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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Eisenstadt: Ein Jahr für die „88“

Es ist noch gar nicht so lan­ge her, da konn­te Stra­che ganz unschul­dig erklä­ren, die „88“ als Neo­na­zi-Code für „Heil Hit­ler“ sei ihm völ­lig unbe­kannt. 2014 dann tauch­te die „88“ in einer Pres­se­aus­sendung des FPÖ-Abge­ord­ne­ten Deimek zu Isra­el auf, und jetzt muss­te sich ein Wie­ner in Eisen­stadt wegen einer „88“ vor Geschwo­re­nen ver­ant­wor­ten. Für ihn war die „88“ jeden­falls kei­ne Glücks­zahl. Ein­stim­mig (jedoch noch nicht rechts­kräf­tig) ver­ur­teil­ten ihn die Geschworenen.

26. Apr. 2017

Der Ange­klag­te, der eigent­lich ein Wie­ner ist, aber in Nie­der­ös­ter­reich wohnt, stand in Eisen­stadt vor Gericht, weil er sei­nen Face­book-Ein­trag mit der „88“ am 14. Juli 2016 im Bezirk Neu­siedl getä­tigt hat­te. Damals pos­te­te er die Zahl auf der Face­book-Sei­te der Tages­zei­tung „Öster­reich“ zu dem Bei­trag mit dem Titel: „Frau­en in Angst vor Gewalt. Schock nach Mes­ser­at­ta­cke in der Wie­ner U‑Bahn.“

Nach einem Hin­weis an die NS-Mel­de­stel­le des BMI tauch­ten die Ermitt­ler bei der Frau des Ange­klag­ten auf, weil das Pos­ting auf ihrem Com­pu­ter ver­fasst wor­den war. Wäh­rend die Frau offen­sicht­lich nicht wuss­te, was ihr Mann da geschrie­ben hat­te, mel­de­te sich der wenig spä­ter mit dem Bekennt­nis, dass er für die „88“ ver­ant­wort­lich ist.

(Symbolbild!) Die "88" steht, als 8.Buchstaben des Alphabets, für "Heil Hitler" und ist ein bekannter Neonazi-Code. Bildquelle: Wikipedia/Prof.lumacorno, frei unter CC 4.0.
(Sym­bol­bild!) Die „88” steht, als 8.Buchstaben des Alpha­bets, für „Heil Hit­ler” und ist ein bekann­ter Neo­na­zi-Code. Bild­quel­le: Wikipedia/Prof.lumacorno, frei unter CC 4.0.

Vor Gericht blieb der Ange­klag­te schweig­sam. Bei der Haus­durch­su­chung waren auch kei­ne der sonst übli­chen Nazi-Devo­tio­na­li­en gefun­den wur­den. Somit blie­ben nur die Poli­zei­pro­to­kol­le und die Befra­gung der Ermitt­ler als Indi­zi­en. Bei einer Befra­gung durch die Poli­zei hat­te der Mann etwa ange­ge­ben, er sei ange­fres­sen gewe­sen „wegen die­ser A.…löcher — ich mei­ne die Migran­ten, die sich nicht ordent­lich ver­hal­ten“ (ORF Bur­gen­land).

Das Ergeb­nis: ein ein­stim­mi­ger Schuld­spruch durch die Geschwo­re­nen und ein Jahr beding­te Haft. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an. Da die Ver­tre­tung der Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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