Franz G. war illegaler Nazi und Bürgermeister einer Gemeinde im Burgenland. Ab 1938 hat er in seiner Gemeinde ein regelrechtes Terror- und Denunziationsregime aufgezogen. 1947 musste er sich deshalb vor einem Volksgerichtshof verantworten und kam mit drei Jahren Kerker davon, von denen er nur wenige Monate absitzen musste. Sein Sohn musste sich am 12.5.26 wegen Holocaustleugnung in Wien verantworten und kam ebenfalls ziemlich billig davon.
80 Jahre ist der Angeklagte K.H.G. alt und als Poster in diversen Foren noch immer ziemlich aktiv. Sein Geburtsdatum, der 10. Mai 1945, spielt im Prozess auch eine Rolle, weil er irgendwann in einem seiner Kommentare geschrieben hatte, dass er noch im Krieg geboren sei. „Ich bin nicht im Krieg geboren“, versucht der Angeklagte seine Verteidigungsstrategie, dass er die inkriminierten Postings nicht geschrieben habe, zu untermauern.
Die historischen Fakten sehen anders aus. Am 8. Mai kapitulierte zwar das Deutsche Reich der Nazis, der Zweite Weltkrieg war aber erst mit der Kapitulation Japans am 2. September 1945 beendet. Die historischen Fakten hatte G. unter seinem Nickname „Johnnyboy“ am 27. Oktober 2024 aber noch viel entschiedener verdreht:
Es ist meiner Ansicht nach nicht wahr dass Hitler den Befehl zur Ermordung von Juden, Zigeunern u.anderer gab. Man hätte diesen Befehl ohnedies nicht ausgeführt. Wahr ist vielmehr dass der Zusammenhalt dieser Menschen untereinander so stark ist, dass deshalb Neid aufkommt. Völker lassen sich eben nur schwer vermischen. Im Grunde will man das auch gar nicht. Intigration (sic!) ist nur ein Wort.
Der Kommentar war in einem Forum der Russmedia öffentlich zugänglich und wurde deshalb nach § 3h Verbotsgesetz angeklagt. Weil der Angeklagte bei einem ersten Verhandlungstermin vor zwei Monaten behauptet hatte, nichts mit dem Verfasser „Johnnyboy“ und dessen Kommentar zu schaffen zu haben, war ein Gutachter bestellt und die Verhandlung auf den 12.5. vertagt worden.
Sich selbst versuchte der Angeklagte mehr über seine Frau zu beschreiben:
Er lebe mit seiner deutlich jüngeren irakischen Frau zusammen, die sei „sehr sozial engagiert” und empfange immer wieder Besucher. Da weder sein Laptop noch sein Mobiltelefon gesichert seien, könnte sich jeder mit seinen Geräten einen Account angelegt haben, vermutet er. (derstandard.at, 13.5.26)
Der Gutachter zerlegt diese Ausreden eindrücklich und präzise, sodass es keinen Zweifel mehr gibt, dass die Kommentare von „Johnnyboy“ und „trifokalbetrachtet“ auf das Konto von K.H.G. gehen. Der angeklagte, holocaustleugnende Kommentar ist vor dem Hintergrund des Wütens seines Vaters besonders zynisch und abgeschmackt. Wir können hier nur sehr zurückhaltend darüber berichten, weil wir die Persönlichkeitsrechte des Sohnes beachten müssen.
Der fanatische Nazi Franz G. hat seinen Ort noch im Herbst 1938 für „judenfrei“ erklärt, zuvor die jüdischen Bürger*innen mit großer Brutalität misshandelt, beraubt und nach Wien deportieren lassen. Auch die Misshandlung ukrainischer Zwangsarbeiter*innen und eines Kommunisten sowie Denunziationen warf ihm die Anklage 1947 vor. Dass der Sohn trotz der „Schwamm drüber“-Mentalität der Nachkriegsjahre, die in der milden Bestrafung seines Vaters zum Ausdruck kam, nichts von der Brutalität seines Vaters mitbekommen haben soll, ist wohl kaum anzunehmen.
Angedeutet wurde in der Verhandlung, dass beim Landesgericht Feldkirch noch eine Anklage wegen des Verdachts der Verhetzung bevorstehen könnte.
Die Geschworenen waren sich, was die Schuld von K.H.G. betrifft, ziemlich einig (7:1). Die Strafe blieb mit zwölf Monaten bedingt und der Verpflichtung zu einem geführten Rundgang durch das ehemalige KZ Mauthausen an der untersten Grenze. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an; es ist bereits rechtskräftig.
Wir danken für die Prozessbeobachtung!
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