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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Mélange KW 40/21 (Teil 1)

„Alles Wiederbetätigung“ gibt’s im ersten Teil unseres Rückblicks auf die letzte Woche – inklusive jede Menge skurriler Erklärungen. Darunter ein Niederösterreicher, dem beim Lauschen von Hitler-Reden die Tränen der Rührung kamen und der dennoch meinte, kein Nazi zu sein, weil er ja keine entsprechenden Fahnen zu Hause hängen hätte. Ein Flachgauer wiederum vollführte mehrfach in einem Wirtshaus den Hitlergruß, der aber keiner gewesen sein soll, sondern eine Geste, die er aus einem Wikingerfilm abgeschaut habe.

11. Okt. 2021
Rückblick
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Bez. Amstetten-St. Pölten/NÖ: Braune Etiketten
Eschenau-St. Pölten/NÖ: Tränen für Adolf
Flachgau/Salzburg: Zechbetrug & Wiederbetätigung
Imst/T: sexuelle Belästigung und Wiederbetätigung
Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburtstagsfeier am 20. April

Bez. Amstetten-St. Pölten/NÖ: Braune Etiketten

Eine nicht rechtskräftige unbedingte Haftstrafe über acht Monate und weitere 16 Monate bedingt fasste ein mehrfach vorbestrafter 33-Jähriger aus dem Bezirk Tulln für insgesamt drei Delikte nach dem Verbotsgesetz aus. Er wurde beschuldigt, „eine Wein- und zwei Bierflaschen, auf denen Etiketten mit ‚Hitler‘ und ‚Mein Kampf‘ angebracht waren, in seiner Wohnung im Bezirk Amstetten so aufgestellt zu haben, dass sie Besucher sehen konnten.“ (Bezirksblätter Niederösterreich, 6.10.21, S. 6) Gefunden wurden die braunen Getränke im Zuge einer Nachschau nach einer Anzeige durch die Ex-Lebensgefährtin des Angeklagten – wegen des Besitzes von Drogen.

Eschenau-St. Pölten/NÖ: Tränen für Adolf

Es blieben ihm ja nur historische Zeugnisse, aber die lösten bei dem aus Eschenau stammenden Angeklagten offenbar rührselige Momente und Sehnsüchte aus. „‚Mir treibt es jedes Mal Tränen in die Augen, wenn ich ihn (Anmerkung: Adolf Hitler) höre.‘ Die Welt würde eine fantastische Person wie ihn heute wieder brauchen. Es reiche nicht, zu demonstrieren. Alles andere als Waffengewalt sei sinnlos.“ (NÖ Nachrichten, 6.10.21, S. 20,21)

Um auch seine damalige Freundin von seiner Mission für Hitler zu überzeugen, übermittelte ihr der Eschenauer „Mein Kampf“ als Audiodatei „und dabei den Wunsch ‚Bitte schau dir das an, wenn ich dir was wert bin‘. (…) Die Audiodatei sei unzensuriert. Es ginge darin um den Krieg – seine Partnerin würde dadurch Hitlers Beweggründe verstehen.“ (NÖN, 6.10.21)

Bei „unzensuriert“ fällt uns zwar eher ein blaues Medium als irgendetwas Unzensiertes, aber NS-Propaganda herumzuschicken, ist und bleibt ein strafrechtlich relevantes Delikt. Und das hatte der Angeklagte offenbar seit 2017 nicht nur an seine Lebensgefährtin betrieben.

Er sei da „hineingestürzt“ gab der Eschenauer vor Gericht von sich und dass er „verblendet gewesen sei. „Neonazi, betonte er, sei er keiner. Er hätte keine Fahnen zu Hause hängen.“ (NÖN, 6.10.21) Das bereits rechtskräftige Urteil: ein Schuldspruch, 15 Monate Haft bedingt und 720 Euro Geldstrafe.

Flachgau/Salzburg: Zechbetrug & Wiederbetätigung

Selbst die Salzburger Nachrichten bezeichnen die Erklärungsversuche des 49-jährigen Österreichers als „abenteuerlich“ (sn.at, 7.10.21) Der hatte sich laut Anklage ohne Geld in einem Wirtshaus angetrunken und im Dunst des Alkohols mehrfach Heil Hitler gerufen und die Hand zum Führergruß erhoben.

Der Angeklagte wies gegenüber dem Geschworenensenat (Vorsitz: Richter Philipp Grosser) alle Vorwürfe energisch zurück: „Ich habe zur Kellnerin und zum Küchenchef nur ‚Heil dir!‘ gesagt. Und ich habe auch nur mit der Faust auf meine Brust geschlagen und dann die Hand nach außen gestreckt. Das habe ich einmal in einem Wikingerfilm gesehen“, so seine skurrile Erklärung. Auf den Vorhalt Grossers, dass ihn gleich vier Zeugen dahingehend belasten würden, dass er „Heil Hitler“ gesagt und die rechte Hand zum Deutschen Gruß emporgereckt habe, entgegnete der Angeklagte harsch: „Das sind infame Beschuldigungen. (sn.at)

Zum Zechbetrug gab’s einen Freispruch, für die Wiederbetätigung nicht: „zwölf Monate und 20 Tage bedingte Haft, verhängt als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung des Angeklagten wegen Diebstahls vom Jänner 2021. Nicht rechtskräftig.“ (sn.at)

Imst/T: sexuelle Belästigung und Wiederbetätigung

Wie es genau aussah, als der 47-Jährige, der letzten Freitag in einem Lebensmittelgeschäft eine Verkäuferin sexuell belästigt hatte, auch gegen das Verbotsgesetz verstoßen hatte, erfahren wir aus der Polizeiaussendung zwar nicht, aber die Phantasie reicht aus, um es zu erahnen.

Als die Polizei eintraf, reagierte der Beschuldigte äußerst aggressiv: Er leistete so heftigen Widerstand gegen seine Festnahme, dass drei Beamte leicht verletzt wurden. Schließlich gelang es den Polizisten, den rabiaten Mann in die Polizeiinspektion Imst zu bringen, wo er mehrere Beamte und einen Rettungssanitäter gefährlich bedrohte und weitere Tatbestände nach dem Verbotsgesetz setzte. Der Österreicher wurde schließlich in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert. Dabei beschädigte er noch die Tür des Polizeifahrzeugs. (tt.com, 10.10.21)

Unterweissenbach/OÖ: Ladung zur Geburtstagsfeier am 20. April

Kommenden Freitag wird am Landesgericht Linz ein 27-Jähriger aus Unterweissenbach (Bez. Freistadt) erklären müssen, warum er via WhatsApp Hakenkreuze und andere NS-Symbole verschickt und was es mit der Geburtstagssause auf sich hatte:  „Des Weiteren soll er am 20. April, dem Geburtstag von Adolf Hitler, ein Hitler-Bild verschickt und zu einer Geburtstagsfeier eingeladen haben.“ (meinbezirk.at, 4.10.21)

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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