Skip to content
Stoppt die Rechten

Stoppt die Rechten

Antifaschistische Website

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky
  • Suche
  • Wissen
    • Rechtsextremismus
    • Ist die FPÖ rechtsextrem?
    • Rechtsextreme Medien in Österreich
    • Faschismus
    • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
    • Antisemitismus
    • Rassismus
    • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
    • NS-Symbole und Abzeichengesetz
    • Verhetzung. Was ist das? Was kann ich dagegen tun?
  • Handeln
    • Aktiv werden und handeln
    • Was kann wie wo gemeldet werden?
    • Gegen Sticker & Geschmiere
    • How to “Prozessreport”?
  • Hilfreich
    • Anleitung Sicherung von FB-Postings/Kommentaren
    • Strafbare Inhalte im Netz: eine Anzeige/Sachverhaltsdarstellung einbringen
  • Wochenrückblick
  • Gastbeiträge
  • Materialien
  • Rezensionen

„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

FPÖ
Einzelfallzähler

aktuell 0 Fälle
alle Fälle lesen

Waffenfunde
 

0
alle Fälle lesen
Lesezeit: 4 Minuten

Geläuterter Neonazi mit Widersprüchen

Der Wider­spruch ist offen­sicht­lich: Ein 28-jäh­ri­ger Inn­viert­ler muss­te sich in der Vor­wo­che wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in mehr als 30 Fäl­len vor dem Lan­des­ge­richt Ried ver­ant­wor­ten, will aber schon 2016 aus der loka­len Neo­na­zi-Sze­ne aus­ge­stie­gen und geläu­tert sein. Das passt nicht zusam­men. Auch die Wei­sung des Gerichts, zusätz­lich zur beding­ten Haft­stra­fe in einer Schu­le über sei­ne Erfah­run­gen spre­chen, ist fragwürdig.

4. Dez. 2024
Landesgericht Ried (Tafel vor dem Gebäude; © SdR)
Landesgericht Ried (© SdR)

L.M. ist jetzt 28 Jah­re alt. Auf sei­nem Face­book-Pro­fil führt er als sei­nen Arbeit­ge­ber KTM in Mat­tig­ho­fen an. Das Unter­neh­men, aber vor allem sei­ne Beschäf­tig­ten, haben gera­de exis­ten­zi­el­le Sor­gen. Wäh­rend L.M. vor Gericht steht, gibt KTM sei­ne Insol­venz bekannt. Eini­ge Face­book-Freun­de von L.M. sind eben­falls bei dem Unter­neh­men beschäf­tigt, das für die gesam­te Regi­on in den letz­ten Jahr­zehn­ten das Leit­un­ter­neh­men dar­stell­te. L.M. ist begeis­ter­ter Motor­bi­ker, wie auf sei­nem FB-Pro­fil zu sehen ist, und trägt einen Patch der „Free Biker Alli­ance“ (FBA) auf sei­ner Kluft: „No Club — No Rules — Just Ride“

2017: bereits geläutert

Vor zehn Jah­ren war L.M. noch ein begeis­ter­ter Neo­na­zi – ein schwe­rer, könn­te man eben­falls sagen. „Ich war tief drin­nen“, gibt der Ange­klag­te in der Haupt­ver­hand­lung am 27. Novem­ber zu. 2017 muss­te er sich schon ein­mal wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Ried ver­ant­wor­ten, Nicht allei­ne, son­dern mit zwei wei­te­ren Ange­klag­ten. Das in der Nazi-Sze­ne bes­tens ver­netz­te Trio war in der Mat­tig­ho­fe­ner Gegend auf­fäl­lig gewe­sen, hat­te gemein­sam mit wei­te­ren fünf Kame­ra­den Wehr­sport­übun­gen im Kober­nau­ßer Wald durch­ge­führt und Fotos davon auf Face­book gestellt. Sil­ves­ter wur­de mit der Nazi-Reichs­kriegs­flag­ge (mit Haken­kreuz) gefeiert.

