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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Freispruch für unbedarften NS-Büchersammler

Am 18. März fand am Lan­des­straf­ge­richt Wien ein Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz statt. Ange­klagt war der 27-jäh­ri­ge Micha­el B., der eine umfang­rei­che Samm­lung von NS-Büchern zu Hau­se hat­te und mit einem Bekann­ten regel­mä­ßig Nazi-Con­tent aus­tausch­te. Dem Mann droh­te nach dem Ver­bots­ge­setz § 3g, Absatz 1 eine sechs­mo­na­ti­ge bis fünf­jäh­ri­ge Haftstrafe.

10. Juli 2024
Michael B. im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien (18.3.24, © SdR)
Michael B. im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien (18.3.24, © SdR)

Die Stra­te­gie der Ver­tei­di­gung war es – wie so oft –, ihren Man­dan­ten als unbe­darf­ten Men­schen dar­zu­stel­len. Für den Zweck wur­den alle Regis­ter der ver­meint­li­chen Schuld­be­frei­ung gezo­gen: Der Ange­klag­te arbei­te mit Aus­län­dern zusam­men, habe eine Schwar­ze als Trau­zeu­gin und habe die brau­nen Nach­rich­ten­in­hal­te sei­nes Bekann­ten ohne­hin nie zustim­mend kom­men­tiert. Es wur­de betont, dass beim Para­gra­fen 3g des Ver­bots­ge­set­zes, der für eine Ver­ur­tei­lung den Nach­weis eines beding­ten Vor­sat­zes, also der bewuss­ten Absicht der Wie­der­be­tä­ti­gung, erfor­dert, das Umfeld des Ange­klag­ten zu über­prü­fen sei.

Mit Neonazi Chatnachrichten ausgetauscht

Dass es sich bei dem Bekann­ten Peter S., mit dem B. Nach­rich­ten aus­ge­tauscht hat­te, um einen wegen Wie­der­be­tä­ti­gung im Novem­ber 2022 ver­ur­teil­ten Täter, der sich im Neo­na­zi-Milieu bewegt, han­delt, schien für die Ver­tei­di­gung kei­nen Wider­spruch dar­zu­stel­len. Das von B. ver­sand­te Video mit Hit­ler sei nur „eine kopf­lo­se Blö­de­lei“ gewe­sen. Zu guter Letzt kam das Argu­ment, das Ver­bots­ge­setz sei „eine schar­fe Klin­ge“, die aber „nicht zu oft“ – sprich beim ange­klag­ten Man­dan­ten – zur Anwen­dung kom­men sol­le, da sie sonst stumpf wür­de. War­um die häu­fi­ge­re Anwen­dung eines Geset­zes zu des­sen Unwirk­sam­keit füh­ren soll, führ­te der Ver­tei­di­ger dann aller­dings nicht mehr aus.

Wäh­rend der Befra­gung prä­sen­tier­te sich der 27-jäh­ri­ge Ange­klag­te als geschichts­in­ter­es­sier­ter Bücher­samm­ler. Das angeb­li­che Geschichts­in­ter­es­se reich­te aller­dings nicht, den Nazi-Nach­rich­ten des Bekann­ten zu wider­spre­chen oder ihn gar anzu­zei­gen – etwa, als der ein Foto von sich in Tarn­an­zug mit Hit­ler­gruß schick­te. Statt­des­sen retour­nier­te B. ein Hit­ler-Video. Mitt­ler­wei­le sei der Kon­takt jedoch abge­bro­chen, und münd­lich habe er S. dar­auf hin­ge­wie­sen, dass er das Ver­sen­den sol­cher Inhal­te doch bit­te unter­las­sen sol­le, war im Gerichts­saal zu hören. Er sei zudem zwei­mal in Maut­hau­sen gewe­sen, und ein Besuch von Ausch­witz stün­de schon län­ger auf sei­ner To-do-Liste.

NS-Bücher vom Opa im Wohnzimmer

Auch nicht son­der­lich bedenk­lich oder son­der­bar fand es der Ange­klag­te, sich eine Biblio­thek an NS-Lite­ra­tur gut sicht­bar ins Wohn­zim­mer zu stel­len. Dar­un­ter befan­den sich etwa die letz­ten Auf­zeich­nun­gen von Joseph Goeb­bels und die Tage­bü­cher der Eva Braun. Die Bücher habe er vom Opa sei­ner Ex-Part­ne­rin geerbt, in die Schach­tel, die er über­nom­men hat, habe er damals nicht rein­ge­se­hen. Dass er 2018 sei­nen offen­bar stark an NS-Devo­tio­na­li­en inter­es­sier­ten Bekann­ten zu sich ein­lud, um sich die Bücher anzu­se­hen? Laut Ver­tei­di­gung ohne Bedeutung!

Der Ver­tei­di­ger appel­lier­te in sei­nem Schluss­plä­doy­er wie nicht unüb­lich bei Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen an die Nach­sicht der Geschwo­re­nen, da die Kon­se­quen­zen einer Ver­ur­tei­lung „ver­hee­rend“ wären. Die Schluss­wor­te des Ange­klag­ten: „Wos soll i sogn? Tut ma leid, es woar a Bledsinn.“

Die Geschwo­re­nen folg­ten den Argu­men­ten des Ver­tei­di­gers und spra­chen den Ange­klag­ten von allen der ins­ge­samt drei Vor­wür­fe – nicht rechts­kräf­tig – frei.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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