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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Pensionist mit Vorgeschichte wegen Verhetzung vor Gericht

Ein Pen­sio­nist mit Vorgeschichte(n) stand in Feld­kirch wegen eines het­ze­ri­schen Face­book-Pos­tings vor Gericht. Er wur­de beschul­digt, zu Gewalt gegen Asylwerber*innen auf­ge­ru­fen zu haben. Der einer Pos­se ähneln­de Pro­zess ende­te mit einer Ver­ur­tei­lung. Doch das Stück geht weiter.

2. Mai 2025
Landesgericht Feldkirch
Landesgericht Feldkirch

Der 71-Jäh­ri­ge, der am 22. April in Feld­kirch auf der Ankla­ge­bank Platz neh­men muss­te, ist kein Unbe­kann­ter. Er war bereits wegen angeb­li­cher natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Umtrie­be aus der FPÖ geflo­gen, trat in Vor­arl­berg als Coro­na-Demo-Orga­ni­sa­tor auf und fiel ins­be­son­de­re durch sei­ne unzäh­li­gen Hetz­pos­tings, die er mit diver­sen Accounts auf Face­book hin­ter­las­sen hat­te, auf. So gese­hen ist es ver­wun­der­lich, dass der Pen­sio­nist erst jetzt und ledig­lich wegen eines ein­zi­gen Pos­tings am 22. April auf der Ankla­ge­bank im Feld­kir­cher Lan­des­ge­richt Platz neh­men musste.

Der Vor­wurf, der den Ver­dacht der Ver­het­zung begrün­de­te: Er habe in einer öffent­li­chen Face­book-Grup­pe zu Gewalt gegen Asyl­wer­ber auf­ge­ru­fen. Vor Gericht zog Ger­hard S., beglei­tet von eini­gen „Fans“, eine veri­ta­ble Show ab.

Doch der bekennt sich nicht schul­dig und echauf­fiert sich statt­des­sen über die­se „Unter­stel­lung“: „Was ich geteilt habe, ist kei­ne Het­ze gegen Asyl­wer­ber, son­dern straf­freie Sati­re und lus­tig.“ Das erge­be sich auch dar­aus, dass nicht von einem „Schrot­ge­wehr“ die Rede gewe­sen sei, son­dern von einem „Schrott­ge­wehr“. Ein Schrott­ge­wehr sei Schrott und kei­ne Waf­fe. „Wer das nicht als Sati­re erkennt, kann nicht sinn­erfas­send lesen. Aber wenn irgend­wel­che Lin­ke ver­su­chen, da etwas hin­ein­zu­in­ter­pre­tie­ren, sol­len die zuerst einen Deutsch­kurs machen.“. (krone.at, 24.4.25)

Gerhard S. mit Pseudonym in Facebook-Gruppe "Widerstand Österreich": Liebes Christkind ! Mir geht so sehr die Muffn , drum bring mir bitte eine Puff'n die Asylanten werden immer mehr , am besten wär ein Schrottgewehr !!!" (Screenshot FB 28.11.24)
Ger­hard S. mit Pseud­onym in Face­book-Grup­pe „Wider­stand Öster­reich”: Lie­bes Christ­kind !
Mir geht so sehr die Muffn , drum bring mir bit­te eine Puff’n
die Asy­lan­ten wer­den immer mehr ‚
am bes­ten wär ein Schrott­ge­wehr !!!”
(Screen­shot FB 28.11.24)

Den Deutsch­kurs soll­te S. selbst absol­vie­ren. Tat­säch­lich hat­te er, was vor Gericht uner­wähnt blieb, das Pos­ting auch auf einem sei­ner pri­va­ten Face­book-Pro­fi­le geteilt. Auf die fal­sche Schreib­wei­se des „Schrott­ge­wehrs“ hat­te ihn dann ein Kom­men­ta­tor auf­merk­sam gemacht („A ‚Schrott­ge­wehr‘ kann man aber gleich beim Eisen­tand­ler auf’n Hauf’ wer­fen.“), was S. mit „Hast schon mal mit so einem Teil eine Bren­ne­ke ver­bal­lert? (…) Dann mach das mal. Der Bums ist super“ quit­tier­te. Die angeb­li­che Sati­re, auf die S. sich berief, ent­puppt sich somit eher als Unkennt­nis der Recht­schrei­bung und als Behar­ren auf der Wirk­sam­keit eines mit spe­zi­el­ler Muni­ti­on gela­de­nen Schrotgewehrs.

Nach­dem Staats­an­walt Eli­as Zor­te­ra die Aus­füh­run­gen des Beschul­dig­ten als „rei­ne Schutz­be­haup­tun­gen, wie sie im Buche ste­hen“ abtut und ihm vor­wirft, die in Öster­reich gel­ten­den Rech­te mit Füßen zu tre­ten, lacht ihn der Pen­sio­nist aus. Was nichts dar­an ändert, dass der Pro­zess mit einem Schuld­spruch im Sin­ne der Ankla­ge endet. Der 71-Jäh­ri­ge kommt mit einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe in Höhe von 1440 Euro davon. Wor­auf der Ver­ur­teil­te Rich­ter Alex­an­der Wehin­ger süf­fi­sant ent­geg­net: „Ver­su­chen Sie mal, das Geld ein­zu­trei­ben. Ich gehe in vol­le Beru­fung.“ Das Urteil ist somit nicht rechts­kräf­tig. (krone.at, 24.4.25)

Nächster Akt in der Posse

Auf Face­book füg­te S. der Pos­se einen wei­te­ren Akt hin­zu. Er habe jenen Jour­na­lis­ten, der auf neue.at und vol.at über den Pro­zess berich­tet hat­te, ange­zeigt, ließ S. die fast 1000 Mit­glie­der der von ihm mit vier Accounts admi­nis­trier­ten Face­book-Grup­pe wis­sen. Weil der Teaser­text („71-Jäh­ri­ger schrieb öffent­lich auf Face­book, Asy­lan­ten sol­len erschos­sen wer­den.“) „eine infa­me Lüge“ sei und weil der Jour­na­list – es han­delt sich um den erfah­re­nen Gerichts­re­por­ter Seff Dün­s­er – mit der Anga­be des Pen­si­ons­ein­kom­mens (1.400 Euro) von S. „per­sön­li­che Daten“ ver­brei­tet habe. „Dies stellt mei­ner Mei­nung nach, klar eine Ruf­schä­di­gung dar. die ich nicht auf mir sit­zen las­sen wer­de“, führt S. mit erra­ti­scher Zei­chen­set­zung in sei­nem an die Staats­an­walt­schaft Feld­kirch gerich­te­ten Schrei­ben aus.

P.S.: „Stoppt die Rech­ten“ hat die Staats­an­walt­schaft über das ange­klag­te Pos­ting auf S.s Pri­vat­ac­count und des­sen Aus­füh­run­gen zur Wirk­sam­keit eines Schrot(t)gewehrs infor­miert. Mög­li­cher­wei­se wird S. das Lachen vor dem Inns­bru­cker Beru­fungs­ge­richt noch vergehen.

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Schlagwörter: Hetze | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verhetzung | Vorarlberg

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