L.M. war damals mit 21 Jah­ren der Jüngs­te in der Grup­pe, aber auch der Erst­an­ge­klag­te, der zwar kom­plett geläu­tert sein woll­te, aber zuge­ben muss­te, 2015 die Brau­nau­er Stadt­mau­er mit Haken­kreu­zen beschmiert und 2016 in Salz­burg den Füh­rer­gruß dar­ge­bo­ten zu haben. „Stoppt die Rech­ten“ berich­te­te 2017 aus­führ­lich über den Pro­zess gegen die drei Bur­schen. Damals kam das Trio mit einer rela­tiv mil­den beding­ten Stra­fe von jeweils einem Jahr davon.

2024: 34 Delikte und wieder geläutert

2024 ver­such­te sich L.M. vor Gericht in der – ange­sichts der Fak­ten­la­ge – schwie­ri­gen Spe­zi­al­dis­zi­plin, die Qua­dra­tur des Krei­ses zu erklä­ren. Wobei „erklä­ren“ auch nicht hilf­reich ist: „Ich ver­ste­he mich sel­ber nicht“, zitie­ren ihn die „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (28.11.24).

Die in der Ankla­ge ange­führ­ten Vor­hal­tun­gen: Ein Video vom Nova-Rock-Fes­ti­val 2023 zeig­te ihn, wie er die Hand zwei­mal zum Hit­ler­gruß hoch­streck­te. Im Zug der Ermitt­lun­gen wur­de auch sein Han­dy aus­ge­wer­tet und da wer­den „wei­te­re Fotos und Vide­os mit NS-Inhal­ten, unter ande­rem Abbil­dun­gen von Adolf Hit­ler und Haken­kreu­zen, die er zwi­schen 2020 und 2023 in ver­schie­de­ne Whats­App-Grup­pen wei­ter­ge­schickt hat, sicher­ge­stellt“ (OÖN). Ins­ge­samt 34 Fak­ten zählt die Staats­an­walt­schaft in ihrer Ankla­ge auf. Das sind 34 Fak­ten zu viel für einen, der schon vor Jah­ren aus der Sze­ne aus­ge­stie­gen sein will. Die Geschwo­re­nen spre­chen den Ange­klag­ten in allen Punk­ten schul­dig: 15 Mona­te bedingt ist die Stra­fe, die das Gericht dafür fest­setzt – bereits rechtskräftig.

Schulbesuch als Zusatzweisung

Zusätz­lich erhält L.M. erhält eine bemer­kens­wer­te Weisung:

Die­ser muss in den nächs­ten Mona­ten an der Poly­tech­ni­schen Schu­le in Mat­tig­ho­fen in einer Unter­richts­ein­heit über sei­ne Ver­gan­gen­heit erzäh­len. „Es ist uns wich­tig, dass Sie ihre Geschich­te mit ande­ren tei­len und reflek­tie­ren, was da läuft. Denn ganz geläu­tert sind Sie noch nicht. Irgend­et­was ist noch in Ihnen, was nicht ok ist. Wenn Sie in die­se Rich­tung wei­te­ren, dann kli­cken beim nächs­ten Mal sicher die Hand­schel­len“, so Kiesl. Er beton­te aber auch: „Sie haben etwas geschafft, was weni­ge schaf­fen. Denn Sie haben sich aus die­sem Sumpf her­aus­ge­zo­gen. Das ist ein Kom­pli­ment. Wir wol­len, dass sie sich vor eine Schul­klas­se hin­stel­len und den Kin­dern sagen, was da pas­sie­ren kann! (meinbezirk.at, 27.11.24)

Das Gegen­teil von gut ist manch­mal gut gemeint. Es ist eine Über­for­de­rung des Ange­klag­ten, aber auch der Schu­le bzw. der Schüler*innen, denen die unre­flek­tier­te Erleb­nis­beich­te eines, der „noch nicht ganz geläu­tert“ (so der Rich­ter) ist, zuge­mu­tet wer­den soll. Die Wei­sung ist nach­voll­zieh­bar, da sie ver­mut­lich aus dem Bemü­hen eines Rich­ters kommt, der weiß, dass eine Stra­fe oder Straf­an­dro­hung allei­ne noch nicht genü­gend bewirkt. Die Mög­lich­kei­ten der Jus­tiz sind ande­rer­seits begrenzt. Was einem Ange­klag­ten wie L.M. hel­fen könn­te, wäre eine geziel­te Aus­stiegs­be­ra­tung und nicht ein ein­zi­ges Gespräch – und schon gar nicht vor Jugendlichen.

