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Ein arbeitsloser Vandalenfürst und Gottfried Küssel

Ein selbst­er­nann­ter „Van­da­len­fürst“, Kon­tak­te zur Neo­na­zi-Sze­ne und Gott­fried Küs­sel als ver­meint­li­cher Rechts­be­ra­ter in einer Betrugscausa

29. Apr. 2025
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

War­um nennt sich jemand „Gey­se­rich“? Der Straf­pro­zess am 24. April in Wien gegen den selbst­er­nann­ten Van­da­len­fürs­ten konn­te die­se Fra­ge nicht beant­wor­ten. Statt­des­sen dreh­te sich alles um hand­fes­te­re Vor­wür­fe: Dem Ange­klag­ten wur­de schwe­rer, gewerbs­mä­ßi­ger Betrug zur Last gelegt. Doch war­um berich­ten nicht nur der „Stan­dard“, son­dern auch wir über die­sen Prozess?Nicht nur, weil Gott­fried Küs­sel vor­kommt, son­dern auch wegen Gey­se­rich selbst.

Bei dem Straf­pro­zess gegen Gey­se­rich, der im wirk­li­chen Leben kein Van­da­len­fürst ist, son­dern als Bern­hard L. seit eini­gen Jah­ren Not­stands­hil­fe bezieht, ging es nach Dar­stel­lung sei­nes Ver­fah­rens­hel­fers um eine „recht­li­che Fehl­ein­schät­zung“, der sein Man­dant erle­gen sei. Er bezog „über Jah­re unge­recht­fer­tig­ter­wei­se 1400 Euro Not­stands­hil­fe im Monat, obwohl er Zuver­diens­te über der Gering­fü­gig­keits­gren­ze hat­te“ (derstandard.at, 24.4.25).

Die Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung wur­de um min­des­tens 60.000 Euro geschä­digt, warf ihm die Ankla­ge vor. Dabei wür­de es dem fal­schen Van­da­len­fürs­ten mate­ri­ell gar nicht so schlecht gehen. Er habe zwei Eigen­tums­woh­nun­gen in Wien und ein Ein­fa­mi­li­en­haus im Bur­gen­land, gibt er vor Gericht laut „Stan­dard“ an, aller­dings auch Schul­den in der Höhe von 270.000 Euro. Ein 20-pro­zen­ti­ger Anteil an einer flo­rie­ren­den Soft­ware-Fir­ma blieb unerwähnt.

Küssel als Rechtsberater

Aber wel­che Rol­le spielt Gott­fried Küs­sel in der Geschichte?

Dann offen­bart die Staats­an­wäl­tin Über­ra­schen­des: „Bei Ihrer Ein­ver­nah­me bei der Poli­zei haben Sie gesagt, Sie hät­ten sich recht­lich bera­ten las­sen: ‚Nach­dem ich mit mei­nem Anwalt Gott­fried Küs­sel Kon­takt auf­ge­nom­men habe’ ”, wur­de pro­to­kol­liert. „Nein, der ist kein Anwalt”, kor­ri­giert der Inge­nieur. „Ich ken­ne ihn nur von einem Vor­trag über Strom­lie­fer­ver­trä­ge. Aber dort hat er juris­tisch und klug daher­ge­re­det, also habe ich mir gedacht, ich frag ihn.” Vor­sit­zen­der Mül­ler hakt hier ein: „Laut Poli­zei haben Sie die Tele­fon­num­mer von Herrn Küs­sel unter sei­nem Namen in ihrem Tele­fon abge­spei­chert. Nach nur einem Vor­trag?”, mag er das nicht recht glau­ben. „Wis­sen Sie, wer der Herr Küs­sel ist?”, fragt der Ersatz­schöf­fe. „Ja, er soll rechts­extrem sein”, erklärt der Ange­klag­te. „Also Ihre Bera­ter sind die Dame vom Zustell­dienst und Gott­fried Küs­sel?”, fasst die Staats­an­wäl­tin zusam­men. (derstandard.at)

Der Ange­klag­te, der den Nazi-Fürst Küs­sel nur flüch­tig gekannt haben will, ist mit der rechts­extre­men Sze­ne schon seit Jah­ren bes­tens ver­netzt. Zu sei­nen Freun­den auf dem Por­tal VKon­tak­te zäh­len das Who is Who der hei­mi­schen Neo­na­zi-Sze­ne, Iden­ti­tä­re, der frü­he­re Chef von Recon­quis­ta Ger­ma­ni­ca und ein Neo­na­zi-Drui­de, der sich „Bur­gos von Bucho­nia“ nennt.

Jetzt könn­te der arbeits­lo­se Van­da­len­fürst natür­lich behaup­ten, die­se Freund­schaf­ten sei­en alle rein zufäl­lig ent­stan­den – ähn­lich wie die fata­le Bekannt­schaft mit dem Gott­fried, die schließ­lich mit einer recht­li­chen Fehl­ein­schät­zung vor Gericht ende­te. In die­sem Fall ist ein­zu­wen­den, dass Bern­hard L., der als Gey­se­rich auf VKon­tak­te her­um­geis­tert, auch schon auf meh­re­ren rechts­extre­men Demos gesich­tet wur­de. Nicht zufäl­lig und bei­läu­fig, son­dern sogar als Ord­ner. Auch als Quer­front­ler, der mit angeb­lich lin­ken Anti­im­pe­ria­lis­ten gegen angeb­li­che ukrai­ni­sche Neo­na­zis demons­trier­te – nach dem Mot­to: Wer Neo­na­zi ist, bestim­men noch immer wir selbst.

Bernhard L. (ganz rechts als Bannerhalter) bei einer prorussischen Querfront-Kundgebung am 2.5.15 auf dem Schwarzenbergplatz (Foto: ukraine-frieden.org)
Bern­hard L. (ganz rechts als Ban­ner­hal­ter) bei einer pro­rus­si­schen Quer­front-Kund­ge­bung am 2.5.15 auf dem Schwar­zen­berg­platz (Foto: ukraine-frieden.org)

Der Straf­pro­zess vor dem Wie­ner Lan­des­ge­richt ende­te mit einem rechts­kräf­ti­gen Schuld­spruch. Der Vor­wurf des gewerbs­mä­ßi­gen Betrugs wur­de gestri­chen, übrig blieb schwe­rer Betrug. „Die Stra­fe: 14 Mona­te beding­te Haft, dazu 240 Tag­sät­ze à vier Euro, also 960 Euro, unbe­ding­te Geld­stra­fe. Die 60.000 Euro wer­den für ver­fal­len erklärt, der Ange­klag­te muss sie also dem Gericht oder dem AMS zah­len.“ (derstandard.at)

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Schlagwörter: Korruption/Betrug/Untreue | Neonazismus/Neofaschismus | Wien

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