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Lesezeit: 3 Minuten

Alkohol, Schweizer Haus, Hitlergrüße und die Polizei

Ein Wie­ner, der alko­ho­li­siert Hit­ler­grü­ße gezeigt hat­te, muss für 12 Mona­te in die Haft. Sein Ver­tei­di­ger ver­wies im Plä­doy­er auf den kürz­lich erfolg­ten Frei­spruch für den stei­ri­schen Poli­zis­ten. Half nichts, besof­fe­ne Nobo­dys haben es vor Gericht eben schwe­rer als etwa ein Polizist.

20. März 2025
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)
Landesgericht Wien, Eingang Wickenburggasse (© SdR)

Detail­lier­te und lan­ge Pro­zess­be­rich­te sind redak­tio­nell for­dernd, aber man kann auch eini­ges dabei ler­nen. Zum Bei­spiel über das „Schwei­zer Haus“. Das könn­te nicht nur für Nicht-Wiener*innen ver­wir­rend sein. Schwei­zer­haus nennt sich eine Wie­ner Gast­stät­te im Pra­ter, in der mas­sen­haft Bier kon­su­miert wird. „Schwei­zer Haus“ nennt sich ande­rer­seits eine The­ra­pie­ein­rich­tung, in der man von Alko­hol und ande­ren Süch­ten ent­wöhnt bzw. the­ra­piert wer­den soll. Die bei­den Insti­tu­tio­nen sind räum­lich stark getrennt. Jener Schau­platz, der am 13.3. am Lan­des­ge­richt Wien eine gewis­se Rol­le spiel­te, ist der anti­al­ko­ho­li­sche, also das „Schwei­zer Haus“.

Roman K. (31), der wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung Ange­klag­te, war bis kurz vor sei­nen Tat­hand­lun­gen ein Insas­se der The­ra­pie­ein­rich­tung. Am 17. Okto­ber 2024 wur­de er aus der Ein­rich­tung raus­ge­wor­fen, nach­dem er alko­ho­li­siert nach einem Aus­flug in die Maria­hil­fer Stra­ße wie­der ein­rü­cken wollte.

Hitlergrüße beim Auhof-Center

Mit sei­nen Hab­se­lig­kei­ten in einem Kof­fer such­te er das Ein­kaufs­zen­trum in Wien-Auhof auf, hob dort vor dem McDonald’s mehr­mals die Hand zum Hit­ler­gruß, schrie „Sieg Heil“ und „Heil Hit­ler“ und pöbel­te Passant*innen an. Die ver­stän­dig­ten die Poli­zei, die rasch auf­tauch­te und ver­such­te, Roman K. zu beru­hi­gen. Der aber wie­der­hol­te sei­ne Hit­ler­grü­ße und füg­te spä­ter noch – zur War­nung? – hin­zu: „Solan­ge das Deut­sche Reich besteht, wird der Zei­ger rechts ste­hen“ und „unter dem Füh­rer hät­te es sowas nicht gege­ben“.

Vor den Geschwo­re­nen woll­te K. auf Nach­fra­ge kaum eine Erin­ne­rung an das tur­bu­len­te Gesche­hen im Ein­kaufs­zen­trum haben. Wie soviel Hit­le­rei aus ihm her­aus­plat­zen konn­te, wo er doch kei­ne Berüh­rungs­punk­te mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus habe, war ihm uner­klär­lich. Ein­zig den Hit­ler­gruß schrieb er einer Erin­ne­rung an den Film „Er ist wie­der da“ zu. Von dort müs­se sei­ne Hand­be­we­gung samt Spruch­for­meln wohl gekom­men sein.

Der Grad sei­ner Alko­ho­li­sie­rung war zu die­sem Zeit­punkt mit 2,5 Pro­mil­le recht hoch, aber der Gut­ach­ter schätz­te die Zurech­nungs­fä­hig­keit als gege­ben ein. Auch die als Zeu­gen befrag­ten Polizist*innen stell­ten tro­cken fest, dass er die inkri­mi­nier­ten Sät­ze feh­ler­frei und ohne schwe­ren Zun­gen­schlag her­aus­brin­gen konnte.

An die­sem Punkt ist fest­zu­hal­ten, dass Roman K. nicht zum ers­ten Mal eine The­ra­pie erfolg­los hin­ter sich gebracht hat. Zwei sei­ner Vor­stra­fen hat­ten sein Sucht­pro­blem zum Gegen­stand. Bei der letz­ten hat­te er 18 Mona­te kas­siert, die ihm bedingt nach­ge­las­sen wur­den, mit der Auf­la­ge, eine wei­te­re The­ra­pie zu absol­vie­ren. Die war die im „Schwei­zer Haus“.

Plädoyer nach Skandalurteil in Graz

K. hat vie­le ziem­lich ver­krach­te Jah­re mit Sucht­mit­teln aller Art hin­ter sich. Nach einer von der Wie­ner Poli­zei erstell­ten Ein­schät­zung unter­hielt er kei­ne Kon­tak­te zur orga­ni­sier­ten Neo­na­zi-Sze­ne und ist bis­her auch nicht wegen brau­ner Gesin­nung auf­ge­fal­len. Der Ver­tei­di­ger plä­dier­te dafür, den Ange­klag­ten nicht nach dem Ver­bots­ge­setz zu bestra­fen, son­dern wegen einer Verwaltungsübertretung.

Wie so viel Nazi­ideo­lo­gie in das Inne­re des Roman K. gelan­gen konn­te, die dann am 17. Okto­ber explo­si­ons­ar­tig an die Ober­flä­che dräng­te, konn­te aller­dings auch er nicht beant­wor­ten. Dafür bot er in sei­nem Schluss­plä­doy­er noch einen Ver­gleich an, der es tat­säch­lich in sich hat­te. Er habe, so der Ver­tei­di­ger, im „Stan­dard“ eini­ge Tage zuvor gele­sen, dass ein ehe­ma­li­ger Poli­zist, der behaup­tet habe, dass Hit­ler kei­ne Juden ermor­det habe, vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen wor­den sei. Ihr Kol­le­ge – und damit mein­te er die Staats­an­walt­schaft  – hat die­ses Urteil akzep­tiert. Das war eine har­te Ban­da­ge, ent­spricht aber bedau­er­li­cher­wei­se der Erfah­rung aus vie­len Pro­zess­be­ob­ach­tun­gen. Wäh­rend fast jeder leicht oder schwer alko­ho­li­sier­te Nobo­dy, der im Suff den Hit­ler­gruß aus­führt, völ­lig zu Recht mit einer Haft­stra­fe abge­mahnt wird, steigt die Wahr­schein­lich­keit eines Frei­spruchs mit Amt und Bildungsgrad.

Das bestä­tig­te sich auch bei Roman K.: Bei den drei Haupt- und Zusatz­fra­gen, die die Geschwo­re­nen zu beant­wor­ten hat­ten, stimm­ten sie für die Schuld des Ange­klag­ten. Das Straf­maß wur­de mit zwölf Mona­ten unbe­dingt fest­ge­legt, weil wegen der Vor­stra­fen eine beding­te Nach­sicht nicht mehr mög­lich sei. Das Urteil war am 13.3. noch nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Hitlergruß | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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