Kein leichter Ausstieg am Land

Fern­dia­gno­sen sind fak­tisch unmög­lich zu erstel­len, aber was sich aus M.s FB-Pro­fil ent­neh­men lässt, ist, dass die Nazi-Kame­ra­den aus frü­he­ren Zei­ten in sei­nem enge­ren Umfeld nicht mehr auf­tau­chen. M. ist mitt­ler­wei­le nicht nur ein FBA-Biker, son­dern vor allem begeis­ter­ter „Kram­perl“ bei einer „Kram­pus-Pass“. Die Akti­vi­tät in Pas­sen ist eine ganz­jäh­ri­ge Freit­zeit­be­schäf­ti­gung für Jugend­li­che und jun­ge Män­ner (oft eines der weni­gen Ange­bo­te für Jün­ge­re am Land), häu­fig von einer rech­ten Opfer-Erzäh­lung und Männ­lich­keits­ri­tua­len beglei­tet. Wer in einer Pass mit­macht, ist nicht unbe­dingt ein Rech­ter, aber ein Aus­stiegs­pro­gramm für Rech­te ist die Pass mit Sicher­heit nicht. Dazu kommt noch: L.M. bewegt sich in Räu­men, wo jeder jede(n) kennt, was einen Aus­stieg nicht leich­ter macht. Als „Ver­rä­ter“ wür­de der Ange­klag­te laut sei­nem Ver­tei­di­ger von sei­nen frü­he­ren Nazi-Kame­ra­den titu­liert, und er selbst sagt: „[E]s gibt nach wie vor Orte, wo ich nicht hin­ge­hen kann.“ (OÖN, 28.11.24)

  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • spenden 
Keine Beiträge mehr verpassen: Email-Benachrichtigung aktivieren
abgelegt unter: Dokumentation
Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

Verwandte Beiträge

  • 6. Okt. 2017
    Ried (OÖ): Drei Wehrsportbubis vor Gericht
    Landesgericht Ried (© SdR)

Beitrags-Navigation

« Staatsanwaltschaften beantragen Auslieferung von vier FPÖ-Nationalratsabgeordneten
Mélange KW 47–48/24 (Teil 2): Blaue Männergeschichten »

» Zur erweiterten Suche

Spenden

Wissen

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung

Handeln

  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?

Hilfreich

  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
E-Mail-Benachrichtigung bei neuen Beiträgen
  • Wochenrückblicke
    Beiträge
  • Gastbeiträge
    Beiträge
  • Materialien
    Beiträge
  • Rezensionen
    Beiträge
Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

oder viaPaypal

Kontakt

Vorfälle und Hinweise bitte über unser sicheres Kontaktformular oder per Mail an:
[email protected]

Wir garantieren selbstverständlich den Schutz unserer Informant*innen, der für uns immer oberste Priorität hat.

Spendenkonto

Um unsere Arbeit fortführen zu können, sind wir auf Ihre Spenden angewiesen – danke für Ihre Unterstützung!

Stoppt die Rechten, Sparkasse Neunkirchen Gloggnitz

IBAN AT46 2024 1050 0006 4476

Oder via PayPal:

Socials

social media logo x social media logo facebook social media logo bluesky

Links

  • Rechtsextremismus
  • Ist die FPÖ rechtsextrem?
  • Rechtsextreme Medien in Österreich
  • Faschismus
  • Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
  • Antisemitismus
  • Rassismus
  • Wiederbetätigung und Verbotsgesetz
  • NS-Symbole und Abzeichengesetz
  • Verhetzung
  • Aktiv werden und handeln
  • Was kann wie wo gemeldet werden?
  • Gegen Sticker & Geschmiere
  • How to “Prozessreport”?
  • Postings gerichtstauglich sichern
  • Wie verfasse ich eine Sachverhaltsdarstellung?
  • Archiv aller Beiträge
  • Schlagwörter-Wolke
  • Über uns
  • Beirat und Unterstützer*innen
  • Datenschutz
  • Impressum
Spenden
Newsletter