Der 71-Jährige, der am 22. April in Feldkirch auf der Anklagebank Platz nehmen musste, ist kein Unbekannter. Er war bereits wegen angeblicher nationalsozialistischer Umtriebe aus der FPÖ geflogen, trat in Vorarlberg als Corona-Demo-Organisator auf und fiel insbesondere durch seine unzähligen Hetzpostings, die er mit diversen Accounts auf Facebook hinterlassen hatte, auf. So gesehen ist es verwunderlich, dass der Pensionist erst jetzt und lediglich wegen eines einzigen Postings am 22. April auf der Anklagebank im Feldkircher Landesgericht Platz nehmen musste.
Der Vorwurf, der den Verdacht der Verhetzung begründete: Er habe in einer öffentlichen Facebook-Gruppe zu Gewalt gegen Asylwerber aufgerufen. Vor Gericht zog Gerhard S., begleitet von einigen „Fans“, eine veritable Show ab.
Doch der bekennt sich nicht schuldig und echauffiert sich stattdessen über diese „Unterstellung“: „Was ich geteilt habe, ist keine Hetze gegen Asylwerber, sondern straffreie Satire und lustig.“ Das ergebe sich auch daraus, dass nicht von einem „Schrotgewehr“ die Rede gewesen sei, sondern von einem „Schrottgewehr“. Ein Schrottgewehr sei Schrott und keine Waffe. „Wer das nicht als Satire erkennt, kann nicht sinnerfassend lesen. Aber wenn irgendwelche Linke versuchen, da etwas hineinzuinterpretieren, sollen die zuerst einen Deutschkurs machen.“. (krone.at, 24.4.25)

Mir geht so sehr die Muffn , drum bring mir bitte eine Puff’n
die Asylanten werden immer mehr ‚
am besten wär ein Schrottgewehr !!!”
(Screenshot FB 28.11.24)
Den Deutschkurs sollte S. selbst absolvieren. Tatsächlich hatte er, was vor Gericht unerwähnt blieb, das Posting auch auf einem seiner privaten Facebook-Profile geteilt. Auf die falsche Schreibweise des „Schrottgewehrs“ hatte ihn dann ein Kommentator aufmerksam gemacht („A ‚Schrottgewehr‘ kann man aber gleich beim Eisentandler auf’n Hauf’ werfen.“), was S. mit „Hast schon mal mit so einem Teil eine Brenneke verballert? (…) Dann mach das mal. Der Bums ist super“ quittierte. Die angebliche Satire, auf die S. sich berief, entpuppt sich somit eher als Unkenntnis der Rechtschreibung und als Beharren auf der Wirksamkeit eines mit spezieller Munition geladenen Schrotgewehrs.
Nachdem Staatsanwalt Elias Zortera die Ausführungen des Beschuldigten als „reine Schutzbehauptungen, wie sie im Buche stehen“ abtut und ihm vorwirft, die in Österreich geltenden Rechte mit Füßen zu treten, lacht ihn der Pensionist aus. Was nichts daran ändert, dass der Prozess mit einem Schuldspruch im Sinne der Anklage endet. Der 71-Jährige kommt mit einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1440 Euro davon. Worauf der Verurteilte Richter Alexander Wehinger süffisant entgegnet: „Versuchen Sie mal, das Geld einzutreiben. Ich gehe in volle Berufung.“ Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. (krone.at, 24.4.25)
Nächster Akt in der Posse
Auf Facebook fügte S. der Posse einen weiteren Akt hinzu. Er habe jenen Journalisten, der auf neue.at und vol.at über den Prozess berichtet hatte, angezeigt, ließ S. die fast 1000 Mitglieder der von ihm mit vier Accounts administrierten Facebook-Gruppe wissen. Weil der Teasertext („71-Jähriger schrieb öffentlich auf Facebook, Asylanten sollen erschossen werden.“) „eine infame Lüge“ sei und weil der Journalist – es handelt sich um den erfahrenen Gerichtsreporter Seff Dünser – mit der Angabe des Pensionseinkommens (1.400 Euro) von S. „persönliche Daten“ verbreitet habe. „Dies stellt meiner Meinung nach, klar eine Rufschädigung dar. die ich nicht auf mir sitzen lassen werde“, führt S. mit erratischer Zeichensetzung in seinem an die Staatsanwaltschaft Feldkirch gerichteten Schreiben aus.
P.S.: „Stoppt die Rechten“ hat die Staatsanwaltschaft über das angeklagte Posting auf S.s Privataccount und dessen Ausführungen zur Wirksamkeit eines Schrot(t)gewehrs informiert. Möglicherweise wird S. das Lachen vor dem Innsbrucker Berufungsgericht noch vergehen.