Die Hausfrau, die am Mittwoch angeklagt war, weil sie auf Facebook als Antwort auf die ankommenden Flüchtlinge die „Vergasung an den Grenzen“ gefordert hatte, war nicht zur Verhandlung erschienen. Sie wird wohl zum nächsten Termin vorgeführt werden.
Der zweite Angeklagte vom Mittwoch hatte die Unterbringung von Flüchtlingen in Dachau und Auschwitz gefordert und versuchte dem Gericht einzureden, dass er das bloß „örtlich“ gemeint habe, weil doch dort so viel Platz sei. Ein „Riesenblödsinn“ sei das Ganze gewesen und außerdem habe er Ausländer unter seinen Freunden auf Facebook. Der Redakteur der „Tiroler Tageszeitung“ hielt noch während der Verhandlung Nachschau auf dem Facebook-Konto des Angeklagten und fand dort Problematisches wie: „Flüchtling fand Arbeit – er gab sie beim Job-Center zurück“. Immerhin aber kam von dem Angeklagten auch die erstaunlichen Sätze: „Hass führt zu Hass. Da gehör’ ich schon bestraft!“. Die Strafe — Euro 2.880 – ist noch nicht rechtskräftig.
Der dritte Angeklagte hatte mehrere Anzeigen verursacht, weil er im Juni 2016 auf der Facebook-Seite des Tiroler FPÖ-Chefs Abwerzger unter dessen Kommentar zu verhafteten Asylwerbern gepostet hatte: „Kugel in kopf und ab in ein loch…“. Dazu hatte ein anderer Poster noch hinzugefügt: „Wäre die allerbeste Lösung!“. Das entspricht dem Tatbild des § 282 StGB, der Aufforderung zu seiner mit Strafe bedrohten Handlung. Da die Einstellung des Angeklagten für das Gericht gegenläufig zum Posting verlief, wurde im Zweifel keine Straftat angenommen: Freispruch.