Sein Vater hat immer die FPÖ gewählt, was der Bub früher einmal angeblich nicht so richtig verstanden hat. Jetzt ist der Bub bald 58 Jahre alt und versteht seinen Vater, weil er selbst überall Kopftücher sieht. Deswegen ist er „nervlich am Sand“ und würde gerne nach Ungarn auswandern, wenn er sich’s leisten könnte. Das schreibt er so dahin in seinen Postings auf Facebook, aber wenn er etwas Alkohol intus hat, dann hetzt er so heftig drauf los, dass er deswegen eine Anklage einfing und sich am 1.4. vor dem Landesgericht Wien wegen Verhetzung verantworten musste.
Der Richter weist angesichts der Personalia des Angeklagten auf den Umstand hin, dass viele seiner Verhetzungsfälle beschäftigungslose Menschen seien, die (zu) viel Alkohol konsumieren. Der angeklagte Knut E., der sich auf Facebook als „Geronimo“ maskiert, ist auch so ein Fall. Invaliditätspensionist mit viel Tagesfreizeit und Alkohol. Seine 13 Vorstrafen hat er aber nicht einschlägig, sondern in anderen Strafrechtsbereichen eingesammelt, die letzte wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung.
„Geronimo“ ist ein unsympathischer und unangenehmer Zeitgenosse und FPÖ-Wähler. Sein Verteidiger sieht die hetzerischen Postings und seinen Klienten dagegen entspannt und will in dem Posting, dass man statt diesen „saudummen mittelmeerretungsaktionen“ [sic!] die doch „absaufen lassen“ soll, nur etwas drastischere Worte für die „Meinung“, man solle Flüchtlinge nicht retten, sehen. Und weil das eine „Meinung“ sei, sei sie durch die Meinungsfreiheit gedeckt.
Ist der Verteidiger auch ein FPÖ-Mann? Seinem Schützling „Geronimo“ gefällt er jedenfalls sehr und so schreibt der nach der Verhandlung: „verhandlung ist sehr gut ausgegangen und meinem anwalt kann ich nur gratullieren!“ [sic!]

Am Tag vor der Verhandlung warb er in der Facebook-Gruppe „Herbert Kickl Fanclub“ um Support für seine Verhandlung – „moralische Unterstützung“ –, weil er, „ein überzeugter fpö wähler, (…) nur die wahrheit gesagt“ habe. Die „moralische Unterstützung“ für seine Hetze blieb ihm versagt, sieht man von einem älteren Mann ab, der verspätet zur Verhandlung eintrudelte.

„Wahrheit“ ist für den „überzeugten fpö wähler“, dass der Wiener Bürgermeister ein „Volksverräter“ ist, der „langsam“ an Magenkrebs „eingehen“ soll. Das ist zwar bösartig und hetzerisch, aber keine Verhetzung, während ein anderes Posting des Angeklagten, in dem er neben den Syrern noch andere Ethnien als „ungebildetes dummes gesindel“ beschimpfte, nach Ansicht des Richters diesen Tatbestand erfüllt.
Das Urteil des Richters fiel mild aus: zwei Monate bedingt als Zusatzstrafe zu vier Monaten bedingt aus einer Verurteilung wegen gefährlicher Drohung und versuchter Körperverletzung. Knut. E. akzeptierte, die Staatsanwaltschaft wollte noch Bedenkzeit, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
P.S.: Das Posting, wofür E. verurteilt wurde, ist noch immer online.
Wir danken prozess.report für die Prozessbeobachtung!