stim­mi­ge Urteil der Geschwo­re­nen: schul­dig, 8 Mona­te beding­te Haft und ver­pflich­ten­der Geschichts­un­ter­richt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. (Kro­ne, 16.7.2011).

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Schlagwörter: Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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